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Knast und Repression

50 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gefängnis, Knast, Repression ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Knast und Repression

15.05.2009 um 16:45
Zitat von A.DarkoA.Darko schrieb:Gewaltverbrecher sind alle Verbrecher, die mit Gewalt zutun haben.
Mörder, Vergewaltiger, Schläger, Randalierer... die sollten viel höhere Strafen bekommen als Diebe, Räuber, Dealer, Raubkopierer..
@A.Darko
Räuber sind also keine Gewaltverbrecher ?

Hier mal ein Auszug aus § 249 StGB (Raub):
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Das stehen die Textpassagen "Wer mit Gewalt...... unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben .............".

Die § 250 StGB (schwerer Raub), § 251 (Raub mit Todesfolge) und § 252 (Räuberischer Diebstahl) möchte ich noch nicht mal erwähnen. Aber in jedem ist das Wort "Gewalt" und in einem sogar das Wort "Tod" zu lesen.

Also sind laut Gesetz Räuber zweifelsfrei auch Gewaltverbrecher.

Erst informieren, dann schreiben.

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Knast und Repression

15.05.2009 um 16:46
@Warhead
"Achja,so zwei bis drei Jahre ohne für angeblichen Landfriedensbruch oder 5 Jahre für den Konstruktionsparagraphen §129 a"

Das allein sagt leider wenig

Sollte man einen Mafia Boss verhaften er wuerde auch wegen Bildung einer Kriminellen vereinigung verurteilt werden.....
Da man ihm den rest wahrscheinlich nicht nachweisen koennte....

Landfriedensbruch haengt von dem ab was man konkret getan hat...
Normalerweise bedingt das aber schwere Koerperverletzung....

Wie gesagt da muss man uebr den Fall schon was wissen...


Was besagte Zeitung angeht...
Wenn jemand schreibt dass man die Staatliche Ordnung aufheben sollte und Bauanleitungen fuer Bomben dazu liefert meinst du nicht das ist ein Problem?


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Knast und Repression

15.05.2009 um 16:49
@einar

Ich finde, dass man solange kein Gewaltverbrecher ist, bis man jemanden verletzt. Mag zwar nicht das "Recht" sein, aber ist meine Meinung :)


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Knast und Repression

15.05.2009 um 16:53
@A.Darko
Wenn das deine Meinung ist, oki.


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Knast und Repression

15.05.2009 um 16:56
@einar

Das aber auch nur, weil ich eben der Typ bin, der lieber überfallen als überfallen und vermöbelt und da differenziere ich eben ;)


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Knast und Repression

15.05.2009 um 16:58
@Warhead
Zitat von WarheadWarhead schrieb:Ich hab zehn Wochen wegen Schwarzfahren in der Plötze gesessen
Ich kenne die Umstände natürlich nicht, aber ist es nicht so, dass du erst bei wiederholtem Schwarzfahren und nicht bezahlen einfährst?

@-mensch-
Zitat von -mensch--mensch- schrieb:ich empfinde es als ungericht
Das du das nicht toll findest ist klar, aber es ging ja auch darum ob das eine Form der staatlichen Unterdrückung ist. Und ich denke wir sind mit deinem Statement an einem Punkt angekommen wo wir das beide verneinen.
Zitat von -mensch--mensch- schrieb:bei einer hausdurchsuchung hast du das recht, aber dann gibts oft gleich ne anzeige wegen wiederstand gegen die staatsgewalt... aber bedenke, dass sie deine wohnung nciht betreten dürfen solange du noch keine kopie von genehmigung hast in der drinne steht was sie suchen...
Nein, wenn man sich richtig verhält gibt es die nicht. Wird trotzdem eine gemacht verpufft die im Verlauf wirkungslos. Du musst denen nichtmal die Tür öffnen, dass fällt auch unter die nicht-vorhandene Mitwirkungspflicht. Du darfst sie natürlich auch nicht behindern(Schrank vor die Tür schieben).


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Knast und Repression

15.05.2009 um 17:12
@JPhys
die 12 noch was waren der warenwert von obst, bort und nen bissl aufstrich

die festnahme erfolge noch bei der vorkontrolle ohne einen angriff

@PetersKekse
staatliche unterdrückung is das nicht, aber dem gesetzlichen ausgeliefert sein von launen eines menschen

wenn du die tür net auf machst musst du den schlüsseldienst bezahlen, wenn die deine tür net glich kaput machen... also am bessten aufmachen, wenn der schlüsseldienst grade vors haus fährt... dann bist eigentlich fein raus... der war ja dann net nötig...
was is denn richitges verhalten nach deinem maßstab? ein mensch, der - das war dumm von ihm - neben der tür ne axt zu liegen hatte (ich weiß net warum) wurde sofort von 3 beamten niederdrückt und sofort mit kabelbinder fixiert, obwohl er die tür sofort nach dem klingeln öffnette... wie wird das legitimiert? vermeidung eines möglichen angriffs?


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JPhys ehemaliges Mitglied

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Knast und Repression

15.05.2009 um 17:23
@-mensch-
"die 12 noch was waren der warenwert von obst, bort und nen bissl aufstrich"

Ist immer noch idiotischt aber lassen wir das mal beiseite weil es sowieso nur eine Bagatelle ist.

"die festnahme erfolge noch bei der vorkontrolle ohne einen angriff"

Wenn das so ist halte ich die Anklage wegen versuchter Koerperverletzung fuer ungerchtfertigt.

Nichts desto trotz denk mal nach warum bringt man zu einer Demonstration Pfefferspray mit....
Warum gibt man es den Polizisten nicht ab(das das einfach vergessen wurde kann ich mir ehrlich gesgt kaum vorstellen)

Man kann durchaus durchs leben kommen ohne je in Konflikt mit der Polizei zu geraten...
Man muss noch nihct mal zu jeder Entscheidung der Regierung Ja und Ammen schreien
Alles was man tun muss ist ist den Widerstand auf eine Eben zu verlegen die nicht so sinnlos ist....


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Knast und Repression

15.05.2009 um 19:06
Ich denke mal, man kann lange über gerechtfertigte Strafen streiten.

Natürlich ist ein Einbruch ohne Verletzte und größeren Schaden weniger schlimm, als eine gefährliche Körperverletzung, wenn ein Besoffener mal austickt.
Andererseits zeigt jemand, der schon 10 Brüche und mehr auf dem Konto hat, dass er offenbar ein Problem hat, Eigentum anderer Menschen anzuerkennen, obwohl diese sich das oft genug hart erarbeitet haben (denke, in gut gesicherte Millionärsvillen wird seltener eingebrochen).

Es spielen ehrlich gesagt bei jedem einzelnen Fall soviele Faktoren eine Rolle, dass man nur schwer allgemeingültige Regeln finden kann.

Daher bieten auch die Strafgesetzbücher meistens nur möglichst genaue Beschreibungen der Straftaten sowie eine Empfehlung zum Strafrahmen.
Wie die Bewertung einer Tat dann letztendlich ausfällt, liegt im Ermessen des Richters, er muss bei der Verurteilung zahlreiche Kleinigkeiten mit einbeziehen:

-ist der Angeklagte vorbestraft
-war die Tat geplant oder spontan?
-wie groß ist der entstandene Schaden?
-zeigt der Angeklagte Reue oder ist er gar stolz auf die Tat?
-was waren die Beweggründe?
.
.
.

Und man bewertet ja nicht nur den Schaden an einer einzelnen Person.

Beispielsweise wird ein Bankraub zur bloßen Bereicherung kräftig abgeurteilt, weil der Bankräuber damit nicht nur irgendeiner reichen Einzelperson etwas stiehlt, sondern meist viele andere Leute betroffen sind, er schadet also mehreren Personen.


Ich finde, es macht durchaus Sinn, regelmäßig und sachlich die Bewertung von Straftaten zu diskutieren.
Und ein Richter sollte sich bei seiner Bewertung wirklich Zeit lassen dürfen, damit er auch vernünftige Urteile fällen kann.


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