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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

20 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Krankenkasse, Student, Familienversichert ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 19:58
Hallo zusammen,
ich habe nun folgende Frage.
Erstmal paar Infos.
Bin Student und zur Zeit familienversichert.
Habe einen Mini-Job (geringfügige Beschäftigung) und verdiene da ca. 320 bis 420 Euro.
Desweiteren habe ich noch einen zweiten Job (sozialversichert), bei dem ich in den Sommersemesterferien auch mal 500 Euro verdiene, in den Wintermonaten nur so ca. 80 Euro und zwischen durch so um die 200 Euro. Davon gehen dann noch 9% Krankenversicherung automatisch runter.
Beide Jobs zusammen überschreiten nicht die 20 Arbeitsstunden pro Woche. Wenn es der Fall ist, dann höchstens wenn ich mal samstags arbeiten muss.

Nun habe ich einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen bzw. meine Eltern, wo ich alle meine Einkünfte angeben muss. Habe mich darauf hin im Internet bisschen schlau gemacht.
Jedoch blicke ich da nicht ganz durch.

Laut der HP von meiner KK (IKK) dürfen meine Einkünfte nicht die 450 Euro überschreiten. Sonst bin ich nicht mehr familienversichert.
Da ist aber auch die Rede von zwei unterschiedlichen Einkommensgrenzen. Zum einen einmal 395 Euro pro Monat und dann für geringfügige Beschäftigte 450 Euro.
Was heißt das jetzt?
Heißt das jetzt, dass ich bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht die 450 Euro überschreiten darf und zusätzlich dazu bei einer normalen Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig) nicht die 395.
Oder muss ich beide Jobs zusammenrechnen und habe dann nur die eine Grenze nämlich die 450 Euro ?

Weil ich habe da auch mal was gelesen, dass der erste Mini-Job (bis 450) von allen Beiträgen frei bleibt und in der Regel das Einkommen nirgends relevant ist bzw dazugezählt wird.

Desweiteren würde mich interessieren ob eine eigene Wohnung an der Situation was ändert.
Ich zahle schließlich Miete, muss was essen und natürlich auch was für die Uni investieren. Müsste ich jetzt noch 67 Euro monatlich an meine KK blechen wäre das bei mir nicht möglich.
PS: Bafög bekomme ich keins....

Was meint ihr dazu?
Bin ich noch familienversichert oder nicht mehr ?

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Alano ehemaliges Mitglied

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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:03
@brave20
ich verstehe folgendes nicht:
Zitat von brave20brave20 schrieb:Desweiteren habe ich noch einen zweiten Job (sozialversichert),
wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast, warum bist du dann familienversichert?

Ansonsten sind diese Versicherungsangelegenheiten manchmal schwer zu durchschauen. Habe damit auch schon oft Probleme gehabt.


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illik ehemaliges Mitglied

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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:08
Für einen angeblichen Studenten fehlt dir aber viel Vorstellungskraft. Also ich bin kein Student und komme noch auf die Idee, bei den entsprechenden Behörden anzufragen...


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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:14
@illik
Ich möchte da jetzt nicht unbedingt auf mich Aufmerksam machen, damit ich nicht noch die Beiträge nachzahlen muss. Sollte es so sein, werde ich einen der beiden Jobs kündigen und hoffen, dass ich damit durchkomme.
@Alano
Ja ich habe meinen Chef damals gefragt ob das so in Ordnung ist und er meinte ja. Ich dachte auch, wenn das nicht er Fall wäre, würde mich IKK schon von alleine kontaktieren.


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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:14
@brave20
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/02_verdienstgrenzen/node.html (Archiv-Version vom 29.10.2014)
Du musst, um fest zu stellen, ob deine Beschäftigungen noch in den Mini-Job Bereich fallen, das Jahresgeahlt ausrechnen. Liegt es unter oder genau bei 5400 €, ist es ein Minijob.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat eingehalten wird, ist bei Beschäftigungsbeginn vorausschauend ein 12-Monats-Zeitraum zu betrachten. Der Arbeitgeber prüft hierzu, ob die Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis inklusive einmalig gezahlter Arbeitsentgelte innerhalb des Jahreszeitraums 5.400 Euro übersteigen. Ist dies der Fall, handelt es sich von Anfang an nicht um einen Minijob, sondern um ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Schwankendes Arbeitsentgelt

Bei der Feststellung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts ist auch schwankendes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Wenn z. B. ein Minijobber in einem Dauerarbeitsverhältnis saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt, hat der Arbeitgeber das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zu schätzen. Bei einem geschätzten Jahresarbeitsentgelt (nicht Kalenderjahr) bis 5.400 Euro liegt ein 450-Euro-Minijob vor. Erweist sich diese Feststellung infolge nicht sicher vorhersehbarer Umstände im Nachhinein als falsch, ist der Beschäftigte nur für die Zukunft ab dem Zeitpunkt der Feststellung umzumelden. Für die Vergangenheit bleibt es bei der ursprünglich getroffenen versicherungsrechtlichen Beurteilung.



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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:14
Du bist doch in deinem zweiten Job sozialversichert. Wo ist dein Problem?

Ich musste mich jetzt selbstversichern, Ü23 , kein Einkommen und arbeitslos und nicht beim Amt gemeldet ( hat andere Gründe ) d.h. ich bin nicht mehr für die Familienversicherung mehr geeinigt nun muss meine Mum meine Versicherung zusätzlich zahlen das sind ca. 160 Euro monatlich.


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Alano ehemaliges Mitglied

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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:17
@brave20
so, wie ich das lese, bist du vielleicht gar nicht über deinen Hauptjob sozialversichert. Lies mal deine Abrechnungen genau durch und frage deinen Chef mal danach.

Ansonsten kann ich nicht verstehen, warum du gleichzeitig Familienversichert bist.


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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:17
@Dini1909
Laut Arbeitsvertrag schon. Da gehen die 9% auf jeden Fall an die IKK.
Aber laut IKK eben familienversichert.


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Alano ehemaliges Mitglied

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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:18
Zitat von brave20brave20 schrieb:Laut Arbeitsvertrag schon. Da gehen die 9% auf jeden Fall an die IKK.
Aber laut IKK eben familienversichert.
das geht doch gar nicht. Entweder, du du bist familienversichert, oder über den Arbeitgeber.


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illik ehemaliges Mitglied

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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:19
@brave20
Es kann auch jemand anderes für dich fragen...

Gebrauch deinen Gottgegebenen Verstand und zeig, dass du des Titels STUDENT würdig bist.


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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:20
Ja das versteh ich dann auch nicht.
Einzugsstelle ist auf jeden Fall IKK Südwest. Habe von denen aber auch kein Schreiben oder Sonstiges bekommen, dass ich jetzt eine eigene Versicherung habe/brauche. Stattdessen bekommen lediglich meine Eltern Schreiben von denen, indem sie von mir meine Einkünfte wissen wollen usw.


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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:21
@brave20
Entweder oder, schau mal auf deine Karte irgendwo muss deine Stufe stehen...bei mir steht T5 (selbstversichert, familienversichert etc) T1 wäre wenn du im Arbeitsleben stehst. Also so ist es bei der Barmer.

Erkundige die bei deinem Arbeitgeber ob wirklich die Krankenkassenanmeldung wirklich rausging. Desweiteren ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse an und frage nach.


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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:22
@Dini1909
Auf meiner Karte steht T1. Die Karte habe ich auch schon paar Jährchen.


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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:23
Ich werde da auf jeden Fall anrufen...das ist kein Thema. Habe das nur eben erst vor einer Stunde von meinen Eltern erfahren, dass da ein Brief gekommen ist. Wollte mich eben jetzt schon erkundigen, da ich neugierig bin..


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Alano ehemaliges Mitglied

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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:24
@all

beim Recherchieren im Internet stellen sich mir gerade weitere Fragen:

laut Internet muss ein Arbeitgeber selbst bei einem Minijob/450 Euro Job noch Sozialabgaben leisten. Da lese ich 13 % für Krankenkasse.

Aber ich dachte immer, dass bei einem Minijob der Arbeitgeber keine Sozialabgaben leisten muss.


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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:25
Normalerweise hättest du eine neue bekommen, wie du von deinem zweitarbeitgeber gemeldet worden bist. Für mich sieht es so aus, das der AG dich gar nicht wirklich angemeldet hat. Kann aber auch sein, das es ein Minijob ist, trotz sozialversichert, musst du Hälfte mit zahlen, aber wie gesagt erkundige dich erst bei der KK und dann beim Arbeitgeber.


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23.10.2014 um 20:27
Habe auf jeden Fall eine Meldebescheinigung bekommen wegen Wechsel der Krankenkasse


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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:29
Hmm, in dem Fall hätte mein Vater sich schon längst mit der Familienversicherung in Verbindung gesetzt (also wenn ich noch so jung und Student bzw. Auszubildende wäre).

Denn dort wird einem noch am ehesten geholfen. Direkt und individuell.


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Alano ehemaliges Mitglied

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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:31
Zitat von slobberslobber schrieb:Denn dort wird einem noch am ehesten geholfen. Direkt und individuell.
joa, das muss gar nicht sein.
Ich hatte mit Krankenkasse und anderen Behörden so viele Probleme und bei Nachfragen wurden mir so viel unterschiedlicher Unsinn erzählt, oder, die wussten selbst nicht wirklich, was los war.

Aber dennoch ist es das Beste und einzig Richtige, dort nachzufragen.


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Student, Familienversicherung, Gesamteinkommen über 450 Euro.

23.10.2014 um 20:34
@Alano

Okay

Mal hat man gute Erfahrungen, mal schlechte Erfahrungen. Das variiert von Behörde bzw. Krankenkasse zur Nächsten, und auch von Fall zu Fall.

Die direkte Information bei der zuständigen Krankenkasse ist jedenfalls effektiver als ein herumüberlegen.
Wenn, dann wäre ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern vielleicht auch sinnvoll.


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