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120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: NRW, Geisterhäuser, Ruhrgebiet ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Suche Geisterhäuser in der Nähe von Gelsenkirchen

26.04.2011 um 23:17
@Thydan
Zitat von ThydanThydan schrieb:Dass die in deinem Zusammenhang stehenden verurteilten Jugendliche oder Erwachsene dem Tatumstand des Hausfriedensbruchs zugeführt wurden ist ja auch eine anders gelagerte Situation gewesen.
nö, wieso denn? die haben selbst ausgesagt, dass sie dachten das haus steht leer und dass es darin ja spuken würde. und dass sie dem auf den grund gehen wollten.
das ist genau das, was du hier in 95% der fälle lesen kannst.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Dass die in deinem Zusammenhang stehenden verurteilten Jugendliche oder Erwachsene dem Tatumstand des Hausfriedensbruchs zugeführt wurden ist ja auch eine anders gelagerte Situation gewesen.
die wurden nicht nur wegen hausfriedensbruch angeklagt. da kam noch einbruch und schwere sachbeschädigung dazu.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Wäre das Haus tatsächlich leerstehend gewesen,wie wahrscheinlich von den Urbexern vermutet,und wären dann von der Polizei angetroffen worden,dann wäre auch ein anderer
Sachverhalt geboten.
das waren keine "urbexer", das waren wie gesagt selbsternannte "geisterjäger".
abgesehen davon: der STRAFTATBESTAND des hausfriedensbruchs, einbruchs und der sachbeschädigung wäre trotzdem gegeben gewesen.
schon wieder verharmlost du...

wie auch hier:
Zitat von ThydanThydan schrieb:Welcher Sachverhalt dann tatsächlich zur juristischen Auseinandersetzung geführt hätte,will ich hier jetzt garnicht weiter ausführen...
musst du nicht, ich hatte es bereits geschrieben.
DU kannst das garnicht ausführen, weil du nicht dabei warst.
hausfriedensbruch, einbruch, sachbeschädigung.
Zitat von ThydanThydan schrieb:da gibst eben die unterschiedlichsten Dinge,z.B. ist eine Sachbeschädigung aufzuführen oder sogar zu beweisen,ist es Einbruch im Sinne des §123 StgB gewesen oder „nur“ eine unerlaubte Begehung ohne kriminellen Hintergrund, sind Menschen zu Schaden gekommen,wenn ja in welchen Umfang,vorsätzlich oder durch höhere Gewalt usw. und sofort.
quark, ich hab mich da schon klar ausgedrückt.
die sind eingebrochen, haben dafür 'ne tür aufgestemmt, und mir dann in die hände gelaufen.
die sind mit dem brecheisen in der hand die treppe hochgekommen und ich - die ich's natürlich gehört hab - bin ihnen die treppe runter entgegen gekommen. spooky war das in jedem fall kann ich mir vorstellen - ich mit langen dunklen zerzausten haaren im alten verwaschenen schlabbershirt, muss ausgesehen haben wie in "the ring".
aber die sind mir eh fast umgekippt vor schreck, da hatte ich fast schon mitleid, obwohl ich selbst ziemlich von der rolle war vor schreck. trotzdem hab ich die polizei gerufen (sind um die ecke) und bis die da waren hab ich meine "geisterjäger" ziemlich eingeschüchtert. die polizei hat die dann mitgenommen, ich hab dann am küchentisch einem noch verbliebenen beamten erzählt was passiert ist und das war's erstmal. abgesehen davon dass ich das riesenproblem hatte, dass ich eine aufgebrochene haus-eingangstür hatte und nicht wusste wie ich die jetzt mitten in der nacht sichern soll.
anzeige hab ich in der nacht erstattet, ich wollte selbstverständlich das geld für den angerichteten schaden. als das geklärt war hab ich die anzeige zurückgezogen.
und dann hat die staatsanwaltschaft sich weiter gekümmert - ich war sogar noch ziemlich überrascht als ich das schreiben gekriegt hab dass ich als zeugin auftreten soll.
Zitat von ThydanThydan schrieb:In deinem Fall aber ist man von einem leerstehenden Haus ausgegangen und wollte sicherlich nicht vosätzlich einen Einbruch im Sinne des obigen Paragraphen begehen.
wenn man sich nicht vorher informiert, was wirklich sache ist, sondern irgendwelchen gerüchten aus dem internet glaubt dann passiert sowas schon mal...
ODER WIE SOLL ICH DAS JETZT VERSTEHEN???
klar. ich geh jetzt morgen auch bei dir vorbei und brech mal eben die tür von deinem haus auf und hoffe dann darauf, dass irgendein richter das NICHT als einbruch wertet, weil ich ja davon ausgegangen bin dass das haus leersteht. ja logisch.
kommt vielleicht noch wer auf die idee dass ein haus immer jemand gehört, auch wenn's leersteht?
also DEINE naivität bezüglich richtern hätt ich auch gerne.
ich kenn da eher richter die die eltern gleich mitverknacken. ernsthaft jetzt.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Dass sie dennoch verurteilt wurden,hat eben den Grund,daß sie sich eben geirrt haben und das favorisierte Objekt doch beohnt war und demnach Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
"dennoch"?????
hey: der straftatbestand lautet hausfriedensbruch, einbruch und sachbeschädigung. alles dinge, die nicht dadurch entschuldigt werden können, dass man glaubt das haus steht leer.
aber hast recht, ich könnt ja auch mal eben drüben im museum 'ne tür aufhebeln, da wohnt ja auch niemand...
Zitat von ThydanThydan schrieb:Ich spreche von offensichtlich leerstehenden Gebäuden,also auch Ruinen,die entweder verfallen,keiner momentanen Verwertung zu kommen,oder wovon auszugehen ist,daß aufgrund der Baufälligkeit das Gebäude in absehbarer Zeit keine Zukunft haben wird.
1.) DU sprichst davon. aber nicht der TE. dem ging's nicht um ruinen, sondern um "Gebäude in denen angeblich oder wirklich tragische Dinge passiert sein sollen".
2.) ich möchte echt zugern wissen, warum du glaubst dass du beurteilen kannst, ab wann davon auszugehen ist dass ein gebäude baufällig ist und keine zukunft mehr hat. schon mal was von denkmalschutz gehört?
abgesehen davon: es ist von aussen für fremde schlicht nicht zu beurteilen, in welchem zustand ein gebäude tatsächlich ist. für laien schon garnicht. nur weil die fassade bröselt heisst das noch lange nicht, dass nicht grad erst ein nagelneuer brennwertkessel, eine wärmetauschanlage etc. eingebaut wurde. solange man auf neue fenster wartet wird man wohl kaum die bröselige fassade richten lassen, das wär wirklich geld rausgeschmissen. manchmal dauert sowas mit allem drum und dran halt jahre - GERADE bei altbauten, GERADE bei den gebäuden die erhaltenswert oder gar denkmalgeschützt sind, eben WEIL das ein schweinegeld kostet und "man" (z.b. die junge familie die sich den altbau gekauft hat und damit schwer verschuldet hat) halt nur ein begrenztes budget pro jahr für sowas hat.
wenn dir dann zwischendurch die ersten über nacht die türen aufbrechen, die fenster einschlagen etc., dann haste ruckzuck das komplette programm, von junkies über obdachlose über partykids (sind die schlimmsten was zerstörung angeht) bis hin zu einfachsten vandalen, die einfach nur mal eben 'ne wand zertrümmern weil sie das schon immer mal machen wollten oder schlicht und ergreifend feuer legen.
komm du mal morgens auf deine baustelle und stell fest, dass dir ein paar nächtlicher besucher die arbeit von wochen und das geld von jahren mal eben so zerlegt haben.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Deshalb akzeptiere ich auch deinen Fall,tue mich aber trotzdem aufgrund der minderwerten Ausgangslage ein wenig schwer damit,es zu verstehen.
"minderwert"???
sag mal, geht's noch?
bei mir wurde eingebrochen! das ist keine "minderwerte ausgangslage"!!!
Zitat von ThydanThydan schrieb:Alles andere dient wohl eher der Abschreckung und Prävention und soll den Verursachern
die Möglichkeit geben sich zu bessern...deshalb auch kein Knast.
doch doch, sehr wohl knast, aber eben "auf bewährung".
sag mal, mit der deutschen rechtsprechung haste es nicht wirklich, oder?
wenn man eine VORSTRAFE kassiert, dann wurde man zu knast verurteilt - möglicherweise auf bewährung (d.h. du musst nicht wirklich in den knast), aber es ist eine gefängnisstrafe.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Denn worüber reden wir hier eigentlich,du führst ständig deinen Privatbesitz auf,und ich gehe von leerstehenden Häusern,Fabriken und sonstigem aus.
es geht nicht um meinen privatbesitz, das verstehst du falsch. der einbruch bei mir soll nur als fallbeispiel dienen - du deinerseits kannst aber offensichtlich kein fallbeispiel anführen, in dem besagte straftaten tatsächlich als so "harmlos" verurteilt wurden wie du das darstellst.
du führst hier leute in die irre, indem du das als "harmlos" darstellst. und das finde ich äusserst gefährlich.
und btw.: neulich gab's hier 'n thread von jemand, der in alten fabriken rumschleicht. der erzählte so nett, wie er schon sein scharfgemachtes teppichmesser gezückt hat und sich versteckt hat, weil er jemand gehört hat, der rumgeschlichen ist.
ja wie weit muss es denn kommen? ich selbst bin mehrfach in unserer alten fabrik "rumgeschlichen" aus rein sentimentalen gründen. da kann ich ja froh sein dass ich da nicht gemeuchelt wurde...

es ändert nichts:
auch leerstehende häuser, fabriken und "sonstiges" gehören jemand und da darf man nicht so einfach ohne offizielle erlaubnis rein. das strafgesetzbuch unterscheidet nicht zwischen "leerstehend", auch nicht zwischen "häuser, fabriken und sonstigem" sondern kennt nur die genannten straftatsbestände wie hausfriedensbruch, einbruch und sachbeschädigung.
und genau das kapieren die leute hier einfach nicht.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Du unterstellst dem TO,daß er vorsätzlich einbrechen will,in Häuser,die bewohnt sind.
das ist nicht wahr.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Dass du im allgemeinen auf mögliche Risiken verweist ist vollkommen in Ordnung,aber wie gesagt,versuche mal zu unterscheiden.
NEIN - genau das ist doch der punkt!
das strafgesetzbuch unterscheidet da auch nicht.
...wenn wie in Wolfskuhlen Zäune eingerissen oder mutwillige Sachbeschädigung wie von dir beschrieben stattfindet,oder Wachpersonal attakiert wird,dann ist das natürlich eine ganz andere Ausgangslage,als die,die ich meine. [...] Genauso verhält es sich bei anzutreffenden Verbotsschildern oder eindeutig als Privatbesitz gekennzeichneten Gelände...diese sollten zunächst respektiert werden und bei Zuwiderhandlung muß der jenige eben mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
tja, jetzt haben wir aber hier einen TE, der schon kundgetan hat, dass er sich um die verbots- und warnschilder in wolfskuhlen einen dreck geschert hat...

tu dir selbst den gefallen und verharmlose das nicht.
sonst bist du der nächste, bei dem eingebrochen wird von leuten die doch "nur mal gucken" wollten.

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27.04.2011 um 18:57
@wobel

Ich denke,es ist alles gesagt,was es dazu zu sagen gibt.
Wir würden uns nur weiter im Kreis drehen,als irgendwann mal auf einen Nenner zu kommen.
Deshalb werde ich auch nichts weiter hinzufügen...außer dem Abschnitt weiter unten.
Ich habe versucht,deine Zeilen und demnach auch deine Auffassung von einem bestimmten gesellschaftlichen Problem ausgehend etwas gerade zu rücken,weil vieles fehl interpretiert ist und zur falschen Darstellung gelangte.
Aber du scheinst entweder gewollt mißzuverstehen,oder du bist tatsächlich einfach nur verbohrt,weil du dich so vehement an dein Schicksal klammern willst.


doch doch, sehr wohl knast, aber eben "auf bewährung".
sag mal, mit der deutschen rechtsprechung haste es nicht wirklich, oder?
wenn man eine VORSTRAFE kassiert, dann wurde man zu knast verurteilt - möglicherweise auf bewährung (d.h. du musst nicht wirklich in den knast), aber es ist eine gefängnisstrafe.


Schon lange nicht mehr so einen Quark gelesen.
Du legst auch hier wieder gerne etwas auf die Goldwaage.
Du weist doch eigentlich ganz genau,wie es gemeint war,wenn man von „kein Knast“ spricht.


Um mal den Vorwurf zu entkräften,daß man die deutsche Rechtsprechung nicht kennen würde.
Informiere dich einfach:
§56 StgB.
§226 und §227 StgB durch.

Wikipedia: Bewährung (Deutschland)
Wikipedia: Körperverletzung (Deutschland)

Vielleicht wirkt es ja erleuchtend.

Bei letzteren beiden wird u.a. auch in vorherrschenden Zusammenhang zur Gesamtbeurteilung einer Straffindung informiert.

du führst hier leute in die irre, indem du das als "harmlos" darstellst. und das finde ich äusserst gefährlich.

Ich habe dir schon mehrmals dargelegt,daß ich nichts verhamlose und warum es als nicht
verharmlost angesehen werden kann.

Als gefährlich sehe ich eher Menschen an,die trotz einer nachgewiesenen schweren Straftat
die Freiheit erlangen und mit untragbarer Argumentation den allgemeingültigen Rechtsauffassungen nen A...htritt verpassen.
Wie sich aktuell in Berlin bestätigen läßt...


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27.04.2011 um 20:34
@Thydan
Zitat von ThydanThydan schrieb:Ich habe versucht,deine Zeilen und demnach auch deine Auffassung von einem bestimmten gesellschaftlichen Problem ausgehend etwas gerade zu rücken,weil vieles fehl interpretiert ist und zur falschen Darstellung gelangte.
thydan, es geht hier nicht um MEINE interpretation. das ist 'ne randerscheinung.

FAKT IST, DASS DIE LEUTE VERURTEILT WURDEN!!!
und das kannst du hier noch so sehr schönreden, das ist 'ne tatsache!

mich persönlich ärgert, dass hier immer alles verharmlost wird.

und: von "schicksal" zu reden, da lachen ja wohl die hühner!
soll ich dir jetzt dein eigenes berlin-beispiel um die ohren hauen und sagen "tja, das war ja dann wohl das schicksal des opfers".
hallo, geht's noch?
mal ganz abgesehen davon dass ich weder ein trauma davongetragen habe noch sonstige probleme damit hatte, ausser dass ich vor gericht gezerrt wurde um auszusagen, damit kann man aber leben, ich nehme an das passiert jedem irgendwann mal. halb so wild. kriegt man sogar geld für.
das einzige was da "hängengeblieben" ist, ist das, dass wenn ich hier immer wieder lesen muss dass die leute weder erlaubnis einholen noch anständig recherchieren, mich ziemlich ärgere.
was würdest du davon halten wenn man hier deine adresse als angeblichen spukort postet und du hast daraufhin ab der ersten nacht und noch wochen, monate und jahre später immer und immer wieder nächtliche besucher, die dir türen aufbrechen und fenster einschlagen und damit argumentieren sie hätten gelesen das haus stünde leer und dass es da spuken würde?

DAS ist es, was ich hier wenigstens ein ganz kleines bisschen eindämmen will.
und da geht's mir um AUFKLÄRUNG und um nichts anderes.
während du immer wieder verharmlost.
entsprechend werden wir uns auch weiterhin "im kreis drehen", eben weil es immer wieder irgendwelche idioten gibt die behaupten "wo kein verbotsschild ist darfste rein" oder "ein leerstehendes haus gehört niemand" oder "kriegste eh keine strafe wennde erwischst wirst, wird wegen geringfügigkeit niedergeschlagen" und ähnlichen schwachsinn.
DAS MUSS AUFHÖREN, DENN ES ENTSPRICHT EINFACH NICHT DER WAHRHEIT!!!


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27.04.2011 um 22:56
@wobel

FAKT IST, DASS DIE LEUTE VERURTEILT WURDEN!!!
und das kannst du hier noch so sehr schönreden, das ist 'ne tatsache!


Ich bin ja ein geduldiger Mensch und verstehe auch nicht immer alles aufs erste,wie es gemeint ist,aber nun gut:-))

Ich versuche einen Vergleich einzuwerfen:)
Nur weil es gestern einen schweren Autounfall auf einer deutschen Autobahn gegeben hat,
wird man das Auto nicht abschaffen...und die Autobahn auch nicht.
Die beteiligten wußten offenbar,daß es gefährlich auf der Autobahn sein kann und sind trotzdem
auf ihr unterwegs gewesen.
Nur leider war unter tausenden Möglichkeiten,einen Unfall herleiten zu können,einer dabei,der
durch mehr Aufmerksamkeit hätte verhindert werden können.

Dass du hier auf entsprechende Vorgehensweisen bei der Objektsuche verweist und präventiv ratgebend auftritts ist ja in Ordnung...vor allem dann,wenn man selbst in ähnlicher Art betroffen war.
Natürlich kann oder wird es wieder irgendwo passieren,aber wie ich schon schrieb,wird auch das statistisch überhaupt keine Rolle spielen,weil es nur Einzelfälle sind.
Ja doch,es ist für denjenigen schlimm genug,wenn der Einzelfall bei ihm eintritt,aber verhindern können wird man es nicht,allenfalls einschränken.
Natürlich suchen viele nach Objekten,die unter die Bezeichnung Geisterhäuser fallen,aber genauso oft werden Ruinen,Fabrikruinen,oder anderes aufgesucht...ob nun als Geisterjäger,Urbexer oder sonstwas.
In der Regel wollen diese Leute eigentlich alle nur das eine...die Atmosphäre auf sich wirken lassen und ein bißchen Nervenkitzel oder ihre Abenteuerlust befriedigen.
Und sie wissen auch,daß man bewohnte Häuser nicht aufsucht,um dort ihrer Absicht nachzukommen...denn diese Häuser sind völlig uninteressant und daher steckt aus diesen Gründen auch keine vorsätzliche Absicht dahinter,einen Einbruch im herkömmlichen Sinne zu verüben.
Dass du unter den Auserwählten warst war eben ein Irrtum...gut,es ist unerträglich,so etwas zu erleben und ich bin voll auf deiner Seite,was deine Entrüstung angeht.
Genauso akzeptiere ich die Auffassung des Gerichts im Namen der Rechtsprechung dieses
Urteil zu deinen Gunsten gefällt zu haben.
Aber das du hier abgehst wie ein Zäpfchen und schon fast penetrant hartnäckig User verdächtigst und aufgrund einer Frage darauf spekulierst,daß hier eine erhöhte Absicht zur
Begehung einer Straftat besteht,finde ich einfach übertrieben.
Du bist als ehemals Betroffener wahrscheinlich sofort darauf angesprungen,weil es sich ebenfalls um ein Haus ohne weitere Beschreibung dazu handelte.
Alles,was bisher unter eurer Korrespondenz geschrieben wurde hat nichts mit eindeutiger Sachlage zu tun,sondern fußt vielmehr auf reine Spekulation,und da sollte man mal den Ball flach halten.
Denn auch dein haltloses Beispiel,wenn man meine Adresse als Geisterhaus im Internet deklarieren würde,zeugt nur von Ignoranz gegenüber dem,was ich dir versucht habe,klar zu machen.
Es geht hier nur um Objekte,die in der Regel als Ruine,unbewohnt,oder als typisch definiertes Geisterhaus daherkommen und um nichts anderes...und deshalb habe ich dir auch schon mehrmals bestätigt,daß im Rahmen der Prävention Hinweise zur Strafvereitelung sinnig sind....aber in einem Maß,was akzeptabel ist und User nicht vorverurteilt.
Und letzteres Wort möchte ich im besondere Maße zur Beachtung hervorgehoben sehen...


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30.04.2011 um 08:47
@Thydan
Zitat von ThydanThydan schrieb:Ich versuche einen Vergleich einzuwerfen:)
Nur weil es gestern einen schweren Autounfall auf einer deutschen Autobahn gegeben hat,
wird man das Auto nicht abschaffen...und die Autobahn auch nicht.
Die beteiligten wußten offenbar,daß es gefährlich auf der Autobahn sein kann und sind trotzdem
auf ihr unterwegs gewesen.
sei nicht albern, das ist kein vergleich, denn:
DAS FAHREN AUF DER AUTOBAHN IST NICHT VERBOTEN!
das einsteigen in privathäuser ohne ausdrückliche erlaubnis aber sehr wohl!!!
schon wieder 'ne verharmlosung, du tust ja so als sei das einsteigen in privathäuser was das jeder auf eigenes risiko jederzeit machen darf. dem ist nicht so. das ist eine STRAFTAT!
das fahren auf autobahnen dagegen nicht, das ist sogar ausdrücklich erlaubt und gewünscht!!!
Zitat von ThydanThydan schrieb:Natürlich kann oder wird es wieder irgendwo passieren,aber wie ich schon schrieb,wird auch das statistisch überhaupt keine Rolle spielen,weil es nur Einzelfälle sind.
nein, das sind keine einzelfälle ("einzelfälle" ist übrigens ein paradoxon).
liest du hier garnicht mit? wenn du mitlesen würdest, dann könntest du feststellen, dass hier in mindestens 99% der fälle genau das gegeben ist, das nämlich OHNE ERLAUBNIS eingestiegen wird. und das sind nun mal STRAFTATEN, egal wie du es hinstellen willst.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Natürlich suchen viele nach Objekten,die unter die Bezeichnung Geisterhäuser fallen, ...
soso... dann gib doch bitte du mal 'ne definition von "geisterhaus" ab. hier scheint das ja gleichbedeutend zu sein mit "nicht bewohnt".
Zitat von ThydanThydan schrieb:aber genauso oft werden Ruinen,Fabrikruinen,oder anderes aufgesucht...ob nun als Geisterjäger,Urbexer oder sonstwas.
ja und? auch ruinen, fabrikruinen oder "anderes" gehören jemanden, sind eigentum von jemandem, da braucht man genauso 'ne erlaubnis des eigentümers bzw. besitzers um da einzusteigen, sonst ist es 'ne straftat.
aber definiere doch bitte auch gleich mal "ruine" - du benutzt das wort so gerne, da würd ich gerne wissen was du drunter verstehst...
Zitat von ThydanThydan schrieb:In der Regel wollen diese Leute eigentlich alle nur das eine...die Atmosphäre auf sich wirken lassen und ein bißchen Nervenkitzel oder ihre Abenteuerlust befriedigen.
und das könnten sie nicht, wenn sie vorher um erlaubnis fragen würden? sei nicht albern.
was bitte hindert die sogenannten "geisterjäger" oder "urbexer" daran sich die erlaubnis zu holen? DARAUF hätte ich gerne mal 'ne antwort, hab ich schon zig mal gefragt, aber keiner scheint es für nötig zu halten diese frage auch nur zur kenntnis zu nehmen...
Zitat von ThydanThydan schrieb:Und sie wissen auch,daß man bewohnte Häuser nicht aufsucht,um dort ihrer Absicht nachzukommen...denn diese Häuser sind völlig uninteressant und daher steckt aus diesen Gründen auch keine vorsätzliche Absicht dahinter,einen Einbruch im herkömmlichen Sinne zu verüben.
und noch immer verharmlost du.
bzw. scheinst dem irrtum zu unterliegen dass die gesetzgebung nicht für unbewohnte häuser gilt.
da liegst du falsch, tut mir leid dass ich mich da zum xten male wiederholen muss:
auch wenn ein haus (aktuell?) nicht bewohnt ist, es ist und bleibt eine STRAFTAT wenn man da ohne erlaubnis des eigentümers einsteigt.

und: um sicherzugehen dass ein haus unbewohnt ist, muss man nun mal zwingend ein bisschen recherchieren. hier wird immer wieder mal von angeblichen "geisterhäusern" berichtet, die längst verkauft wurden und mittlerweile von neuen bewohnern restauriert/renoviert werden und von daher längst wieder bewohnt sind bzw. wenn nicht direkt bewohnt so doch längst wieder "in benutzung" sind.
ich möchte zu gerne wissen wie du reagieren würdest, wenn du dir ein hübsches altes häuschen zulegst, wochen- oder monatelang darin schuftest um es wieder herzurichten, und irgendwann kommst du morgens auf deine baustelle und über nacht wurde eingebrochen und sachen wurden mitgenommen.
am besten lieste dann hier noch einen entsprechenden bericht, in dem z.b. steht "das eigenartige war: es steht alles noch so da wie damals, als die alten besitzer fluchtartig das haus verliessen: auf dem tisch liegt noch ein vesperbrettchen samt butterverschmiertem messer... , klamotten liegen auf stühlen.... wir haben ein paar papiere mitgenommen, alte baupläne und sowas - sowas lässt man doch nicht zurück?" ...
Zitat von ThydanThydan schrieb:Aber das du hier abgehst wie ein Zäpfchen und schon fast penetrant hartnäckig User verdächtigst und aufgrund einer Frage darauf spekulierst,daß hier eine erhöhte Absicht zur
Begehung einer Straftat besteht,finde ich einfach übertrieben.
ich habe hier niemand verdächtigt (und ich find's mittlerweile ziemlich unverschämt, dass du mir ständig sowas in der art unterstellst), ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es sich hier um STRAFTATEN handelt. was stört dich denn daran so sehr?
und: ich "spekuliere" nicht. die absicht die hier immer und wieder geschildert wird ist nun mal die der begehung einer straftat - nur scheinen das viele user nicht zu wissen, dass sie damit eine straftat begehen, und verharmloser wie du tragen leider dazu bei.
zudem kannst du hier permanent die schilderung lesen, wie besagte straftaten begangen wurden (besonders schön immer diejenigen, die sich dann noch damit brüsten was sie haben mitgehen lassen, gekrönt nur noch von der dreistigkeit zu berichten wie die sachen dann auf ebay verkloppt wurden) - das sind öffentliche geständnisse, die man durchaus zur anzeige bringen könnte.
bin gespannt ob die leute, wenn sie dann vor gericht stehen, auf dich verweisen dürfen nach dem motto "aber @Thydan hat gesagt das ist harmlos".
Zitat von ThydanThydan schrieb:Alles,was bisher unter eurer Korrespondenz geschrieben wurde hat nichts mit eindeutiger Sachlage zu tun,sondern fußt vielmehr auf reine Spekulation,und da sollte man mal den Ball flach halten.
ich glaub wirklich du liest nicht richtig.
selbst in diesem thread hier gibt es berichte von derartigen STRAFTATEN. offene GESTÄNDNISSE von STRAFTATEN! das ist keine spekulation @Thydan - das sind FAKTEN (es sei denn die "berichte" sind erfunden).
Zitat von ThydanThydan schrieb:Es geht hier nur um Objekte,die in der Regel als Ruine,unbewohnt,oder als typisch definiertes Geisterhaus daherkommen und um nichts anderes...
falsch. am anfang des threads steht ja eine definition von "geisterhaus", und nur um die geht es.
"typisch definiert" - was verstehst du denn darunter? es gibt keine allgemeingültigen definitionen von "geisterhaus", ergo werden wir uns wohl auf die des TE beschränken müssen, und nur um die geht es hier. und "häuser in denen angeblich oder wirklich tragische dinge passiert sind" - das gilt nun mal für JEDES gebäude, denn "tragische dinge" passieren nun mal überall. dass das zwangsläufig zu "geistern" führen würde ist auch so 'ne aberwitzige annahme vieler user hier, die jeglicher grundlage entbehrt.
Zitat von ThydanThydan schrieb:... und deshalb habe ich dir auch schon mehrmals bestätigt,daß im Rahmen der Prävention Hinweise zur Strafvereitelung sinnig sind....aber in einem Maß,was akzeptabel ist und User nicht vorverurteilt.
nochmal: ich habe hier keine user "vorverurteilt". das unterstellst du mir immer wieder und ich fordere dich hiermit zum letzten mal diese unterstellungen zu unterlassen, sonst muss ich mich deswegen an die admins wenden.
ich habe lediglich darauf hingewiesen dass man sich die erlaubnis zum betreten einholen muss, wenn man keine straftat begehen möchte. mehr nicht.
keine ahnung warum dich das so stört. sooooooooo viel "arbeit" ist das nun auch nicht (dafür reicht ein telefonanruf oder eine mail), das kann man den leuten schon zumuten.

und bitte vergleiche nicht das begehen von STRAFTATEN mit dem fahren auf der autobahn.
solche vergleiche sind absolut lächerlich. das ist verharmlosung höchsten grades, denn damit implizierst du dass des einsteigen in privathäuser ohne erlaubnis ein öffentlich gefördertes und gewünschtes tun sei - wenn auch mit einem gewissen risiko behaftet. oder noch weiter gedacht: dass besagte häuser nur zu diesem zweck erbaut worden wären. DEM IST NICHT SO!!!


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01.05.2011 um 03:43
@wobel

Du scheinst Dinge gerne zu verdrehen,damit es besser zu deiner Argumenation passt.
Zitat von wobelwobel schrieb:bin gespannt ob die leute, wenn sie dann vor gericht stehen, auf dich verweisen dürfen nach dem motto "aber @Thydan hat gesagt das ist harmlos".
Ich habe nicht verharmlost.
DEIN erlebtes Szenario scheint dich für eine objektive Sicht der Dinge stark zu blockieren,um aus gebotener Distanz Vorgänge besser einschätzen und beurteilen zu können.
Lös dich doch mal von dem offensichtlichen Irrtum,daß Vorgänge nicht individuell verlaufen könnten.
Wenn du anscheinend nicht ständig ignorieren würdest,was man dir versucht zu erklären,dann müßtest du auch nicht immer wieder dein Erlebnis anführen,welches als allgemeingültige Rechtfertigung dient.
Habe ich denn Hausfriedensbruch im klassischen Sinne,also nach §123 StgB,bei dir in Abrede gestellt?
Wohl eher nicht...dazu dient zu deiner Information auch dieser Thread zum Nachschlagen.
Zitat von wobelwobel schrieb:nochmal: ich habe hier keine user "vorverurteilt". das unterstellst du mir immer wieder und ich fordere dich hiermit zum letzten mal diese unterstellungen zu unterlassen, sonst muss ich mich deswegen an die admins wenden.
Zitat von wobelwobel schrieb:ich habe hier niemand verdächtigt (und ich find's mittlerweile ziemlich unverschämt, dass du mir ständig sowas in der art unterstellst)
Dazu liefere ich dir ein Zitat von den ersten Seiten,welches von dir auf ein Statement von @alanwake gemacht wurde.
Zitat von wobelwobel schrieb am 24.04.2011:das ist 'ne konkrete frage nach adressen, mit der klaren ansage dass du da einsteigen möchtest.
es wäre ganz klar beihilfe zu einer straftat, dir da tatsächlich adressen zu sagen.
Die konkrete Frage beinhaltete den Terminus der Adressenauskunft.
Wie kommst du,um es mit deinen Worten auszudrücken,"unverschämter" Weise darauf,daß eine Frage nach Adressen,eine klare Ansage zu einer Straftat beinhaltet.
Das nenne ich Vorverurteilung...und diese fand in ähnlicher Weise mit Abstand mehrmals in diesem Thread statt.
Davon abgesehen beinhaltet eine Adressenauskunft keine Beihilfe zur Straftat.
Aus welcher Intention heraus hat denn der jeweilige User nach Adressen gefragt und mit eben welcher Intention hat der Antwortende sein Wissen weitergegeben?
Weißt du das?,nein,weißt du nicht...reine Spekulation,solltest du daraufhin deine gemachte Antwort beibehalten.

Beende endlich deine Vorstellung dessen,daß man Hausfriedensbruch und die damit verbundenen Umstände verhamlosen würde oder wollte.
Mitnichten hast du es mit einem Irrglauben zu tun,der jeder Grundlage entbehrt.
Dass,was du daraus machst,ist nur die von dir geglaubte Fassung eines vermeintlichen Fakts,der nur in deiner Vorstellung existiert,aber im Grunde nicht den Tatsachen und Überlegung deines Gesprächspartners entspricht.


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01.05.2011 um 11:52
@Thydan
sag mal, wo bist du denn hängengeblieben?
DU fängst immer wieder von meinem beispiel an - ich hab davon - ENTGEGEN DEINEN UNTERSTELLUNGEN - schon mehrere postings lang nicht mehr gesprochen. scheint dich ja echt zu faszinieren.
klar - du willst es dir einfach machen und mich so hinstellen als hätte ich ein trauma und wollte euch jetzt zwanghaft "den spass verderben".
komm da mal von runter, da bist du falsch gewickelt.
lass doch einfach mal mein persönliches beispiel weg, ja? ich schaff das auch locker, wär schön wenn du das auch könntest.

und DU bist hier derjenige der dinge verdreht.
allein das beispiel mit der autobahn. also bitte!
Zitat von ThydanThydan schrieb:Aus welcher Intention heraus hat denn der jeweilige User nach Adressen gefragt und mit eben welcher Intention hat der Antwortende sein Wissen weitergegeben?
Weißt du das?,nein,weißt du nicht...reine Spekulation,solltest du daraufhin deine gemachte Antwort beibehalten.
doch, ich weiss das, weil's nämlich ganz klar gepostet wurde, siehe hier:
Zitat von wobelwobel schrieb am 24.04.2011:@wobel wir wollten heute Abend ne Tour machen und verschiede Häuser besuchen, deswegen bräuchte ich jetzt einige Adressen.
nur für dich, falls du da irgendwelche sprachlichen probleme hast:
das wort "deswegen" zielt auf die intention.
ich spekuliere nicht.
aber DU verharmlost.

ich bin immernoch fassungslos über deinen "vergleich" mit dem fahren auf der autobahn.
wie wahnwitzig muss man sein um da einen vergleich zu konstruieren?
falls du immernoch nicht kapiert hast was ich meine:
dein vergleich würde umgekehrt betrachtet implizieren dass das fahren auf autobahnen verboten wäre und es eine straftat darstellt wenn man es tut.
jetzt kapiert?

und komm bitte mal weg von meinen persönlichen erlebnissen, um die geht's hier nicht.
die hab ich nur angeführt weil du behauptet hast dass man für "sowas" nicht verurteilt würde und dass die staatsanwaltschaft das nicht verfolgen würde - eine verharmlosung höchsten grades!
DESHALB habe ich das beispiel gebracht, eben weil ich im gegensatz zu dir da ganz reale erfahrungen habe.
meiner aufforderung doch mal ein beispiel zu nennen wo sowas, obwohl anzeige erfolgt ist, NICHT weiter verfolgt wurde bist du übrigens nicht nachgekommen.

mit anderen worten: ich hab einen konkreten fall nennen können, du aber nicht.
du machst den kids hier aber weiss dass das harmlos wäre.
das ist und bleibt VERHARMLOSUNG!!!


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01.05.2011 um 15:19
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:sag mal, wo bist du denn hängengeblieben?
DU fängst immer wieder von meinem beispiel an - ich hab davon - ENTGEGEN DEINEN UNTERSTELLUNGEN - schon mehrere postings lang nicht mehr gesprochen. scheint dich ja echt zu faszinieren.
klar - du willst es dir einfach machen und mich so hinstellen als hätte ich ein trauma und wollte euch jetzt zwanghaft "den spass verderben".
komm da mal von runter, da bist du falsch gewickelt.
lass doch einfach mal mein persönliches beispiel weg, ja? ich schaff das auch locker, wär schön wenn du das auch könntest.
Sehr interessant,wie du die Sache siehst.
Warum wohl habe ich mich die ganze Zeit auf einen Dialog eingelassen?
Du führst doch über den ganzen Verlauf immer deine persönliche Situation auf,leitest ähnlich gelagerte Fälle davon ab,und instruierst somit dem Leser,dein Fallbeispiel wäre eine allgemein gültige Regel und es gebe nur die eine verbindliche Beurteilung,weil es im Gesetzestext so verankert ist.
Hättest du dahingehend ein wenig relativiert wie jetzt,hätte mein Einwand auch nicht die Form angenommen,die bisweilen zu lesen ist.
Obwohl ich mittlerweile davon ausgehe,daß einiges von beiden Seiten nicht richtig verstanden wurde.
Ich will es mir zudem nicht einfach machen,dann hätte ich mir die ausführliche Chose auch sparen können,aber es wurde eben der Eindruck erweckt,daß ein gebranntes Kind das Feuer scheut,deshalb konfrontierte ich dich mit traumatisiert ähnlicher Einstellung.
Wenn man nämlich dein persönliches Beispiel aussen vor läßt und sich nur auf das wesentliche beschränkt,nämlich Hausfriedensbruch mit Vorsatz laut §123,dann sehe auch ich eine bestimmte Sachlage anders.
Aber das hatte ich auch schon erwähnt.
Hausfriedensbruch,in der Art,wie du es wahrscheinlich gerne sehen willst,ist und bleibt zunächst der jenige Straftatbestand,der auch im Gesetzestext steht.
Davon abweichend gibt es aber verschiedene Umstände,die zu berücksichtigen sind.
Als Beispiel seih in dem Bezug auch mal auf Strafmilderung hingewiesen,vielleicht dient
das zur besserenVerständigung.
Dass ein „Einsteigen“ nicht grundlos passiert dürfte klar sein und die damit verbundenen Tatumstände sind mit den einhergehenden Konsequenzen erst einmal nicht vorbehaltlich
abzugelten bzw. zu bestrafen.
Nur das Strafmaß wird in aller Regel gesondert bemessen und auch ein evtl. in der Anklage festgelegter Schadenersatzanspruch berücksichtigt und in das Urteil mit einbezogen.

Zur Intention des TO,der du dir ja immer noch so sicher zu sein scheinst,was wirklich einer wahren Absicht entspricht:

Du meinst also tatsächlich anhand der Aussage des TO,ich zitiere:

@wobel wir wollten heute Abend ne Tour machen und verschiede Häuser besuchen, deswegen bräuchte ich jetzt einige Adressen.“

...eine gesicherte Aussage treffen zu können.

Mitnichten kannst du das...jeder halbwegs versierte Anwalt zerreist dich in der Luft,
wenn du meinst,daß würde als Beweis für einen beabsichtigten Hausfriedensbruch dienen.
Du bist nur der Ansicht,daß er es beabsichtigt,weil du hier subjektiven Eindrücken unterworfen bist und deine Wahrnehmung diesbezüglich befangen zu sein scheint.
Eine gesicherte Erkenntnis bekommste aber erst,wenn er eine selbst gesicherte Absicht
formuliert und auch dann könnte man ihn allenfalls unter Beobachtung stellen...denn eine
formulierte Absicht heißt nicht,daß er sie auch tatsächlich begeht.
Zitat von wobelwobel schrieb:ich bin immernoch fassungslos über deinen "vergleich" mit dem fahren auf der autobahn.
Zugegeben,daß Beispiel mit der Autobahn ist kontextuell gesehen etwas schwammig,dennoch
erlaubt es eine Überleitung in der Art zu sein,daß man Verbote nicht immer nach Gefährlichkeitgrad ausspricht,sondern nach einem im Einvernehmen mit bestimmten Beteiligten dienlichen Nutzen.
Heißt nichts anderes als mit zweierlei Maß zu messen.
Einerseits entsteht ein riesiger Aufschrei,wenn irgendwo Gesetze gebrochen werden,z.B. Hausfriedensbruch,andererseits ist das Befahren der Autobahn,wenn man es genau nehmen will,eine genauso schwerwiegende Fahrlässigkeit,die aufgrund seiner gesellschaftlichen Bedeutung allerdings nicht weiter verfolgt wird und demnach auch nicht verboten ist.
Aber um das nicht weiter auszureizen,vergiss den Vergleich einfach wieder.
Wir würden nur zu weit vom eigentlichen Thema abweichen.
Zitat von wobelwobel schrieb:und komm bitte mal weg von meinen persönlichen erlebnissen, um die geht's hier nicht.
die hab ich nur angeführt weil du behauptet hast dass man für "sowas" nicht verurteilt würde und dass die staatsanwaltschaft das nicht verfolgen würde - eine verharmlosung höchsten grades!
DESHALB habe ich das beispiel gebracht, eben weil ich im gegensatz zu dir da ganz reale erfahrungen habe.
meiner aufforderung doch mal ein beispiel zu nennen wo sowas, obwohl anzeige erfolgt ist, NICHT weiter verfolgt wurde bist du übrigens nicht nachgekommen.

mit anderen worten: ich hab einen konkreten fall nennen können, du aber nicht.
du machst den kids hier aber weiss dass das harmlos wäre.
das ist und bleibt VERHARMLOSUNG!!!
Erstmal,deine persönlichen hier niedergeschriebenen Erlebnisse waren Auslöser meiner Beteiligung und nicht umgekehrt.
Zumal sie nebenher von dir als Basis herangezogen wurden,um dem TO in erzieherischer Art
und Weise seine angeblichen Absichten zu unterbreiten.

Und wo habe ich behauptet,daß man für sowas nicht verurteilt wird?
Natürlich wird man auch für sowas verurteilt,sofern eine Verfolgung der entsprechenden Behörden stattgefunden hat.
Ich verwies vielmehr darauf,daß diesbezüglich einge Fälle anders gelagert sind und demnach
eine Urteilsbegründung auch individuell formuliert sein kann.

Die Staatsanwalt verfolgt immer,sie muß es sogar,vor allem wenn eine Anzeige vorliegt...nur es gibt eben Fälle,wo die Anklage fallen gelassen wird...auch/oder wenn sich herausstellt,daß ein Tatbestand Geringfügigkeit beinhaltet.
Das heißt allerdings nicht,daß dein Erlebnis als geringfügig eingeschätzt werden kann oder muß.Dass du reale Erfahrungen zwangsläufig machen mußtest ist fürwahr eine schlimme Art der Erfahrung,aber du willst mir jetzt nicht immer noch erzählen,daß du deine Geschichte mit der eines schweren Einruchs in einer Bank gleich setzt...
Dein,wie du sagst konkreter Fall,ist nur in dem Sinne ein konkreter Fall wenn er auch in der Lage ist hier als Vergleichsfall heran gezogen werden zu können.
Er ist aber nicht mehr als konkreter Vergleich anzuführen,wenn die Umstände eine andere
Ausgangslage oder einen anderen Verlauf genommen haben.
Und letzteres willst du einfach nicht verstehen.


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01.05.2011 um 15:57
@Thydan - du WILLST es nicht kapieren. ist gut.
aber lass es einfach den leuten hier vorzumachen hausfriedensbruch und einbruch seien was harmloses!!!
Zitat von ThydanThydan schrieb:... instruierst somit dem Leser,dein Fallbeispiel wäre eine allgemein gültige Regel und es gebe nur die eine verbindliche Beurteilung,weil es im Gesetzestext so verankert ist.
ich "instruiere"? witzige wortwahl.
aber was soll der konjunktiv bei dem satz?
ES IST FAKT dass es im gesetzestext so verankert ist, und entsprechend wird eben von den richtern auch geurteilt. das muss natürlich nicht immer gleich die höchststrafe mit einem jahr gefängnis sein, klar. aber es ist - egal wie du es drehst und wendest - IMMER eine straftat und eine strafe wird es entsprechend auch immer geben!
du konntest übrigens immernoch kein beispiel nennen wo das nicht der fall gewesen wäre.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Wenn man nämlich dein persönliches Beispiel aussen vor läßt und sich nur auf das wesentliche beschränkt,nämlich Hausfriedensbruch mit Vorsatz ...
unterschlag nicht dein EINBRUCH!!! hausfriedensbruch ist bereits das betreten des grundstücks. da steht tatsächlich auch kein jahr gefängnis drauf. es geht mir auch viel mehr ums einsteigen ins haus (wo welche türen und fenster leicht aufzubrechen sind kann man hier ja immer wieder genauestens lesen) bzw. das betreten des hauses. DAS ist das eigentliche problem, nicht der hausfriedensbruch allein, das wäre in der tat eine relativ harmlose angelegenheit.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Dass ein „Einsteigen“ nicht grundlos passiert dürfte klar sein und die damit verbundenen Tatumstände sind mit den einhergehenden Konsequenzen erst einmal nicht vorbehaltlich
abzugelten bzw. zu bestrafen.
bitte??? ich les wohl nicht recht!
selbstverständlich ist das einsteigen zu bestrafen und das gibt das gesetz auch so vor!!!
und "geisterjagd" ist ganz sicher kein vernünftiger grund, in welcher welt lebst du denn?
mal ganz abgesehen davon, dass man wie gesagt ja auch einfach fragen könnte. aber das wird hier ja auch von dir wie immer ignoriert...
Zitat von ThydanThydan schrieb:Nur das Strafmaß wird in aller Regel gesondert bemessen und auch ein evtl. in der Anklage festgelegter Schadenersatzanspruch berücksichtigt und in das Urteil mit einbezogen.
komplett falsch. der schadensersatzanspruch wird getrennt behandelt, da geht's um einen ausgleich für den geschädigten, das fällt auch ins BGB während der hausfriedensbruch und einbruch ins StGB fällt und staatsanwaltlich verfolgt wird, unabhängig von einer anzeige durch den geschädigten.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Du bist nur der Ansicht,daß er es beabsichtigt,weil du hier subjektiven Eindrücken unterworfen bist und deine Wahrnehmung diesbezüglich befangen zu sein scheint.
neee is klar. deshalb postet er es auch in einem mystery-forum unter so einem titel...
Zitat von ThydanThydan schrieb:Zugegeben,daß Beispiel mit der Autobahn ist kontextuell gesehen etwas schwammig,dennoch
erlaubt es eine Überleitung in der Art zu sein,daß man Verbote nicht immer nach Gefährlichkeitgrad ausspricht,sondern nach einem im Einvernehmen mit bestimmten Beteiligten dienlichen Nutzen.
Heißt nichts anderes als mit zweierlei Maß zu messen.
neckischer versuch das jetzt irgendwie hinzubiegen.
es ist trotzdem QUATSCH.
es geht nämlich nicht um die gefährlichkeit, es geht darum dass STRAFTATEN begangen werden!!!
autofahren ist gefährlich, hausfriedensbuch und einbruch sind aber VERBOTEN, egal ob gefährlich oder nicht!!!
Zitat von ThydanThydan schrieb:andererseits ist das Befahren der Autobahn,wenn man es genau nehmen will,eine genauso schwerwiegende Fahrlässigkeit,die aufgrund seiner gesellschaftlichen Bedeutung allerdings nicht weiter verfolgt wird und demnach auch nicht verboten ist.
was ist denn das für ein geschwurbele?
die autobahnen wurden gebaut, DAMIT darauf gefahren wird!
privathäuser werden aber nun mal nicht gebaut, damit irgendwelche "urbexer" oder "geisterjäger" da einbrechen können!
Zitat von ThydanThydan schrieb:Er ist aber nicht mehr als konkreter Vergleich anzuführen,wenn die Umstände eine andere Ausgangslage oder einen anderen Verlauf genommen haben.
Und letzteres willst du einfach nicht verstehen.
quark.
fakt ist, dass wir hier von hausfriedensbruch und einbruch reden.
und da ist die gesetzeslage nun mal klar, das steht unter strafe, egal ob die täter grüne oder gelbe mützen dabei tragen.

führe doch bitte mal einen vernünftigen grund an, der hausfriedensbruch und einbruch rechtfertigen würde? geisterjagen gehört jedenfalls nicht dazu, auch nicht urbexen.

und erkläre bitte endlich mal, wo denn nun das problem ist einfach um erlaubnis zu fragen!
genau DAS ist nämlich der knackpunkt bei der geschichte.
jedes kleine kind lernt doch schon ganz früh dass es, wenn es seinen fussball aufs nachbargrundstück geschossen hat, erstmal klingeln soll und um erlaubnis fragen soll ob es sich denn ball wiederholen darf.

ich kapier einfach nicht warum die leute sich lieber strafbar machen als mal eben zu fragen.


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01.05.2011 um 23:19
@wobel

Ist es eigentlich zuviel verlangt,mal zwischen den Zeilen zu lesen?
Wir schreiben hier in einem Forum,da kann man nicht alles haarklein
erläutern,damit es auch eine Frau Wobel versteht.
Das würde nämlich den Rahmen hier sprengen.
Ein bißchen denken muß man schon,wenn man diskutiert.
Es wird jetzt eigentlich auch ehrlich gesagt ein wenig zu müßig weitere Erklärungen dazu
abzugeben.
Aber egal...
Behalte deine Auffassung von Recht und Gesetz und ich behalte meine,der geneigte Leser
soll sich sein eigenes Urteil machen.
Denn du bist wahrscheinlich eh einer derjenigen,die noch nie in zweiter Reihe mal kurz gehalten haben,vor allem dann,wenn zusätzlich noch ein Parkverbotsschild aufgestellt ist.
Du hast auch wahrscheinlich noch nie eine Kippe aus dem fahrenden oder stehenden Auto geworfen.
Du hast wahrscheinlich auch noch nie die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.
Usw. und sofort...
Wenn das alles auf dich zutreffen sollte,hat es meiner Kleinigkeit nach,eh keinen Sinn weiter
darüber zu diskutieren,ob ein Strafmaß gerechtfertigt ist oder nicht,in welcher Höhe es angesetzt wird oder ob es generell diesem oder jenem zugeordnet werden kann.
Wahrscheinlich ist dir auch noch nie aufgefallen,daß man für Körperverletzung,
Mord,oder sonstige Kapitalverbrechen verhältnismäßig gering bestraft wird in unserem Lande.
Hausfriedensbruch und Einbruch sind strafbar,Punkt...und ich würde auch in Zukunft nichts anderes behaupten als genau das.
Aber schau mal in den entsprechenden Gesetzestext,welche Strafe dich bei letzterem ereilen kann.
Man sollte einfach mal die Verhältnismäßig sehen.
Und wann haste mal den Fall,daß sich dein Erlebnis irgendwo wiederholt.
Das sich Menschen ein Haus vorgenommen haben,daß sich irrrtümlicherweise doch als bewohnt herausgestellt hat und kein Geisterhaus ist.
man,man,man,du tust ja gerade so,als müßte man das in den Nachrichten zur Primetime erwähnen...obwohl es offensichtlich ein Versehen war.
Wenn du es mit echten Einbrechern zu tun gehabt hättest,die dich mit Waffengewalt deiner
Freiheit und deines Hab und Gutes beraubt hätten,deine Katze erschlagen hätten oder sonstiger personeller Schaden entstanden wäre,dann könnte ich es ja noch verstehen,daß du so vehement deine Linie verteidigst.
Aber so war es ja nicht...und erzähle mir jetzt nicht wieder,daß wir davon ja nicht reden sollen.
Sicherlich,wir reden auch über allgemein bezogenen Hausfriedensbruch und Einbruch,und zu diesen habe ich auch klar etwas gesagt...für dich noch mal zur Wiederholung...ich halte Hausfriedensbruch und Einbruch für eine strafbare Handlung,klar?und diese muß bestraft werden.
Also lege es dir nicht wieder zu recht,wie du es gerne hättest...

Es gibt keine Rechtfertigung für Hausfriedensbruch nach §123 oder Einbruch nach §242,243,244...ich weiß nicht was du noch aus meinen Zeilen herauslesen möchtest,aber eine
Rechtfertigung dafür sicherlich nicht*lach*
Und wo wir gerade dabei sind wieder Paragraphen zu sehen...würde es dir etwas ausmachen,diese Paragraphen auch mal zu lesen,damit du auch mal lernst,daß es sehr wohl Unterschiede in der Strafsache gibt.
Danke im Voraus...

Auch das Einholen einer Erlaubnis vom Eigentümer oder dessen Vertreter stellt für mich überhaupt kein Problem dar...ganz im Gegenteil,ich befürworte es sogar und würde jedem
ernsthaft an Urban Exploring- und Geisterjägerabsichten-Interessierten empfehlen,sich genauso zu verhalten,wie es das Gesetz oder meinetwegen die gute Erziehung vorschreibt.
Ich habe auch zuvor nicht im geringsten etwas anderes gesagt...vielleicht ist es dir so vorgekommen,aber oh man Verstehen und so...aber das sagte ich ja schon.

Ach so,du wolltest noch ein Beispiel zu meinen Ausführungen...
Meine Fresse,Wobelchen,es gibt tausende Verfahren,die sich abweichend von der eigentlichen Anklage entwickeln,inkl. die daraus ergebenden Veränderungen im Strafmaß,weil viele,sehr viele Dinge berücksichtigt werden.
In Deutschland ist es bisweilen so,um mal ein Beispiel zu nennen,daß du bei einer Vergewaltigung (selbstredend) bestraft wirst...ist es nachweisbar unter Alkoholeinfluss
geschehen,wird das Strafmaß ggf. herabgesetzt.
Ohne jetzt weiter eine Wertung dabei festlegen zu wollen,ob ich es als richtig erachte.
Das ist nur ein Beispiel und soll nicht Gegenstand dieser Diskussion werden.
Soll ich dir jetzt aber nahezu alle bisher in diesem Rahmen von Hausfriedensbruch über Einbruch und schweren Raub geführten Prozesse aufführen,die dir vielleicht genehm sind.
Vergiss es...und belese dich im Bedarfsfall selbst.


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03.05.2011 um 22:59
@Thydan
Zitat von ThydanThydan schrieb:Denn du bist wahrscheinlich eh einer derjenigen,die noch nie in zweiter Reihe mal kurz gehalten haben,vor allem dann,wenn zusätzlich noch ein Parkverbotsschild aufgestellt ist.
Du hast auch wahrscheinlich noch nie eine Kippe aus dem fahrenden oder stehenden Auto geworfen.
Du hast wahrscheinlich auch noch nie die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.
Usw. und sofort...
thydan, das ist jetzt echt bezeichnend - du stellst also tatsächlich EINBRUCH gleich mit den üblichen "kavaliersdelikten". GENAU DAS meine ich mit verharmlosung!!!
eine kippe aus dem fenster schmeissen ist also deiner meinung nach gleich schwerwiegend wie ein einbruch?
mal zu schnell fahren ist gleich schwerwiegend wie anderer leute eigentum beschädigen?
halleluja, jetzt haste dich aber echt maximal geoutet.
DU WILLST ES NICHT KAPIEREN!

wir reden hier von EINBRUCH und von HAUSFRIEDENSBRUCH und du tust so, als sei das das gleiche wie wenn man mal im park in die büsche pinkelt. na toll.

guck dir doch einfach mal an was darauf an strafe steht.
abgesehen davon dass DU von ordnungswidrigkeiten sprichst, die noch nicht mal im BGB erwähnt werden, schon garnicht im Strafgesetzbuch.
wir reden hier aber von STRAFTATEN!!!
Zitat von ThydanThydan schrieb:Aber schau mal in den entsprechenden Gesetzestext,welche Strafe dich bei letzterem ereilen kann.
mach du das mal - denn fürs "kippe aus dem fenster schmeissen" wirst du nämlich keinen gesetzestext finden sondern höchstens feststellen, dass es sich dabei "nur" um eine ordnungswirdrigkeit handelt.
da hast du ERNSTHAFTE probleme was die einordnung angeht, mal ernsthaft.
Zitat von ThydanThydan schrieb:man,man,man,du tust ja gerade so,als müßte man das in den Nachrichten zur Primetime erwähnen...obwohl es offensichtlich ein Versehen war.
nachdem du ja offensichtlich von deinem film nicht runterkommen willst was den EINBRUCH bei mir angeht: die hätten einfach nur den klingelknopf drücken müssen um rauszufinden, ob das haus bewohnt ist. aber nein. man hat ja lieber die brechstange bemüht.
WIE BLÖD MUSS MAN EIGENTLICH SEIN?
ein versehen? hallo?
ein versehentlicher einbruch?
lass das mal einen richter hören, der brummt dann DIR 'ne strafe auf. mach dich bitte nicht lächerlich. mach bricht nicht "versehentlich" irgendwo ein.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Wenn du es mit echten Einbrechern zu tun gehabt hättest,die dich mit Waffengewalt deiner Freiheit und deines Hab und Gutes beraubt hätten,deine Katze erschlagen hätten oder sonstiger personeller Schaden entstanden wäre,dann könnte ich es ja noch verstehen,daß du so vehement deine Linie verteidigst.
da du ja ganz offensichtlich nicht davon runterkommen willst:
es ist kein "personeller schaden" entstanden (dein deutsch, oh mann...) - aber ein erheblicher sachschaden, immerhin mehrere tausend euro.
dass kein "personeller schaden" entstanden ist, ist letztendlich mir zu verdanken, ich hätte auch deutlich anders darauf reagieren können, dass mir mitten in der nacht in MEINEM haus fremde leute bewaffnet gegenüber standen. ich hab gut reagiert, es ist niemand was passiert, aber nicht jeder, der so überfallen wird reagiert so.
"personeller schaden" ist mir schon entstanden, erstens finanziell, zweitens wurde ich um meinen schlaf gebracht, drittens hatte ich erstmal das massive problem dass das haus erstmal nicht gesichert war und ich mich erst am nächsten morgen drum kümmern konnte es wieder wenigstens provisorisch zu sichern. ich weiss nicht ob dir klar ist was das bedeutet, z.b. dass man dann nicht einfach zur arbeit gehen kann wie sonst etc.
Zitat von ThydanThydan schrieb:Und wo wir gerade dabei sind wieder Paragraphen zu sehen...würde es dir etwas ausmachen,diese Paragraphen auch mal zu lesen,damit du auch mal lernst,daß es sehr wohl Unterschiede in der Strafsache gibt.
ne du - lies du lieber selbst erstmal nach.
DU bist hier derjenige der 'n EINBRUCH mit 'ner ordnungswidrigkeit wie "kippe aus dem fenster" gleichstellst. das ist UNTRAGBAR!!!
Zitat von ThydanThydan schrieb:In Deutschland ist es bisweilen so,um mal ein Beispiel zu nennen,daß du bei einer Vergewaltigung (selbstredend) bestraft wirst...ist es nachweisbar unter Alkoholeinfluss
geschehen,wird das Strafmaß ggf. herabgesetzt.
schick. sag doch den potentiellen künftigen urbexern oder "geisterjägern" gleich: hey, wenn ihr besoffen einbrecht dann werdet ihr weniger hart bestraft.
du musst echt 'n vogel haben.
so läuft das nicht vor gericht, da kannste sicher sein. im gegenteil.
alkohol als entschuldigung hat noch nie funktioniert. geistige minterbemittlung bzw. behinderung schon, ja das ist wahr.

DU VERHARMLOST AUCH WEITER.
super.
jetzt bin ich wirklich so weit dass ich dir wünsche, dass bei dir demnächst mal eingebrochen wird. einfach nur damit du siehst dass das nicht lustig und auch kein "kavaliersdelikt" ist und schon garnicht vergleichbar mit "kippe aus dem fenster werfen".

und wenn's dich irgendwie tröstet: stimmt, ich schmeisse keine kippen aus dem fenster - bei dem trockenen boden aktuell wäre das ein unkalkulierbares risiko, und ich liebe die natur.


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03.05.2011 um 23:28
@wobel

Deine Antworten sind mir jetzt ehrlich gesagt zu stark konstruiert.
Du scheinst nicht erkennen zu wollen,was man dir sagen will und
reißt dadurch einzelne Sätze komplett aus ihrem Kontext.

Es hat dadurch auch keinen Sinn,etwas gerade zu rücken und auf dieser
Basis weiter zu diskutieren.

Ciao


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05.05.2011 um 22:12
@Thydan
du willst es nicht kapieren.
HAUSFRIEDENSBRUCH und EINBRUCH sind STRAFTATEN, die nach STRAFGESETZBUCH von der staatsanwalt verfolgt werden.
du dagegen setzt sie mit ordnungswidrigkeiten (kippe aus dem fenster schmeissen) und ähnlichem gleich, sogar mit ausdrücklich gewünschten aktionen wie dem fahren auf der autobahn.
DAS IST HOCHGRADIGE VERHARMLOSUNG!

wer hier was konstruiert bist du.
und ich frage mich warum.

warum zum teufel willst du den kids hier weismachen dass das alles ganz harmlos ist?
willst du wirklich dass die sich ihr leben versauen?
keinen job kriegen weil sie 'ne vorstrafe an der backe haben?

warum stellst du nicht einfach klar dass man dem ganzen aus dem weg gehen kann, in dem man einfach um erlaubnis fragt?

ist doch wahnwitzig.

und nein, ich weiss nicht was du mir sagen willst.
ich kenne die rechtslage, und du willst mir ständig unterjubeln dass sie anders ist und dass es völlig harmlos ist in anderer leute häuser einzubrechen - das ist das einzige was ich in deinem geschwurbel klar erkenne.


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05.05.2011 um 23:02
@wobel

So, ich denke, wir sollten jetzt mal eine Kleinigkeit hier klarstellen:

1. DU bist hier NICHT die Mysterypolice. Klar soweit? ;)

2. Es ist absolut okay, wenn du du andere User darauf hinweist, dass sie sich die Erlaubnis des Eigentümers holen müssen, wenn sie ein vermeintliches Geisterhaus ansehen wollen.
Das empfiehlt sich ohnehin, da man bei offiziellen Besuchen viel mehr Muße hat, um sich mit dem Paranormalen zu befassen.

Das kannst du gerne machen.

3. Was jedoch nicht in Ordnung ist, ist die Art und Weise, wie du dies von dir gibst.
Es ist nicht notwendig, so zu tun, als handele es sich hierbei um Schwerverbrechen, die mit 20 Jahren Gefängnis bestraft werden.
Es ist nicht notwendig, so zu tun, als seien User, die an paranormalen Ereignissen und Orten interessiert sind, gleich Verbrecher übelster Sorte.


Es reicht, wenn du EINMAL drauf hinweist, dass es illegal ist, ohne Erlaubnis fremde Häuser und Grundstücke zu besuchen und dort einzusteigen. Auch wenn die Tür offen ist, auch wenn schon seit hundert Jahren dort keiner mehr wohnt.
Das bestreitet absolut niemand, deshalb würde ich auch allen davon abraten, ohne Erlaubnis zu handeln.

Jedoch muss du nicht seitenlang Leute auseinandernehmen.

Also, zukünftig mal bitte mehr auf Verhalten achten ;)


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06.05.2011 um 15:45
Schloss Horst


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07.05.2011 um 07:57
@Kc
ich habe nur auf @Thydan s ständige verharmlosungen reagiert.
das illegale eindringen in anderer leute eigentum ist nun mal nicht vergleichbar mit dem fahren auf der autobahn oder dem schmeissen einer kippe aus dem fenster.
es wäre meiner ansicht nach also durchaus angebracht auch diejenigen user zu verwarnen, die das ständig verharmlosen.
wenn nicht ständig auf den hinweis, dass besagte vorgehensweise straftbar ist, aggressive antworten kämen (angefangen mit sachen in richtung "spielverderber" bis hin zu "ist doch völlig harmlos"), müsste man da auch nicht ständig weiter drauf eingehen.

wie wär's denn wenn man mal einen juristen dazu stellung nehmen liesse?
vielleicht einen eigenen thread dafür aufmachen würde?

und wenn ihr als admins / moderatoren postings löschen würdet, in denen z.b. jemand berichtet wie genau er eingestiegen ist (z.b. "kellerfenster hinten links hängt lose in den angeln") und sich damit brüstet die "beute" bei ebay vertickt zu haben?
ist doch klar dass die leute das dann nachmachen...


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07.05.2011 um 10:40
@wobel

Verehrte wobel, ich verharmlose hier nichts.

Ich hab deutlich geschrieben, dass man sich vorher die Erlaubnis des Besitzers zum Betreten des Grundstückes holen muss.
Klar und deutlich.
Ist allein schon deshalb sinnvoll, weil man viel mehr Ruhe und Muße zum Untersuchen hat.

Wer`s trotzdem nicht macht, ist selbst schuld und muss eben die Konsequenzen tragen.
Aber wir durchsuchen hier nicht ständig jeden einzelnen Beitrag nach Andeutungen, jemand sei unerlaubt in einer alten Ruine gewesen.

Du kannst auch gerne auf das Verbot hinweisen und es erklären.


Aber du musst auch nicht so tun, als handele es sich hier um ein Schwerverbrechen und wir müssten sofort das SEK rufen :D


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07.05.2011 um 11:29
@Kc

ich meinte auch nicht dich sondern @Thydan der hier das illegale eindringen in privateigentum mit dem fahren auf der autobahn bzw. dem schmeissen von kippen aus dem fenster verglichen hat.
warum das unzulässige vergleiche sind und warum das eine verharmlosung darstellt habe ich ziemlich ausführlich dargelegt.

ich habe auch nie von schwerverbrechen geredet (den ausdruck gibt's übrigens im strafrecht garnicht) sondern nur darauf hingewiesen dass - laut strafgesetzbuch - bis zu ein jahr gefängnis darauf verhängt werden kann.
@Thydan hat mir hier schon permanent sowas unterstellt, das entspricht aber nun mal nicht der wahrheit, die ganzen extremen darstellungen kamen ja von ihm und nicht von mir.

ich habe lediglich auf die gesetzeslage hingewiesen - hochgepushed wurde das von anderen.

@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Aber wir durchsuchen hier nicht ständig jeden einzelnen Beitrag nach Andeutungen, jemand sei unerlaubt in einer alten Ruine gewesen.
es ging auch nicht um ruinen.
und: beiträge, in denen hier erzählt wird, wie die "beute" von einbrüchen auf ebay vertickt werden, lasst ihr stehen, selbst wenn sie gemeldet werden. das finde ich falsch, denn es regt zur nachahmung an.


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09.05.2011 um 21:39
@uuser Schloß Horst kenn ich gut. Dort ist aber nichts .. Weder eine Ruine noch sonst was, also nicht lohnenswert ;)


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11.05.2011 um 16:13
@alanwake
Nein, eigentlich nicht ^^.
Aber manchmal werden da Führungen angeboten und naja, die Prospekte versprechen viel :D


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