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Leben wir in einer Satireshow?

60 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Strafe, Meldepflicht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Leben wir in einer Satireshow?

31.10.2015 um 21:18
Zitat von IssomadIssomad schrieb:Wenn du Hartz beziehst, dann musst du auch Arbeit annehmen, die dir angeboten wird. Das wollen die ja nicht ...
Ich kenne einen, der Hartz 4 bezieht. Er geht nicht arbeiten, weil er dadurch auch nicht mehr Geld bekäme, so sagt er.
Er geht jedoch für eine gehbehinderte Frau einkaufen und bekommt dafür 2 Euro.

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Leben wir in einer Satireshow?

31.10.2015 um 21:19
Zitat von aseria23aseria23 schrieb:Na das ist mal ne Logik. Es gibt auch freiwillige Obdachlose. Das müsstest du eigentlich wissen, wenn dich das Thema so berührt.
Es gibt auch Illegale, die obdachlos sind, aber wie will man denen helfen, wenn sie nirgendwo registriert sind ...
Zudem ist es auch nicht Sinn der Sache, Illegale zu unterstützen ...


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Leben wir in einer Satireshow?

31.10.2015 um 21:25
Zitat von xshiningxxshiningx schrieb:Aber bei deutschen Obdachlosen würde das gehen?
Das ging bisher wegen den niedrigen Zahlen. Dann bekommst du einen Scheck, den du bei der Postbank einlösen kannst ...

Aber das wird dann schwierig, wenn am Wochenanfang (ich glaube, man bekommt es wochenweise) statt 50 Leuten an der Kasse 500 Leute stehen ...


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Realo ehemaliges Mitglied

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Leben wir in einer Satireshow?

31.10.2015 um 21:30
@chüls
Zitat von chülschüls schrieb:Sehe ich das zu eng oder passt da was nicht?
Ich würde sagen beides.
Du schreibst das jetzt natürlich nur, um alles links von der CSU wieder zu bashen. :D


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Leben wir in einer Satireshow?

31.10.2015 um 21:40
@aseria23
Alles was freiwillig geschieht, ist kein Problem!

Das nur als Gedankenstütze, zum Thema Logik!


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egaht ehemaliges Mitglied

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Leben wir in einer Satireshow?

31.10.2015 um 21:43
Zitat von xshiningxxshiningx schrieb:Aber bei deutschen Obdachlosen würde das gehen?
@xshiningx, im vergleich zu den zukünftigen asylanten ist die anzahl der
obdachlosen überschaubar, deswegen geht das bei denen.
obdachlose lassen sich ihren satz je nach aufenthaltsort oft täglich auszahlen.
das sind peanuts, um bänkersprache zu bemühen.


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31.10.2015 um 22:00
@egaht
@Issomad
Wie viel kriegen die im Monat? Insgesamt wie Hartz4?


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Leben wir in einer Satireshow?

31.10.2015 um 22:02
Zitat von xshiningxxshiningx schrieb:Wie viel kriegen die im Monat? Insgesamt wie Hartz4?
Die ALG II - Sätze sind für jeden gleich. KdU gibt es natürlich nicht, wenn keine Wohnung zu unterhalten ist ...


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Leben wir in einer Satireshow?

31.10.2015 um 22:04
kdu? Mietzuschuss?
@Issomad
also bekommen die den Regelsatz auf der Straße?


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Leben wir in einer Satireshow?

01.11.2015 um 02:17
@egaht
Naja...falls sie arbeitslos gemeldet sind und einen Ausweis haben...und den Nerv quer durch die Stadt raus nach Marzahn zu gondeln,denn dorthin müssen sie,nicht etwa zu einem Jobcenter das halbwegs zentral gelegen ist,nein,sie müssen zum weitest entferntesten Jobcenter der Stadt Eiern um sich ihren 10er zu holen.
Offiziell registriert sind hier 12000 Obdachlose,aber inoffiziell dürften es um die 50 bis 70000 sein,wahrscheinlich sogar 100000.


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Leben wir in einer Satireshow?

01.11.2015 um 20:46
Nur zur Klarstellung: Der Satz, den Flüchtlinge bekommen, liegt deutlich unter dem Hartz-IV-Regelsatz.

Und zum Thema Obdachlose vs. Flüchtlinge:

Der "besorgte Bürger", dem der eingeborene Obdachlose sonst nur eine optische Belästigung beim Shopping ist, ein lästiger Bettler, ein versoffener Penner - eben der Bürger entdeckt ihn heute als As im Ärmel, mit dem sich ein Stich auf Flüchtlinge austeilen lässt. Sonst hätte er ihn ja gern endgelöst - aber jetzt lässt er sich gebrauchen. Endzulösen sind jetzt erst einmal die anderen.


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Leben wir in einer Satireshow?

01.11.2015 um 20:54
Zitat von DoorsDoors schrieb:Nur zur Klarstellung: Der Satz, den Flüchtlinge bekommen, liegt deutlich unter dem Hartz-IV-Regelsatz.
Nein, das stimmt nicht. Auch Obdachlose haben gesetzlichen Anspruch auf den Regelsatz. KdU muss man eben davon getrennt sehen.

Wenn etwas abgezogen wird, dann durch Behördenwillkür, durch Bankenwillkür (überhöhte Bearbeitungsgebühren) oder wegen einer Sanktionierung, weil von Obdachlosen Regeln (Meldepflicht, Bewerbungspflicht usw.) verletzt wurden ... Bei Willkür könnten sie es sich natürlich theoretisch einklagen ...


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Leben wir in einer Satireshow?

01.11.2015 um 21:01
@Issomad

Der Hartz-IV-Regelsatz für Eingeborene, obdachlos oder überdacht, liegt z.Zt. bei 399,- EUR für einen Erwachsenen. Bei Flüchtlingen beträgt er 359,- EUR.


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Leben wir in einer Satireshow?

01.11.2015 um 21:04
Zitat von DoorsDoors schrieb:Der Hartz-IV-Regelsatz für Eingeborene, obdachlos oder überdacht, liegt z.Zt. bei 399,- EUR für einen Erwachsenen. Bei Flüchtlingen beträgt er 359,- EUR.
Sorry, habe falsch gelesen. Natürlich liegt der Satz bei Flüchtlingen darunter.
Das ist aber auch kein ALG II ...


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Leben wir in einer Satireshow?

01.11.2015 um 22:15
Mir macht dieses Meldegesetz ernsthaft Angst. Das mag zwar nur ein kleines Formular sein, es schränkt aber die Freiheit ein. Irgendwie kommen solche Sachen durch die Hintertür, mal eben, so ganz leise.
Was kommt als nächstes? Fingerabdrücke nehmen sie ja bereits beim neuen Ausweis. Klar, muss mann nicht machen, ist aber ganz toll.

Eine sehr bedenkliche Entwicklung und ja, unter anderem in Anbetracht der momentanen Situation auch ziemlich seltsam.


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Leben wir in einer Satireshow?

01.11.2015 um 23:38
Also ich bin jetzt schon lange nicht mehr umgezogen, aber ummelden musste man sich früher auch.
Wird da wieder eine Mücke zum Elefanten gemacht?


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Leben wir in einer Satireshow?

02.11.2015 um 04:59
Und was hat das ganze jetzt mit einer Satireshow zutun?
Verstehe ich da etwas nicht?


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Leben wir in einer Satireshow?

02.11.2015 um 05:15
@Cerona
Das hab ich mich auch gefragt^^
@chüls
Aber mal zu deiner Frage, klar siehst du das zu eng. Problematisch ist einiges, aber nichts ist unlösbar. Wenn Merkel mal von ihrem "es gibt keine Obergrenze"-Traum aufwacht und mal reale Politik betreibt kann man darüber Reden wie man diese Menschen optimal integriert. Wäre nicht das erste mal. Passt schon.

Edit: mir ist aufgefallen das das ziemliche sarkastisch klingt. Ist aber ernst gemeint ; )


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Leben wir in einer Satireshow?

02.11.2015 um 05:39
Zitat von IssomadIssomad schrieb:Wird da wieder eine Mücke zum Elefanten gemacht?
Ja.


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Leben wir in einer Satireshow?

02.11.2015 um 08:33
Hätten Sie's gewusst? Man(n) unterliegt bzw. unterlag ja nicht nur dem herkömmlichen Meldegesetz:

Die Wehrüberwachung dient im Spannungs- oder Verteidigungsfall der Überwachung der nicht dienenden Wehrpflichtigen in Deutschland. Sie ist in § 24 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) geregelt. Durch die Überwachung soll sichergestellt werden, dass die Kreiswehrersatzämter stets über alle für die Heranziehung zum Wehrdienst erheblichen Tatsachen und Umstände informiert sind. Dies beinhaltet die Pflicht der unter Wehrüberwachung stehenden Staatsbürger:

stets für Mitteilungen des Kreiswehrersatzamtes erreichbar zu sein
jede Änderung der Anschrift innerhalb einer Woche dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen oder innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt an- oder abzumelden
sich persönlich verfügbar zu machen, wenn man dazu aufgefordert wird
sich auf Verlangen des Kreiswehrersatzamtes einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen

Gerade die Meldepflichten zum aktuellen Wohnort sollen, beispielsweise im Falle eines Krieges, die kurzfristige Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherstellen. Die Wehrüberwachung beginnt mit dem Eintreten der Wehrpflicht (also i. d. R. mit der Musterung nach Erreichen der Volljährigkeit) und endet, außer im Falle der Untauglichkeit:

bei ungedienten Wehrpflichtigen und Mannschaftsdienstgraden mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ihr 32. Lebensjahr vollendet haben;
bei Unteroffizieren mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ihr 45. Lebensjahr vollendet haben;
bei Offizieren mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ihr 60. Lebensjahr vollendet haben.

Geschichte

Der § 24 WPflG wurde im Laufe der Zeit mehrfach verändert. Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 wurden bestimmte Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz sowie Entwicklungshelfer von der Wehrüberwachung befreit. Ebenso wurde die Pflicht aufgehoben, sich bei einer Wehrersatzbehörde zu melden, wenn der Wohnort mehr als acht Wochen verlassen wird. Seit dem 1. Juli 2011 gilt der § 24 gemäß § 2 nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall.


(Wikipedia)


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