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harz 4 -arbeitslosengeld 2-

7 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Arbeitslos ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1
gruzzl Diskussionsleiter
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harz 4 -arbeitslosengeld 2-

07.08.2006 um 16:29
was ist denn wenn ich mit 30 noch bei meinen eltern lebe?
bekomm i dann trotzdem sozihilfe?
grüsse


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harz 4 -arbeitslosengeld 2-

07.08.2006 um 16:31
logisch....je nach bedarf......!


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harz 4 -arbeitslosengeld 2-

07.08.2006 um 18:16
gruzzl,

für gewöhnlich bekommt man dennoch Sozial-Hilfe, jedoch nicht ein Lebenlang, sondern soviel ich informiert darüber bin nur halbes oder ein Jahr lang.

Weiß zwar selbst nicht wie es ist, wenn man noch dann noch bei den Eltern lebt, denkeaber es spielt keine Rolle, man müsste aber vorher auch gearbeitet haben um Anspruch aufALG2 zu haben.


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harz 4 -arbeitslosengeld 2-

07.08.2006 um 18:51
Hast mind. nen jahr gearbeitet in dt.

1. ALG1 ein jahr lang
2. AlG2 halbesjahr
3. Harz 4

wohnste in ner gemeinschaft wo nicht jeder fuer sich sorgt,werden die anderen personen im haushalt mit eingerechnet & je nach dem, schlægt sich dasauf die monatl. auszahlung vom staate.?

gibs nicht ne bessere seite zumnachfragen als nen forum namens allmy :Þ)


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harz 4 -arbeitslosengeld 2-

07.08.2006 um 19:25
Hartz 4 ist lediglich der Oberbegriff für die Reformen. Die Vorstufen davon hiessen ebenauch Hartz 1-3. Eine Leistung Namens "Hartz 4" gibt es vom Staat nicht. ALG 2 wird immerfür ein halbes Jahr gewährt. Ein Neuantrag wird geprüft, in der Regel auch gewährt.
Wenn jemand mit dreißig bei seinen Eltern in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaftlebt, bekommt er nur ein Taschengeld. Wenn beide Eltern arbeiten und "normal" verdienen,bekommt er nichts.


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harz 4 -arbeitslosengeld 2-

07.08.2006 um 20:29
Wenn jemand mit dreißig bei seinen Eltern in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaftlebt, bekommt er nur ein Taschengeld

Dann ist man aber selber schuld,normalerweise gilt man als über 25jähriger als eigene Bedarfsgemeinschaft und hat demnachauch Anspruch auf Alg2 + Miete, weil einen die Eltern ja nicht mehr unterstützen!

Natürlich versuchen die Ämter aber einem genau das anzudrehen, dieBedarfsgemeinschaft mit den Eltern, egal wie zerstitten man mit denen im selben Haus istoder wie wenig die einen real mit Geld und Brot unterstützen!

((Das sind dochdeine Eltern, die hast du doch ganz doll lieb)) kein witz! Das ist die amtliche Masche,die die Sachbearbeiter auswendig zu lernen haben, wenn sie Erwachsenen noch eineBedarfsgemeinschaft mit den Eltern andichten wollen!

Aber vorsicht, die kommenauch ins Haus, und wollen sehen, das die Wäsche getrennt ist, das Essen im Kühlschrank,die Zimmer abschließbar etc.

Deutschland pervers 2006!


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harz 4 -arbeitslosengeld 2-

07.08.2006 um 20:46
was ist denn wenn ich mit 30 noch bei meinen eltern lebe?
bekomm i dann trotzdemsozi hilfe?
grüsse


Ja weil du eine "eigene" Bedarfsgemeinschaft bist,345 €, ausserdem hast du ja einen Untermietvertrag mit deinen Eltern "die dichnicht unterstützen" für deine 1-2 Zimmer, bei dem dir das Amt demnach auch die Mieteerstatten mußt.
Wenn du weniger als 600€ im Monat zum leben kriegst, hast dumächtig was falsch gemacht. Dann hilft nur noch die Beschwerdestelle.

Allgemeingilt, alle was sich vor den Sachbearbeitern als nette Familie ausgibt, wird ausgepeitschtund an Hilfe-Leistungen ausgeraubt! Die ca. 90.000 Beschäftigten der BA wollenschließlich auch leben...


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