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Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi Kulac 2014

44 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Gericht, Peggy Knobloch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi Kulac 2014

13.05.2014 um 11:11
WAV - 13.05.2014, 7 Verhandlungstag

Plädoyer der Anwälte


Liveblog BR - Matrin Haehnlein:
Heute stehen die Plädoyers im Mordfall Peggy Knobloch an. Die Stoßrichtung ist klar, das Verfahren steuert auf einen Freispruch zu, allein der Inhalt der Plädoyers könnte noch für Überraschungen sorgen. Dass Ulvi Kulacs Verteidiger darauf dringen wird, dass sein Mandant die Tat nicht begangen haben kann, scheint so gut wie sicher. Dagegen wird es sich die Staatsanwaltschaft wohl nicht so einfach machen. Unklar ist, ob auch die Rechtsanwältin von Peggys Mutter ein Plädoyer halten wird. Als Vertreterin der Nebenklage hätte sie das Recht dazu. Dass nach der Mittagspause noch weiter plädiert wird, ist eher unwahrscheinlich. Verhandlungsbeginn ist wieder um 8.30 Uhr.

Ein Freispruch für den wegen Mordes an der neunjährigen Peggy verurteilten Ulvi Kulac wird immer wahrscheinlicher. Im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Bayreuth hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den geistig behinderten Mann gefordert. Es ist aus Sicht der Staatsanwältin Sandra Staade ein Freispruch aus Mangeln an Beweisen.

Weiteres zum Schlusswort der Staatsanwaltschaft: In ihrem gut 20-minütigen Plädoyer hat die Anklage die Zweifel an der Unschuld Ulvi Kulacs in den Mittelpunkt gestellt. Die Ermittler wollen die Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen, sie hätten sich mit dem geistig Minderbegabten auf den erstbesten Verdächtigen konzentriert.

"Fakt ist, dass der Angeklagte vor kleinen Jungen onanierte", führt die Staatsanwältin aus. "Fakt ist auch, dass es dabei nicht blieb. Er manipulierte an Kindern. Zur Durchsetzung seiner Ziele wendete er auch Gewalt an."

"Es geht um die Würde der Opfer", stellt die Staatsanwältin fest. "Es ist für ein kleines Kind völlig irrelevant, ob der Angeklagte geistig zurückgeblieben ist oder nicht." Kulac sei wiederholt durch sexuellen Missbrauch aufgefallen, womit er zumindest auch ein plausibles Motiv für den Mord an Peggy habe.

Die Staatsanwältin beruft sich auf das Gutachten von Prof. Kröber, der Ulvi Kulac untersucht hat. Demnach sei die Wahrscheinlichkeit, dass Kulac die Tat begangen habe, höher als die, dass er unschuldig ist.

Aber die Staatsanwaltschaft muss auch zugeben, dass es keine Beweise dafür gibt, dass Ulvi Kulac die damals neunjährige Peggy ermordet hat: "Wir haben keine Spuren, wir haben keinen Tatort, wir haben keine Leiche. "

Zwar gebe es Zweifel an der Unschuld Kulacs und die Erfahrung zeige, dass verschwundene Kinder oft zuvor Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind. Das passe zu den Gewohnheiten Kulacs, der öfter vor Kindern onaniert und diese missbraucht habe.

Trotzdem ist auch die Anklagebehörde nicht restlos davon überzeugt, dass Ulvi Kulac Peggy ermordet hat, und plädiert auf Freispruch.

Susanne Knoblochs Anwältin Ramona Hoyer hat ein Statement vorbereitet, das sie vom Blatt abliest. In hoher Geschwindigkeit schildert sie die Vorwürfe gegen ihre Mandantin, wonach Peggys Mutter in das Verschwinden ihrer Tochter verwickelt sei. Gerade in den sozialen Medien werde Susanne Knobloch verunglimpft und zumindest einer Mittäterschaft bezichtigt. Dabei habe Susanne Knobloch das Schlimmste erlebt, was Eltern durchmachen können. Die Anwältin äußert die Hoffnung, dass der Abschluss des Strafverfahrens gegen Ulvi Kulac nicht auch das Ende der Ermittlungen bedeutet. Auf eine konkrete Forderung verzichtet Rechtsanwältin Hoyer.

Nun schlägt zum letzten Mal in diesem Wiederaufnahmeverfahren die Stunde von Kulacs Verteidiger Michael Euler. Äußerst detailliert zitiert er aus dem Schuldspruch des Landgerichts Hof vom 30. April 2004. Er schildert die Vorwürfe noch einmal und bemüht sich um eine Persönlichkeitsanalyse Kulacs. Inzwischen habe dieser gelernt, dass Geschlechtsverkehr mit Kindern verboten ist. In der Klinik sei er gefördert worden und habe Entwicklungsfortschritte gemacht, so Euler.

Der Rechtsanwalt holt noch einmal zum großen Rundumschlag aus und stellt den Fall erneut ausführlich dar. Dabei verzettelt er sich in den Schilderungen einzelner Zeugen, anstatt sich auf die Tatsachen zu konzentrieren, die seinen Mandanten zweifelsfrei entlasten. Offenbar will er einen Freispruch "erster Klasse" erreichen, also wegen erwiesener Unschuld: "Es gibt eine ganze Reihe von Beweisen, die belegen, dass Herr Kulac nicht der Mörder von Peggy Knobloch sein kann."

Bemerkenswert: Euler plädiert nicht etwa in Richtung Gericht. Stattdessen hat er sich den Zuhörern im Saal zugewandt.

Euler zitiert so gut wie alle Prozessbeteiligten, angefangen von den Kinderzeugen über die Ermittler und die Eltern des Angeklagten. Es scheint, als wolle er die Beweisaufnahme ein zweites Mal durchführen. Nicht alle im Saal folgen seinen Ausführungen so aufmerksam wie das Gericht.

Dann, nach 70 Minuten, kommt Euler zum Kern seines Plädoyers: "Das Geständnis meines Mandanten ist durch Zeugenaussagen vollständig widerlegt." Auch den sexuellen Missbrauch Peggys habe es laut Euler nicht gegeben. Schließlich beantragt er dann, seinen Mandanten freizusprechen.

Um 10.40 Uhr soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

Ulvi Kulacs zweiter Verteidiger Jan Astheimer erinnert noch einmal an die Aussagen der sogenannten Kinderzeugen, die Peggy noch nach ihrem Verschwinden gesehen haben wollen. Dass sich einige von ihnen heute nicht mehr genau an ihre Erlebnisse vom Mai 2001 erinnern, scheint für ihn irrelevant, stattdessen bezieht er sich auf die Ermittlungsakten. Er verweist auf die "kriminaltechnologische Aussageanalyse", wonach bei Kindern die ersten Schilderungen am nähesten an der Wahrheit lägen. Erst durch häufiges Nachfragen entstünden Unstimmigkeiten und Erinnerungslücken, so Astheimer.

Für Astheimer "steht fest, dass Ulvi Kulac Peggy nicht umgebracht haben kann." Auch er beantragt einen Freispruch.

Das letzte Wort hat Ulvi Kulac. "Ich hab' die Peggy nicht umgebracht und mein Wunsch ist, dass sie noch lebend gefunden wird", sagt Kulac mit heißerer Stimme. "Damit soll es jetzt gut sein."

Schluss für heute.
Das Urteil soll morgen um 10 Uhr verkündet werden


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Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi Kulac 2014

14.05.2014 um 12:44
WAV - Tag 8 - Urteil
Nach acht Verhandlungstagen geht heute das Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi Kulac zu Ende. Welche Überraschungen kann das Urteil noch beinhalten? Ein Freispruch "zweiter Klasse", also aus Mangel an Beweisen, scheint so gut wie sicher. Dass das Gericht sich zu einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld hinreißen lässt, wie es die Verteidigung hofft, darf hingegen bezweifelt werden. Formaljuristisch hat die Justiz mit dem heutigen Urteil ihre Pflicht erfüllt, doch die Ermittlungen gegen die übrigen drei Verdächtigen laufen weiter. Lichtenberg, das ist anzunehmen, wird nicht so schnell aus den Schlagzeilen geraten

Wie geht es nach dem Urteil mit Ulvi Kulac weiter? Sein Verteidiger hat angekündigt, er werde Kulacs Freilassung aus der Forensischen Psychiatrie beantragen. Wann das Gericht darüber entscheidet, ist unklar.

Jetzt ist es amtlich: Ulvi Kulac ist vom Vorwurf des Mordes an Peggy Knobloch freigesprochen. Das hat das Landgericht Bayreuth soeben verkündet.

Nach dem Urteil brandet Beifall im Zuschauerraum auf. Der Richer ermahnt Ulvi Kulacs Unterstützer zur Ruhe.

"Der Angeklagte ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen", begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. "Ein Tatnachweis war nicht zu erbringen." Das bedeutet, dass das Gericht von Kulacs Unschuld überzeugt ist.

"Das Geständnis ist aufgrund der aufgezeigten Widersprüchlichkeiten alleine keine Grundlage für eine Verurteilung. Hinzu kommt noch, dass dieses Geständnis durch keinen einzigen Sachbeweis zu belegen ist." Vorsitzender Richter Michael Eckstein

"Ich möchte mich bei allen bedanken", ruft Ulvi Kulac nach der Urteilsbegründung
in den Saal.

"Wir wollen erreichen, dass Ulvi Kulac mittelfristig aus der Psychiatrie entlassen wird", sagte sein Verteidiger Michael Euler. Kulac habe seine Fehler erkannt. Inzwischen wisse er, dass sexueller Missbrauch von Kindern nicht erlaubt sei.

"Ulvi ist überglücklich", berichtet seine Betreuerin Gudrun Rödel. Er hoffe, bald in eine Wohngruppe zu kommen und in einer Werkstatt zu arbeiten.

Ulvi Kulac ist vom Vorwurf des Mordes an Peggy Knobloch freigesprochen. Nach dem Prozess gab's vor dem Bayreuther Gerichtsgebäude Sträußchen und Sekt.



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Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi Kulac 2014

25.05.2014 um 20:42
Zitat von RedjuneRedjune schrieb am 06.05.2014:Ermittelt die Staatsanwaltschaft im Mordfall Peggy heimlich gegen deren Mutter Susanne Knobloch? Oder gegen den ehemaligen Lebenspartner der mittlerweile 41-Jährigen, den Türken Erhan Ü.? Offiziell gibt es kein Verfahren gegen die beiden.

Doch hinter den Kulissen scheint die Staatsanwaltschaft sehr wohl eine Beteiligung der Mutter am Verschwinden des neunjährigen Mädchens für möglich zu halten und zu beleuchten. Dieser Eindruck kam jetzt während der Wiederaufnahmeverhandlung im Mordfall Peggy auf, und zwar offenkundig sehr zum Widerwillen der Staatsanwaltschaft.

Die Ankläger aus Bayreuth befürchten wohl, mögliche Mitwisser oder Täter aufzuschrecken durch allzu offenkundige Ermittlungen. Nun wurden die Staatsanwälte Sandra Staade und Daniel Götz zu dem Eingeständnis gezwungen, es gebe neben den offiziellen Verfahren gegen drei Tatverdächtige im Mordfall Peggy weitere "offene Ermittlungen". Ohne dass sie das direkt bestätigen wollten: Damit sind wohl die Mutter und ihr Ex-Freund gemeint.

Am Mittwoch tritt Peggys Mutter auf

Auch Ulvi K.s Anwalt Michael Euler hält die beiden für "konkret tatverdächtig", vor allem wegen einer SMS von Erhan Ü. an Susanne Knobloch. Darin hieß es im Januar 2002, mit 50.000 D-Mark könne man viel anstellen. Welchen Hintergrund diese Nachricht hatte, wurde nie ermittelt.

Nun stellt sich aber die Frage, ob und was Susanne Knobloch in dem Wiederaufnahmeverfahren überhaupt noch aussagt. Sollte sie befürchten müssen, sich selbst zu belasten, könnte sie die Aussage verweigern. Ihre Zeugenladung am Mittwoch wird mit Spannung erwartet.
http://www.welt.de/vermischtes/article127686409/Man-kommt-ins-Gruebeln-ist-da-was-dran.html


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Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi Kulac 2014

19.04.2015 um 15:38
Vielen Dank @jaska für die Aufnahme in Deinem Thread :)

Geht es hier explizit nur um das Aufnahmeverfahren oder darf man sich allgemein bezüglich Herrn Kulac äußern?

Liebe Grüße, Dumas


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