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Der neue Führerschein ab 2013

20 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Auto, 2013, Führerschein ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Der neue Führerschein ab 2013

21.11.2012 um 19:19
Ab Anfang des neuen Jahres (wenn wir denn 2012 gut überstanden haben^^) kommt ein Neuer Führerschein (durch umgesetze EU verordnungen) auf den Markt. Da meine Google-Skills mich wohl heute verlassen haben, würde ich gerne erfahren, was zu diesem ein Unterschied ist als zum alten. Und welcher wäre eigentlich nützlicher bzw. gibt es Vor- oder Nachteile? Wie findet ihr den neuen Führerschein aus eurer Sicht, da wenn ich es nicht falsch aufgeschnappt habe alle "alten" bis 2033 getauscht haben müssen.

Ausgangspunkt erstmal ganz klassisch: Führerscheinklasse B (Kfz-Fahrzeug bis 3,5 t)

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Der neue Führerschein ab 2013

21.11.2012 um 19:20
Also es kommt der normale B bis 3,5t ein B96 bis 4,5t und der BE ist dann über 4,5t


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tic ehemaliges Mitglied

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Der neue Führerschein ab 2013

21.11.2012 um 20:02


Spoiler Führerscheinreform 2013: Viele Änderungen
Die Vorschriften für den neuen EU-Führerschein gelten ab dem 19. Januar 2013. Die wichtigsten Änderungen betreffen zum Beispiel die Gültigkeitsdauer: Ein neu ausgestellter Führerschein wird nur noch 15 Jahre gültig sein. Die Lkw- und Bus-Führerscheine sind nach wie vor fünf Jahre gültig. Zudem gibt es Neuerungen bei der "Anhängerregelung", was besonders Liebhabern von Caravans zugute kommt.

Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig
Die alten Führerscheine müssen nicht umgetauscht werden und bleiben bis zum 19. Januar 2033 gültig. Bei einem Führerschein-Austausch ist als Inhaber eines "alten" Führerscheins keine erneute Fahrprüfung notwendig.

Neue "Anhängerregelung" für Klasse B
Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet worden. Ab dem Jahr 2013 darf wie bisher ein Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnis der Klasse B.

Führerschein mit Anhänger vereinfacht
Eine Fahrerschulung ist in einer Fahrschule zu absolvieren, wenn das zulässige Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen beträgt, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 Kilogramm betragen darf. Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Klasse BE: Pkw mit Anhänger bis 3500 Kilogramm
Bei der Klasse BE (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) wird die zul. Gesamtmasse des Anhängers auf 3,5 Tonnen begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.

Neue Regelung für die Fahrerlaubnisklasse C1E
Die "Anhängerregelung" bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Anhängern über 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse) wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 Tonnen nicht übersteigt (auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an). Die technischen Vorschriften in Bezug auf die Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Neue Definition der Fahrerlaubnisklassen D und D1
Bei der Definition der Klassen D und D1 (Busse) kommt es nicht mehr auf die Zahl der Sitzplätze an, sondern auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug ausgelegt und gebaut ist (Klasse D1: nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer). Die Klasse D1 wird außerdem auf eine Länge von höchstens acht Metern beschränkt.

Mofa: Neue Fahrerlaubnisklasse AM
Mopeds (bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) fallen nun unter die harmonisierten Fahrerlaubnisklassen. Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM und Mindestanforderungen an die Prüfung soll in Verbindung mit einer umfassenden Fahrschulausbildung die Verkehrssicherheit verbessert werden. Bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h werden ebenfalls einbezogen. Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.

Neue Definition der Fahrerlaubnisklasse A1
Die bisherige Definition der Fahrerlaubnisklasse A1 wird ergänzt. Ab dem Jahr 2013 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.

Neue Fahrerlaubnisklasse A2
Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Neue Regelungen beim Motorrad-Führerschein
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter für den Direkteinstieg zu der Klasse A beträgt 24 Jahre.

Für Altinhaber des Führerscheins ändert sich nichts
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Die Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig. Allerdings sind für einige Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungsuntersuchungen vorgeschrieben. Der alte Führerschein kann in einen neuen umgetauscht werden: Bei einem Umtausch werden im neuen Führerschein die Fahrerlaubnisklassen eingetragen, die den alten entsprechen.


2bf8aa Fuehrerscheinreform 2013- Das aen




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Der neue Führerschein ab 2013

21.11.2012 um 20:15
@tic
@schnitzelolga

Danke euch beiden erstmal - denn vermutlich wird sich meine Prüfung nur knapp mit der Umstellung überschneiden, außer ich werd noch schnell zum Musterfahrer :x
Deswegen wollte ich gerne wissen, ob es wirklich so schilmm ist den neuen zu erhalten :)


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tic ehemaliges Mitglied

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Der neue Führerschein ab 2013

21.11.2012 um 20:18
wenn fertig bist kanns uns ja mal mitteilen wie langs gedauert hat :D und wie viele Fahrstunden ..

was kost jetz einer? ca


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Der neue Führerschein ab 2013

21.11.2012 um 20:20
@tic

also der fahrlerer meiner besten meinte wenn sies zügig durchzieht werdens wohl so 1,6 bis 1,7..


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Der neue Führerschein ab 2013

21.11.2012 um 20:21
@tic
gerne :D
Hab noch alle Unterlagen um das zurückzuverfolgen ;)

@Nerok
1,6 bis 1,7 :ask:


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Der neue Führerschein ab 2013

21.11.2012 um 20:22
@RobbyRobbe
1.600€ bis 1.700€ fürn führerschein :P


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21.11.2012 um 20:29
@Nerok
Auchso - das kann ich auch sagen, wie viel ich *hust* mein Stiefvater dafür bezahlt hat :D


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tic ehemaliges Mitglied

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Der neue Führerschein ab 2013

21.11.2012 um 20:32
viel zu teuer der Rotz :vv:


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21.11.2012 um 21:24
meiner hat 2.8k gekostet^^


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Zar ehemaliges Mitglied

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Der neue Führerschein ab 2013

21.11.2012 um 21:57
Die Affen sollen bloß meinen alten 3er (-7,5 t) in Ruhe lassen.


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Der neue Führerschein ab 2013

22.11.2012 um 09:32
Ich dachte immer das die neuen Scheine mit einer Art "Verfallsdatum" versehen sind und der Besitzer alle Jubeljahre den Lappen erneuern lassen muss ?

Zur Zeit stecke ich noch etwas in der Theorie und somit werde ich meinen FS wohl auch erst 2013 (in Österreich) machen können.
Die Kosten für den B-Schein liegen bei 1,3.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Der neue Führerschein ab 2013

22.11.2012 um 10:54
Ich habe auch noch einen schönen alten grauen Klasse 3 und kann Umzüge mit 7,5-Tonnern bewerkstelligen.


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Der neue Führerschein ab 2013

22.11.2012 um 10:59
@Doors

Für soetwas hat man einen Partner/ eine Partnerin mit einer Fahrerlaubnis für große Sattelschlepper X'D


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Der neue Führerschein ab 2013

22.11.2012 um 11:12
@all
wie ist es eigentlich wenn man seinen alten gegen einen neuen umtausch, verfällt die erlaubniss fahrzeuge bis 7,5t zu führen?


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Doors ehemaliges Mitglied

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Der neue Führerschein ab 2013

22.11.2012 um 11:16
@dasewige

Inhaber der bisherigen Klasse 3 erhalten beim Umtausch neben den neuen Klassen B/BE auch die Klasse C1 / C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeugkombinationen / Züge bis 12 Tonnen geführt werden.

Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse (Fahrzeugkombinationen / Züge über 12 Tonnen) erhalten bleiben, muss dies beim Umtausch besonders beantragt werden. Hierzu sind ab Vollendung des 50. Lebensjahres die gleichen Unterlagen wie für LKW-Fahrer notwendig. Es wird eine beschränkte Führerscheinklasse CE befristet auf fünf Jahre erteilt. Wie bei LKW-Fahrern sind regelmäßige Untersuchungen erforderlich.

Wird die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine dreiachsigen Fahrzeugkombinationen / Züge über 12 Tonnen geführt werden. Führerscheininhaber, die bis zum 31. Dezember 1949 geboren wurden, dürfen seit dem 1. Januar 2001 keine derartigen Fahrzeugkombinationen / Züge mehr fahren.


Quelle:

http://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/W26YLCBB017BOLDDE (Archiv-Version vom 08.06.2012)


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Der neue Führerschein ab 2013

22.11.2012 um 11:20
@Doors
danke dir, das mit den 12t kommt bei mir sowieso nicht in frage, für mich ist nur die 7,5t interessant um gelegentlich dinge privat zu transportieren.


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Der neue Führerschein ab 2013

22.11.2012 um 11:20
War denn nicht gerade vor kurzem schon mal eine Umstellung des Führerscheins? Und jetzt schon wieder?

Zäld


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Doors ehemaliges Mitglied

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Der neue Führerschein ab 2013

22.11.2012 um 11:31
Na und - Behörden wollen beschäftigt sein. Siehe dazu auch die Debatte um die neuen alten regionalen Autokennzeichen.


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