MissMary schrieb:Meine Freundin zog dann zu ihm, was bei seinen Kindern für großes Missfallen sorgte - er hat dann Haus und die meisten Vermögenswerte an die Kinder verschenkt, um klarzumachen, dass sie finanziell von dieser Beziehung im Erbfall keine Nachteile bekommen sollten und klar geregelt, dass meine Freundin im Erbfall leer ausgeht.
Sicherlich kann ein gewisses Misstrauen bestehen bei so ungleichen Beziehungen, dass es um ein Ausnutzen gehen könnte.
Der frühere Vermieter eines früheren Kollegen war verwitwet und auch schon sehr alt, Ende 80. Er hat nochmal eine "junge" Frau kennen gelernt, die 20 Jahre jünger als er war. Beide begannen eine Beziehung, in der der alte Mann nochmal richtig aufblühte. Seinen Kindern aus der Ehe war das ein Dorn im Auge. Sie hatten wohl Angst um ihr Erbe. Nach 2 Jahren ist er dann mit 92 Jahren verstorben. Für ihn war es Glück, dass er sich im hohen Alter nochmal verlieben durfte.
MissMary schrieb:Auch hat er eine zweite Ehe für sich ausgeschlossen, eben wegen der eigenen Kinder.
Das kann man aus Sicht der Kinder schon verstehen, obwohl die Beziehung des Vaters ja seit sehr langer Zeit quasi eheähnlich ist.
Witwenrente würde sie aber wohl ohnehin nicht bekommen.
Die Unterhaltsbeiträge: Der Anspruch auf Witwen-/Witwergeld ist ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen wurde und zugleich zu diesem Zeitpunkt bereits die Regelaltersgrenze vollendet war. In diesen Fällen kann jedoch ein Unterhaltsbeitrag bis höchstens zur Höhe des Witwen-/Witwergeldes gewährt werden, auf den allerdings eigene Einkünfte der/des Hinterbliebenen anzurechnen sind. Zu beachten sind auch hier die landesrechtlichen Besonderheiten
Quelle:
Hinterbliebenenversorgung -» dbb beamtenbund und tarifunion https://share.google/dU4wS4ffhdci8IrbQ
MissMary schrieb:Das geht nun seit ca. 20 Jahren so, er ist außergewöhnlich fit und fast 90.
Wer weiß, ob nicht diese Beziehung und die Aufgaben und Anforderungen mit dazu beigetragen haben, dass er so fit geblieben ist?