Pusteblume82 schrieb:Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass Pro Bono auch deshalb gerne gemacht wird, um als Anwalt- besonders bei spektakulären Fällen- Bekanntheit und somit Kundschaft zu generieren.
Das wird oft vermutet, aber ich glaube das nicht. Ein Prozess dieser Grössenordnung kostet so viel Geld, dass ich wirklich schon sehr viel davon haben muss, oder ich mache es aus anderen Gründen. Bekanntheit mag den einen oder anderen Fall bringen, aber wenn ich die Kosten aufrechne, ergibt sich mir daraus keine sinnvolle Rechnung. Gute Qualitätsarbeit, die bezahlt wird, ist da genausogut. Ich selbst z.B. schalte schon seit Jahren keine Werbung mehr (die sehr teuer ist), da ich genug neue Mandanten durch Empfehlung alter Mandanten bzw. derer Familien erhalte. Und das, obwohl ich zwar öfter mal low bono arbeite (zu reduziertem Honorar), aber so gut wie nie pro bono.
ErnstHellfritz schrieb:Die Familie Kohberger soll eine Hypothek auf ihr Haus und Grundstück in Pennsylvania aufgenommen haben, um den neuen Verteidiger zu finanzieren. Anscheinend kann man die Belastungen in irgendeiner Datenbank öffentlich einsehen.
Das wäre ein ganz typischer Weg, Verteidigungskosten zu bezahlen. Viele Hauseigentümer in den USA - und hier ist fast jeder ein Hauseigentümer - haben in den Jahren erheblichen Wertzuwachs auf dem Papier gesehen, diesen kann man zu Geld machen, das sind oft einige hunderttausend Dollar und man braucht nicht das Haus aufgeben. Davon lassen sich viele Anwälte bezahlen.
ErnstHellfritz schrieb:Und es wurde gesagt, anders als Rauch greife Goldman das "Habeas corpus" an. Wenn ich das recht verstehe, geht es darum, ob Kohberger überhaupt verhaftet werden durfte und ob die ganze Sache überhaupt in die Zuständigkeit des FBI fiel. Das hätte dann mit dem angeblich erzwungenen Plea Agreement direkt gar nichts zu tun.
Habeas corpus greift man nicht an, es ist ein Teil des grösseren Bereichs "post conviction relief", grob übersetzt, Entlastug nach einer Verurteilung.
Ein "writ of habeas corpus" (wie fast alle aus dem alten Englischen Recht übernommenen Begriffe reden wir Juristen hier freilich immer auf Latein, das lässt uns gebildet erscheinen - und wozu habe ich sonst in Deutschland das grosse Latinum gemacht?) ist ein Antrag vor einem Gericht, die Rechtmässigkeit einer Verhaftung oder Unterbringung in einem Gefängnis zu überprüfen.
Der lateinische Begriff habeas corpus kommt dann von der Anordnung des Richters, den Inhaftierten vor das Gericht zu bringen: "man bringe uns die Person", damit das Gericht dann die Rechtmässigkeit überprüfen kann.
Wie gesagt, das ist heute ein Teil des "postconviction relief." Der Antragsteller muss freilich gute Gründe nennen, warum eine Inhaftierung unrechtmässig sein soll.
Der Unterschied zu einer Revision (appeal) ist, dass ein habeas corpus Verfahren schneller geht. Auch bei einer erfolgreichen Revision kann ja, und soll ja aus Sicht des Verurteilten möglichst, zu einer Entlassung aus der Haft führen. Allerdings besteht ein Risiko, wenn man mit dem habeas Verfahren gleich beginnt: in der Regel hat man nur eine Chance, dieses durchzuführen. Daher behandeln es viele Strafverteidiger als "scharfes Schwert" nach einer verlorenen Revision. Es sei denn die Gründe sind so offensichtlich, dass eine Freilassung fast sicher erscheint.
Da sehe ich hier in diesem Fall aber keine Anzeichen für.
Zur Frage der Zuständigkeiten: das ist heutzutage so gut wie nie ein Problem. Man kennt das aus alten Filmen: der Räuber wird von 2 Gendarmen verfolgt und an der Stadt,- Landes,- oder Staatsgrenze dreht er sich seelenruhig um und lacht die Gendarmen aus, da sie ihn nicht auf fremdem Gebiet festnehmen dürfen.
Modern ist es aber nahezu überall so, dass ein in einem Gebiet zuständiger Beamter auch auf dem Nachbargebiet tätig werden darf, wenn die Straftat eine gewisse Bedeutung hat. Und das FBI ist als Bundespolizeibehörde landesweit tätig. Einen habeas nur darauf zu begründen wäre m.E. aussichtslos.
Selbst in Deutschland ist das ja so, ein bayerischer Beamter braucht die Verfolgung nicht an der Landesgrenze zu Hessen oder der Staatsgrenze zu Österreich aufgeben, da es i.d.R. Abkommen darüber gibt, wie die Polizeiarbeit beiderseits der Grenze geregelt werden soll. So auch in den USA.
Hier geht es freilich nicht um Verfolgung in flagranti, sondern wohl eher um die Ermittlungstätigeit des FBI. Ich habe nichts bisher davon gehört, was der neue Anwalt hier angreifen will. Das FBI ist ja gerade dazu da, in Fällen wie diesem zu ermitteln, wenn ein Tatverdächtiger den Bundesstaat des Tatorts verlassen hat und sich in einem anderen aufhält.