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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

190 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Thailand, Behindert, Leihmutter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

06.08.2014 um 06:12
@Draiiipunkt0
Das geht allerdings aus keiner "Studie" hervor, sondern ist ein statistischer Wert, von dem im Übrigen ausnahmslos jede Seite, die ich über Google finden konnte, ausgeht.
Von daher bin ich ziemlich sicher, dass diese Zahl korrekt ist.
Um das eindeutig zu verifizieren müsste man sich allerdings wohl durch die offiziellen Abbruchzahlen arbeiten - also die vom statistischen Bundesamt.

Sind über 50 Seiten mit kleingedruckten Zahlen...

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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

06.08.2014 um 06:23
@raitoningu
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Um das eindeutig zu verifizieren müsste man sich allerdings wohl durch die offiziellen Abbruchzahlen arbeiten - also die vom statistischen Bundesamt.

Sind über 50 Seiten mit kleingedruckten Zahlen...
@Mao1974

Wenn du das tust, glaube ich dir ;)

Man sieht, ich bin kein Dickkopf!


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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

06.08.2014 um 06:26
@Draiiipunkt0

Es ist mir vollkommen wurscht, was Du glaubst oder nicht.

Nö, ein Dickkopf bist Du nicht, eher ne Pappnase;-)


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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

06.08.2014 um 12:37
Um mal wieder beim ursprünglichen Fall fortzusetzen:

http://www.rawstory.com/rs/2014/08/05/australian-father-in-thai-surrogate-case-has-child-sex-convictions/ (Archiv-Version vom 06.08.2014)
An Australian father accused of abandoning his Down’s syndrome baby has convictions for child sex offences, reports said Tuesday, as the surrogate mother said she was willing to take back the boy’s twin sister if the allegations were true.
(...)
The surrogate mother, Pattaramon Chanbua, has insisted she will raise seven-month-old Gammy after saying the biological parents at first requested an abortion and then walked away when they learned of his condition.

But the Australian couple said in a statement, issued through a friend to their local newspaper the Bunbury Mail, the allegations were false and they did not know he had Down’s syndrome, although they were aware he had a congenital heart problem.
(...)
The birth of the twins was supposed to take place at a major international hospital in Thailand but Pattharamon went to another facility, which made the surrogacy agreement void, according to the newspaper.
This meant that the couple had no legal rights to the babies
although the surrogate mother finally agreed to hand over the girl, the report said.

“The biological parents were heartbroken that they couldn’t take their boy with them and never wanted to give him up, but to stay would risk them losing their daughter also,” the friend said.
(...)
Kurzfassung auf Deutsch:
- Der Mann des australischen Paars hat offenbar eine Vorgeschichte in Punkto Kindesmissbrauch und es bleibt zu klären, was mit den Kindern passiert, da Leihmutterschaften in Australien selbst nicht erlaubt sind.
- Offenbar hatte das Paar prinzipiell gar keinen rechtlichen Anspruch, die Kinder mitnehmen zu dürfen.
- Dem Paar wurde nicht mitgeteilt, dass das behinderte Kind behindert ist, sondern ihnen wurde gesagt, dass das Kind nach der Geburt höchstens einen Tag lang leben würde.
- Scheinbar hat da die Vermittlungsfirma ihre Hände im Spiel gehabt und falsche Informationen zwischen den beiden Parteien verbreitet.
- So war es auch eben diese Vermittlungsfirma, die die Leihmutter zur Abtreibung bewegen wollte, obwohl dies in Thailand verboten sei.

---

Mal schauen wie das weiter geht.
Entweder das ist ein abgekatertes Spiel, in dem das australische Paar jetzt seinen Arsch retten will, oder diese Firma spielt ein ganz schmutziges Spiel mit ihren Klienten.
Was aber grundsätzlich aufzeigt, dass man stets auf der Hut sein sollte, wenn man aus medizinischen Gründen in ein anderes Land, mit anderen Gesetzen geht.


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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

06.08.2014 um 12:57
Und was sagt 218a?
Unter welchen Bedingungen der Tatbestand eben nicht erfüllt ist.
Du interpretierst dir das StGB anscheinend auch so, wie es dir in den Kram passt...
Gehts noch?

Der 218 gilt zunächst einmal. Danach folgt die Prüfung des 218a StGB, Der Tatbestand des 218 ist bei einer Abtreibung immer dann erfüllt, wenn das Embryo nicht bereits "fest verankert" ist. Ich verstehe ja, wenn man nur lesen kann, aber nicht rechtlich versiert ist, aber dann sollte man Unwahrheiten einfach mal lassen.

Den 218a kann jeder lesen...

Der 218a zeigt Ausnahmetatbestände, abhängig von der Schwangerschaftswoche. Ist man über der 12, gilt die Ausnahme nicht mehr. Treibt man absichtlich ohne Arzt mit oder ohne Gewalt ab = Tatbestand erfüllt.

Jetzt kommst du neu oder lasst es.


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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

06.08.2014 um 13:15
Zudem schrieb ich deutlich 218 IVM 218a

IVM = In Verbindung mit.

So genug Unterricht für heute.


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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

06.08.2014 um 13:22
@BlackFlame
Danke für den Link!

Wenn die Eltern tatsächlich zwei Monate in Thailand waren und den Jungen soooooo gerne haben wollten: Wer hätte sie denn daran gehindert, ihn auch mitzunehmen? War die Leihmutter so scharf darauf, die medizinischen Kosten zu tragen? Wollte die Vermittlungsagentur die Gebühren nicht mehr, weil es nicht im vereinbarten Krankenhaus zur Geburt kam?
Ich halte die Geschichte der Eltern für sehr dünn.
Abortion is illegal in Thailand — except in very specific cases including rape and to protect the mother’s health — and it also runs counter to beliefs in the overwhelmingly Buddhist kingdom.
Bezüglich des Eingangsposts von @Zippy und der Beiträge aller, die meinen, die Eltern hätten Anspruch auf Auslieferung einwandfreier "Ware", muss man also sagen:
Wenn man einen Vertrag über eine Leihmutterschaft in einem anderen Land abschliesst, weil die Gesetze des eigenen Landes es nicht zulassen, muss man sich über die Gesetze des Landes der Leihmutter informieren. Wenn dort Abreibungen grundsätzlich verboten sind (ausser das Leben der Mutter ist in Gefahr), muss es eine Regelung für den Fall geben, dass das Kind sich vor der Geburt als behindert herausstellt.
Die Eltern müssen sich auch erkundigen, ob die Leihmutter einer Abtreibung überhaupt zustimmen würde.
Anderfalls haben die Eltern sich um das Kind zu kümmern: Die Leihmutter hat ihren Teil des Vertrages voll erfüllt und trägt keine Verantwortung für das Erbgut der Eltern.

Geht man in ein Land, in dem die medizinische Versorgung weniger gut ist, als im eigenen, muss man auch mit einer höheren Rate von Komplikationen bei der Geburt rechnen.
Ist es etwa ok, dann auch der Leihmutter das Kind aufzubürden, die aus einer finanziellen Notlage heraus sich überhaupt dazu bereit erklärte, ein fremdes Kind auszutragen?

Wenn man ein Kind adoptiert, kann sich auch später eine chronische Krankheit zeigen, die die Familie belastet. Soll man das dann zurückgeben dürfen, wenn es innerhalb der zwei Jahre Gerätegarantie zutage tritt?

Entweder, man übernimmt die Verantwortung für ein Kind, das immer ein Überraschungspaket ist, oder man sollte sich damit zurechtfinden, kein Kind haben zu können.
Das klingt hart, aber die Alternative eine Leihmutter, die sowieso in prekärer finanzieller Lage ist, mit einem behinderten und pflegebedürftigen Kind zurückzulassen, finde ich härter.


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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

06.08.2014 um 13:48
Zitat von FFFF schrieb:Wenn die Eltern tatsächlich zwei Monate in Thailand waren und den Jungen soooooo gerne haben wollten: Wer hätte sie denn daran gehindert, ihn auch mitzunehmen? War die Leihmutter so scharf darauf, die medizinischen Kosten zu tragen? Wollte die Vermittlungsagentur die Gebühren nicht mehr, weil es nicht im vereinbarten Krankenhaus zur Geburt kam?
Ich halte die Geschichte der Eltern für sehr dünn.
Hierbei bleibt halt abzuwarten, welche Informationen sich bestätigen lassen, aber sollte sich der Verdacht der Manipulation durch die Vermittlungsagentur bewahrheiten, dass schien sich ja folgendes abgespielt zu haben:
- Das Paar denkt, dass sowieso nur ein Kind überlebt, wohl wegen dem erwähnten Herzfehler.
- Die Leihmutter denkt gleichzeitig, dass die Eltern das Kind auf Grund seiner Behinderung nicht haben wollten bzw. abtreiben lassen wollen.
In dem Fall wäre beide Seiten eine jeweils andere und falsche Geschichte erzählt worden und beide Seiten denken, es ist jeweils die andere Schuld.

Mir ist allerdings noch etwas schleierhaft, was die Agentur schlussendlich davon gehabt hätte, wenn man das behinderte Kind abgetrieben hätte.
Möglicherweise sind Behinderungen in der thailändischen Kultur nicht gern gesehen oder die Firma hat einen Ruf zu verlieren, wenn ein behindertes Kind unter ihrer Anleitung zur Welt kam...
Alles schlichtes Raten meinerseits, aber im Hinblick auf Korruption ist da sicher so einiges mögliches.


Ansonsten scheint das ganze ja rechtlich auch alles andere als Hand und Fuß zu haben und dieses Aufdecken der Vergangenheit des Vaters macht das wohl nur noch komplizierter.


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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

07.08.2014 um 00:39
@Aether
Zitat von AetherAether schrieb:Gehts noch?
Ja, das frage ich mich hier auch öfter...
Zitat von AetherAether schrieb:Der 218 gilt zunächst einmal. Danach folgt die Prüfung des 218a StGB, Der Tatbestand des 218 ist bei einer Abtreibung immer dann erfüllt, wenn das Embryo nicht bereits "fest verankert" ist.
Genau. Aber du schriebst eben ausdrücklich:
Zitat von AetherAether schrieb:218 ivm 218a
218a legt fest, in welchen Fällen der Tatbestand nicht verwirklicht ist.
Also ist die Aussage
Zitat von AetherAether schrieb:Doch natürlich ist der Tatbestand erfüllt.
ohne weitere Ergänzung so nicht korrekt.
Zitat von AetherAether schrieb:Der 218a zeigt Ausnahmetatbestände, abhängig von der Schwangerschaftswoche. Ist man über der 12, gilt die Ausnahme nicht mehr. Treibt man absichtlich ohne Arzt mit oder ohne Gewalt ab = Tatbestand erfüllt.
Davon war hier auch nicht grundsätzlich die Rede.
Vielleicht wäre es sinnvoll, einfach mal zu differenzieren über welche Begleitumstände gesprochen wird, anstatt dass beide Seiten pauschale Behauptungen aufstellen.
Alles andere ist sehr wohl Auslegungssache.


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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite

07.08.2014 um 00:47
@Aether
Zitat von AetherAether schrieb:Jetzt kommst du neu oder lasst es.
Häh wie bitte?
Drück dich mal verständlich aus.
Zitat von AetherAether schrieb:So genug Unterricht für heute.
Setz dich mal lieber in ein paar Strafrechtsvorlesungen, statt hier den Lehrer zu geben, sonst blamierst du dich nur.


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