CaiaLia schrieb:Egal ob jetzt „nur“ vermisst oder zeitnah tot aufgefunden…die Angehörigen waren ja dann in der Pflicht, die Wohnung zu räumen.
Ja, aber bei einer "nur" vermissten Person können sie nicht einfach alles behalten, sondern müssen sie erst einmal für tot erklären lassen.
Wenn man so ein Szenario annehmen würde (das aber zumindest offiziell
nicht angenommen wird!), kann es eigentlich nur um etwas gehen, das man unter der Hand aus der Wohnung holt und von dem niemand weiß.
Und da habe ich doch erhebliche Zweifel, dass da irgendein nennenswertes "Vermögen" versteckt war.
Klar, man hört/liest immer wieder mal, dass irgendwelche alten Leutchen zwischen den Bettlaken im Schrank ein paar zehntausend Euro versteckt hatten. Aber selbst wenn das bei den besagten Gro0eltern so war, dann müssten die Verwandten das ja erst einmal gewusst haben.
Und dann gäbe es bei den Erbauseinandersetzungen doch bestimmt eine Spur davon.
Grillage schrieb:Am Folgetag stand die Zwangsvollstreckung, nicht die Zwangsversteigerung des Wagens an. Da die Verwandten ja aber offenbar schon einen vollstreckbar Titel erwirkt hatten, wäre es da viel zu spät gewesen, das noch außergerichtlich zu regeln.
Da wäre ja auch die Frage, ob der Wert des Autos überhaupt ausgereicht hätte, die Forderung der Verwandten abzudecken. Also: Selbst wenn sie versucht hätte, das Auto zu verkaufen, wäre dann ja das Geld nicht sowieso vollständig an die Verwandten geflossen?
Das Auto selbst zu verkaufen hätte ja nur Sinn gemacht, wenn man dann am Ende noch Geld übrig behält. Ansonsten könnte man den Dingen auch einfach ihren Lauf lassen.
Aber wir wissen ja nicht, ob sie vielleicht nicht vollkommen überfordert von der Situation war und deshalb ungeschickt gehandelt hat.