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Ärger auf der Arbeit...

156 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitgeber, Vertrauliche Dokumente ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ärger auf der Arbeit...

21.10.2019 um 13:39
@laloe

Ich sehe da den Chef in erheblicher Verantwortung. Eine Krankschreibung hat eine hohe Beweiskraft. Und anzubieten entgegen dieser Krankmeldung für Bonus Stunden doch zu kommen, halte ich für sehr zwiespältig.

Schließlich setzt das streng genommen voraus, gar nicht krank zu sein. Das dürfte die Zwickmühle daran sein.

Und die Kollegen sehen das so: Aha, bei irgendwelchen Bonus Versprechungen ist die Krankheit plötzlich wie weggeweht.
Am Ende wird man ohnehin nie beweisen können, wer was weitererzählt hat.

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Ärger auf der Arbeit...

29.10.2019 um 13:44
@laloe
Wie läuft es momentan auf Arbeit? Haben sich die Gemüter beruhigt?


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Ärger auf der Arbeit...

29.10.2019 um 13:59
Zum Kranksein gehören ja nicht nur die Tage, wo man sprichwörtlich den Kopf unterm Arm trägt und echt nicht kann, sondern auch die Genesung als solche. Bin ich also von Mo-Do krank geschrieben, kann ich trotzdem am Do auf der Straße unterwegs sein zum nächsten Bäcker, Apotheker etc. da ich ja am nächsten Tag sowieso wieder komme, befinde mich also nicht mehr zwingend in der akuten Krankphase sondern schon in der Genesungsphase, was also bedeutet, mir geht es schon besser, aber ich bin immer noch nicht ganz wieder hergestellt, das verwechseln viele mit Krankmachen oder nur so tun, als ob man krank ist. In dieser Zeit, also am Ende der Kranktage könnte man durchaus manchmal auch schon wieder gehen, aber meistens bleibt man dann noch zu Hause, weil man sich noch auskuriert. Auch versicherungstechnisch ist das ein Problem, wenn man trotzdem geht, obwohl man krankgeschrieben ist. Kommt nämlich was hinterher, verschlimmert sich, weil man trotz Krankmeldung gegangen ist, kommt keine Versicherung mehr dafür auf.

Generell muss man dem Chef klar machen, dass das eine Ausnahme darstellt und jetzt auf den Moment passt und nicht selbstverständlich ist, wenn man mal krank ist. Die Verfügbarkeit sollte keine Selbstverständlichkeit sein. Ich denke, das ist oft das Problem, dass der Chef leicht denken könnte, naja, die oder den kann ich auch immer ansprechen, obwohl sie oder er krank ist.

Geht man also trotzdem, finde ich es auch völlig ok, wenn man das extra gezahlt bekommt, da man ja auch ein gesundheitliches Risiko eingeht, wenn man arbeitet, obwohl man im Bett liegen sollte bzw. sich schonen sollte. Macht man so etwas vertraulich aus mit dem Chef, zeigt das eigentlich schon, dass das für ihn nicht selbstverständlich ist und er das eher stillschweigend behandeln will. Als Kollegin so etwas rumzuerzählen finde ich ein No Go.


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Ärger auf der Arbeit...

29.10.2019 um 19:05
Zitat von sundrasundra schrieb:Auch versicherungstechnisch ist das ein Problem, wenn man trotzdem geht, obwohl man krankgeschrieben ist. Kommt nämlich was hinterher, verschlimmert sich, weil man trotz Krankmeldung gegangen ist, kommt keine Versicherung mehr dafür auf.
Sorry, das stimmt nicht. Das ist ein ähnliches Märchen wie die Geschichte, dass keine Krankenkasse mehr zahlt, wenn man auf eigene Verantwortung aus dem Krankenhaus geht.

Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht ja auch vorraussichtlich arbeitsunfähig bis xx xx xxxx Das kann auch kürzer sein, wenn man sich fühlt oder eine Verlängerung brauchen. Der Arzt ist ja kein Hellseher.


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Ärger auf der Arbeit...

30.10.2019 um 06:35
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Sorry, das stimmt nicht. Das ist ein ähnliches Märchen wie die Geschichte, dass keine Krankenkasse mehr zahlt, wenn man auf eigene Verantwortung aus dem Krankenhaus geht.

Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht ja auch vorraussichtlich arbeitsunfähig bis xx xx xxxx Das kann auch kürzer sein, wenn man sich fühlt oder eine Verlängerung brauchen. Der Arzt ist ja kein Hellseher.
Nicht ganz. Hier ein Text dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeiten-trotz-krankschreibung-die-fuenf-wichtigsten-rechtsfragen_098874.html
Gibt es versicherungsrechtliche Probleme, wenn man vor Ende der Krankschreibung wieder arbeitet?

Kehren Arbeitnehmer vorzeitig an ihren Arbeitsplatz zurück, verlieren sie ihren Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Sie sind weiterhin vollständig unfallversichert, sodass sie sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg dorthin (etwa bei einem Wegeunfall) den vollen Schutz der Unfallversicherung genießen. Schwierigkeiten mit dem Versicherungsschutz gibt es deshalb nur dann, wenn der Unfall durch die Erkrankung des Arbeitnehmers entsteht. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Mitarbeiter wegen eines Schädelhirntraumas krankgeschrieben ist und in eine Maschine fällt, weil ihm schwindelig wurde.
Muss man bei vorzeitigem Wiedereinstieg Krankengeld zurückzahlen?

Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkranken, erhalten von ihrer Krankenversicherung Krankengeld, das den Lohnausfall kompensieren soll. Der Anspruch auf Krankengeld besteht daher nur solange, wie Arbeitnehmer aufgrund ihrer Erkrankung nicht arbeiten und keinen Lohn erhalten. Der Anspruch auf Krankengeld entfällt damit ab dem Moment, indem man zur Arbeit zurückkehrt. Kehren Arbeitnehmer vor Ablauf der Krankschreibung an den Arbeitsplatz zurück, müssen sie deshalb das im Voraus erhaltene Krankengeld (anteilig) zurückzahlen.



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Ärger auf der Arbeit...

30.10.2019 um 06:54
Zitat von sundrasundra schrieb:In dieser Zeit, also am Ende der Kranktage könnte man durchaus manchmal auch schon wieder gehen, aber meistens bleibt man dann noch zu Hause, weil man sich noch auskuriert. Auch versicherungstechnisch ist das ein Problem, wenn man trotzdem geht, obwohl man krankgeschrieben ist. Kommt nämlich was hinterher, verschlimmert sich, weil man trotz Krankmeldung gegangen ist, kommt keine Versicherung mehr dafür auf.
Das las sich, für mich, doch sehr allgemein und nicht nach Schädelhirntrauma und Berufsunfallversicherung Aber gut, dass du nachgebessert hast. :)
Zitat von sundrasundra schrieb:Der Anspruch auf Krankengeld entfällt damit ab dem Moment, indem man zur Arbeit zurückkehrt. Kehren Arbeitnehmer vor Ablauf der Krankschreibung an den Arbeitsplatz zurück, müssen sie deshalb das im Voraus erhaltene Krankengeld (anteilig) zurückzahlen.
Krankengeld wird von den Kassen bezahlt. Das ist doch klar, dass man in dem Fall nicht doppelt kassieren kann weil es der Versichertengemeinschaft schadet. Das ist genauso Sozialbetrug als würde man Arbeitslosengeld und Lohn gleichzeitig kassieren. Was der Chef aus seiner Tasche und zu seinen eigenen Ungunsten zahlt, ist doch eine andere Baustelle.


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Ärger auf der Arbeit...

30.10.2019 um 08:02
Zitat von SubwaySubway schrieb am 18.10.2019:Man darf doch gar nicht während einem Krankenschein arbeiten.
Falsch, man darf.
Zitat von sundrasundra schrieb:Auch versicherungstechnisch ist das ein Problem, wenn man trotzdem geht, obwohl man krankgeschrieben ist.
Falsch, ist kein Problem.

So wie man sich krank meldet, zB bis zu 3 Tage rein auf Vertrauensbasis, so kann man sich auch gesund melden.


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Ärger auf der Arbeit...

30.10.2019 um 08:04
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Krankengeld wird von den Kassen bezahlt.
Du meinst erst nach 6Wo zusammenhängend?
Ich weiss nicht wie der Zeitraum hier war, darunter wäre es kein Betrug.


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Ärger auf der Arbeit...

30.10.2019 um 08:13
Meiner Meinung nach sollten die Kollegen wenn überhaupt auf den Chef sauer sein.

Keiner von denen die sich da so echauffieren hätte die Überstunden abgelehnt wäre er in dieser Situation gewesen.

Ungerechtigkeit hin oder her.

Es ist ja auch nicht so als würde es ein dauerzustand sein. Der Chef hat es einmalig angeboten und es wurde verständlicherweise angenommen also wo ist das Problem?

Selbst wenn sie dauerhaft mehr für sie gleiche Arbeit bekommen sollte hat keiner das Recht sauer zu sein.

Ist doch nicht mein Problem wenn ich mich besser verkaufe oder besser verhandeln kann. Es wird niemand daran gehindert sich an dem Chef zu wenden um eine Gehaltserhöhung zu verlangen.


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Ärger auf der Arbeit...

30.10.2019 um 08:38
@Abahatschi

Ja, nach 6 Wochen. Ich hab hierauf geantwortet.
Zitat von sundrasundra schrieb:Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkranken, erhalten von ihrer Krankenversicherung Krankengeld, das den Lohnausfall kompensieren soll. Der Anspruch auf Krankengeld besteht daher nur solange, wie Arbeitnehmer aufgrund ihrer Erkrankung nicht arbeiten und keinen Lohn erhalten. Der Anspruch auf Krankengeld entfällt damit ab dem Moment, indem man zur Arbeit zurückkehrt. Kehren Arbeitnehmer vor Ablauf der Krankschreibung an den Arbeitsplatz zurück, müssen sie deshalb das im Voraus erhaltene Krankengeld (anteilig) zurückzahlen.
Und hier, war es wohl auch "Chefsache" wenn ich das richtig verfolgt habe. Also unter 6 Wochen - kein Betrug.


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Ärger auf der Arbeit...

30.10.2019 um 10:16
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:so kann man sich auch gesund melden.
Idealerweise meldet man sich vor Antritt des Weges zur Arbeit telefonisch gesund, damit der Weg zur Arbeit auch von der Unfallversicherung gedeckt ist.


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Ärger auf der Arbeit...

30.10.2019 um 10:36
Zitat von PfollvostenPfollvosten schrieb:Idealerweise meldet man sich vor Antritt des Weges zur Arbeit telefonisch gesund, damit der Weg zur Arbeit auch von der Unfallversicherung gedeckt ist.
Das sowieso :) @sundra meinte aber einen direkten Arbeitsunfall , verursacht durch Schädelhirntrauma, wenn man damit in eine Maschine fällt.

Aber, das hat mit dem Fall hier mMn wenig zutun.


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Ärger auf der Arbeit...

30.10.2019 um 13:10
Zitat von PfollvostenPfollvosten schrieb:Idealerweise meldet man sich vor Antritt des Weges zur Arbeit telefonisch gesund, damit der Weg zur Arbeit auch von der Unfallversicherung gedeckt ist.
Warum sollte er bei "Nichtmeldung" nicht gedeckt sein?
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das sowieso :) @sundra meinte aber einen direkten Arbeitsunfall , verursacht durch Schädelhirntrauma, wenn man damit in eine Maschine fällt.
Das ist sowieso was völlig anders. Die BG zahlt bei einem Arbeitsunfall - also wenn die versicherte Tätigkeit mit dem Schaden im Zusammenhang steht bzw. ursächlich ist.
Wenn andere Ursachen bestehen - also der Schaden auf einem Ereignis fußt, das nicht aus dieser Tätigkeit her rührt (z.B. arbeitsunfähig wegen Alkohol-/Drogenkonsum oder einer Erkrankung), dann wird die BG ggf. von ihrer Leistungspflicht frei.

Es kommt also darauf an, ob man tatsächlich arbeitsunfähig ist - nicht ob man "krankgeschrieben" ist. Da mus auch niemandem was gemeldet werden, damit ein Versicherungsschutz besteht.

In dem Fall hier war alles legal und formal unproblematisch. Den Kollegen ist halt der "Bonus" sauer aufgestoßen. Klar besteht kein Anspruch auf einen Bonus, wenn man arbeitsfähig ist und arbeitet. Auf der anderen Seite kann man durchaus würdigen, wenn jemand trotz gelbem Zettel arbeiten kommt, wenn er arbeitsfähig ist. Die meisten betrachten das dann eher als Urlaub und freuen sich über ein paar freie Tage.


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Ärger auf der Arbeit...

30.10.2019 um 15:22
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Warum sollte er bei "Nichtmeldung" nicht gedeckt sein?
Kann ich nicht begründen. Das war nur die Info, die mir meine damalige Hausärztin zu der Thematik mit auf den Weg gegeben hat.


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Ärger auf der Arbeit...

31.10.2019 um 08:22
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das sowieso :) @sundra meinte aber einen direkten Arbeitsunfall , verursacht durch Schädelhirntrauma, wenn man damit in eine Maschine fällt.

Aber, das hat mit dem Fall hier mMn wenig zutun.
Ich wollte damit nur sagen, dass es durchaus einiges zu beachten gibt, wenn man trotz AU arbeiten geht. Tritt etwas auf, in Bezug auf die Krankheit kann das Konsequenzen haben.


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Ärger auf der Arbeit...

01.11.2019 um 07:10
Zitat von sundrasundra schrieb:Ich wollte damit nur sagen, dass es durchaus einiges zu beachten gibt, wenn man trotz AU arbeiten geht. Tritt etwas auf, in Bezug auf die Krankheit kann das Konsequenzen haben.
@kleinundgrün

Hat es doch wunderbar erklärt :) Danke dafür @@kleinundgrün


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