@.druide.

Ja, die Tatausführung weißt durchaus auf psychotische Symptomatik hin.
Eine Erkrankung, die jeden treffen kann und einen enormen Leidensweg nach sich ziehen kann.

Ich finde auch, dass Gericht hat in der Urteilsfindung richtig gehandelt.
Vermutlich daher kaum ein Revisionsverfahren, meiner Meinung nach.

Wie will man eine Schizophrenie heilen, wenn man nicht einmal weiß, wie sie genau entsteht ?
Die therapeutischen Aspekte sind Medikamente und ein Hoffen, dass Besserung eintritt und evtl. die Krankheit von selbst verschwindet.

Für den Großteil der Erkrankten, leider nur ein Wunschdenken !