Zitat von WMWM schrieb:Wenn das aber ursprünglich 120 Tage,waren, müsste die Haftstrafe von 120 Tagen auf sechsig Tage halbiert worden sein.
Das wäre doch aber nur möglich gewesen, wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig gewesen wäre oder? Dann wäre eine Abmilderung aufgrund einer Gesetzesänderung möglich gewesen. Darüber hinaus bei rechtskräftigen Verurteilungen nur noch in Ausnahmefällen wie bei bspw. Wiederaufnahmeverfahren.

Notfalls hätte er auch noch ein Gnadengesuch bei bereits rechtskräftiger Verurteilung stellen können.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Er greift aber auch bei einer Verurteilung, ab 90 Tagessätzen Geldstrafe.
Danke, dass du darauf aufmerksam gemacht hast. Das war ja schon immer so.

@Tussinelda

Danke, dass du auf die Gesetzesänderung aufmerksam gemacht hast. Bist immer auf dem Neusten stand - gefällt mir.