stereotyp schrieb:Solche Überlegungen gipfeln dann in das, was gerade in Berlin abläuft.
Mir ist dergleichen nicht bekannt. Und ich kann sagen, dass ich ziemlich gut Bescheid weiß, "was gerade in Berlin abläuft".
stereotyp schrieb:Und ich finde diebeweislastumkwehr, dass Polizisten beweisen müssen, nicht diskriminiert zu haben, unmöglich.
Es gibt keine Beweislastumkehr. Das Berliner Antidiskriminierungsgesetzt verlangt von Polizei und Landesbehörden nicht mehr, als das, was unsere Verfassung in Art. 3 Grundgesetz seit 1949 verbrieft: Ein Diskriminierungsverbot. Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung, die nicht sachlich gerechtfertigt ist. Wird eine diskriminierende Handlung glaubhaft vorgetragen, so dass sie überwiegend wahrscheinlich erscheint, obliegt es der öffentliche Stelle, sie zu widerlegen.
https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/Dahinter steht, dass der Diskriminierte eine Diskriminierung sonst niemals beweisen könnte. Und das Diskriminieirungsverbot eine hohle Nuss bliebe. Das ist im Recht nichts Neues, das gilt z.B. auch bei der ärztlichen Aufklärungspflicht.
Ich denke, wir sind uns einig, dass eine Person nicht festgenommen werden darf, nur weil sie schwarzer Hautfarbe ist. Wird sie dagegen festgenommen, weil sie Drogen vertickt, ist das zulässig.
Bringt die Person vor, sie sei nur wegen ihrer Hautfarbe festgenommen worden, obliegt es der Polizei nachzuweisen, was eigentlich völlig selbstverständlich ist: Dass die Festnahme allein wegen Drogenhandels erfolgt ist. Und den Nachweis eines zulässigen Grundes muss sie bei jeder Festnahme führen, damit sie nicht rechtswidrig ist.
Kurzu und gut: Viel Lärm um nichts. Altes unsachliches Politikgetöse..