@Xatar87
Es ist durchaus möglich, dass die beiden nicht die Täter sind. Ich kenne den konkreten Fall nicht, aber eine Personenbeschreibung betrifft nicht zwingend den Täter, sondern erst einmal Personen, die z.B. am Tatort gesehen wurden.
Wenn die Fahndung erfolgreich war, dann werden diese Personen mit dem Ziel befragt, ob sie dort waren und wenn ja, was sie dort gemacht haben. Diese Befragung wird mit anderen Erkenntnisverfahren (Fingerabdrücke, DNA-Proben etc.) ergänzt.

Wenn Dein Hinweis zu einer Verurteilung der beiden führt, dann wirst Du sicherlich einen Teil der Belohnung erhalten. Ich würde mich aber an Deiner Stelle nicht auf eine allzu große Summe versteifen, da es in dem Fall durchaus mehrere Hinweisgeber gegeben haben könnte.