Vampirella schrieb:Die zweite frage wäre dann, ab wann gilt man überhaupt als Verbrecher?
Im Sinne dieses Threads - siehe Eingangspost:
MallePaganorum schrieb am 13.10.2024:Würdet ihr euch mit einem verurteilten Verbrecher, der wieder frei ist grundsätzlich unterhalten ?
Es geht also um verurteilte Verbrecher. Der Zusatz "der wieder frei ist" lässt darauf schließen, dass "ein zu einer Gefängnisstrafe Verurteilter" gemeint ist.
Bei mir persönlich käme es auf die Straftat und die Umstände an.
In meinem Freundeskreis habe ich tatsächlich eine Person, die vor vielen Jahren wegen Betrugs im Gefängnis gewesen ist.
Das war, bevor ich sie kannte und in einer Zeit, in der sie psychisch extrem belastet war und eine Art Kaufsucht entwickelte.
Nach Wegfall der psychischen Belastung und einer drastischen Änderung ihrer Lebensumstände gehört diese Person zu den ehrlichsten Menschen, die ich kenne: Sozial engagiert, hilfsbereit, offen, meinungsstark.