Zitat von 1899Ost1899Ost schrieb am 09.05.2025:Raubmord an Tino Werner in Bad Driburg im November 2003: Polizei Bielefeld startet neue DNA-Reihenuntersuchung

Nach dem mutmaßlichen Ermittlungserfolg im Fall Heinz-Georg Strohmidel rollt die Polizei Bielefeld nun einen weiteren Raubmord neu auf. [...]

Nun gibt es jedoch eine neue vielversprechende Spur: Die erneute Untersuchung von Leichenfolien führte zu einem Nachweis von DNA-Material, welches sich von dem bisher entdeckten Spurenmaterial unterscheidet. Dies zieht eine erneute DNA-Reihenuntersuchung nach sich.
Zitat von 1899Ost1899Ost schrieb am 15.05.2025:Nur sechs Tage nach dem Bekanntwerden neuer Ermittlungen im Fall Tino Werner vermeldet die Polizei Bielefeld einen Durchbruch. Demnach wurde heute ein 57-jähriger Tatverdächtiger aus Kürten im Bergischen Land festgenommen. Der Ermittlungserfolg gelang im Rahmen der Reihenuntersuchung, die nach der Sicherung einer weiteren DNA-Spur in den Asservaten gestartet wurde.
Im Fall Tino Werner ist heute das Urteil ergangen: Das Landgericht Paderborn verurteilte den heute 59-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Das berichtet unter anderem Radio Hochstift. Als Mordmotiv wurde Habgier erkannt, da nach der Tat 100 bis 150 Euro Bargeld aus der Kellnerbörse des Opfers fehlten. Im Prozess hat der Angeklagte bis zuletzt geschwiegen. Den Ausschlag gab einerseits, dass sich die damalige Aussage des Mannes, er habe Tino Werner mit einem Koffer abreisen sehen, mittlerweile als gelogen herausstellte. Das Opfer habe am nächsten Tag arbeiten müssen und niemand in seinem Bekanntenkreis habe von irgendwelchen Urlaubsplänen gewusst. Andererseits seien sowohl am Opfer als auch in dessen Auto DNA-Spuren des Angeklagten festgestellt worden. Das Auto des Opfers wurde erst mehrere Tage nach der Tat auf einem Parkplatz weiter außerhalb gefunden. Der Angeklagte soll es nach der Tat vor dem Haus weggefahren haben, um seine Aussage zu stützen, dass Tino Werner verreist sei.

Laut WDR hatte die Partnerin des heute 59-Jährigen kurz nach der Tat viele kleine Scheine in seinem Portemonnaie bemerkt. Der Verurteilte behauptete, er habe das Geld von seiner Mutter. Sie zu Lebzeiten nicht dazu befragt zu haben, hat der Richter als groben Ermittlungsfehler angemahnt.

Die Verteidigung will nach dem Prozess in Revision gehen. Für sie sind die DNA-Spuren nicht aussagekräftig genug.