Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben
12.06.2026 um 21:18https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/frau-aus-dem-kreissaege-fall-startet-neues-leben-weit-weg-von-muenchen-art-1081274
vom 17. September 2025
Die Verurteilte wurde Im Mai 2024 entlassen.
vom 17. September 2025
Die Verurteilte wurde Im Mai 2024 entlassen.
2017 kommt es im Strafjustizzentrum zum Prozess. Doch entgegen vieler Erwartungen und dem Willen der Staatsanwaltschaft wurde die geständige Täterin nicht wegen Mordes, sondern lediglich wegen Totschlags verurteilt.
Das Gericht hatte keine Beweise für Heimtücke gefunden, erläuterte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Das Landgericht glaubte auch nicht, dass die Frau beim Fesseln bereits Tötungsabsichten hatte. Das Urteil hatte trotz einiger Zweifler Bestand. Auch die Staatsanwaltschaft zog am Ende ihre Revision wieder zurück. Das Strafmaß: Zwölf Jahre und sechs Monate.
Im Mai 2024 entlassen
Da auch ihre Untersuchungshaft angerechnet wurde, konnte die 40-Jährige nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe im Mai des vergangenen Jahres aus der Haft entlassen werden. Verena Thomaseth, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, bestätigte dementsprechende "tz"-Infos.
Die Frau habe sich seit Januar 2016 in Untersuchungshaft befunden. "Dementsprechend waren auf die Strafe 630 Tage Untersuchungshaft anzurechnen. Somit waren zwei Drittel der Strafe bereits im Jahr 2024 erreicht", so Verena Thomaseth auf Nachfrage der AZ. "Das letzte Drittel der Strafe wurde mit Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Aichach zur Bewährung ausgesetzt", so die Sprecherin weiter.
Im Rahmen des Prüfungsverfahrens sei das Prognosegutachten eines Sachverständigen zu dem Ergebnis gekommen, dass von der Verurteilten künftig keine Straftaten mehr zu erwarten seien. Sie erspart sich damit, wohl auch wegen guter Führung, knappe vier Jahre Gefängnis.
Bei vollständiger Verbüßung wäre das errechnete Ende der Strafe im Juli 2028 gewesen. "Die Bewährungszeit wurde in ihrem Fall auf fünf Jahre festgesetzt und es wurden mehrere einzuhaltende Weisungen erteilt", so die Sprecherin.
Welcher Art die Auflagen sind? "Zu den Weisungen können wir Ihnen aus Sicherheitsgründen leider keine Angaben machen", erklärte Thomaseth auf AZ-Nachfrage.
Für Anwältin Birgit Schwerdt war das Urteil in dem Fall ihr bislang wohl größter Erfolg. Im AZ-Gespräch erklärt sie, dass es die Mandantin in den Norden zieht: "Sie will einen neuen Anfang machen."
