Zitat von dymo1234dymo1234 schrieb:Sie muss ja nicht gefunden werden: Es gibt eine Vermissten Anzeige. Würde VH sich melden- wäre die Anzeige hinfällig! Deswegen bittet die Polizei öffentlich darum das die (unbekannte) Frau sich bei der Polizei meldet um zu klären wer Sie ist. Der Polizei ist halt daran gelegen den Fall aufzuklären.

Und es wird gerade überlegt entsprechendes Videomaterial zu veröffentlichen um in dem Fall weiterzukommen und oder die Spur als heiss oder kalt einzustufen...
Ich denke mal, solange nicht irgendeine Form von Gefahr in Verzug besteht, z. B. aufgrund einer bekannten, sofort zu behandelnden Krankheit, wird das Bildmaterial nicht veröffentlicht werden. Ich sehe auch keinen Bezug zu einer Straftat. Es handelt sich einfach "nur" um eine vermisste Person.
Zitat von dymo1234dymo1234 schrieb:Es ist ein richterlicher Beschluß nötig, nach Abwägung aller Fakten und der Verhältnismäßigkeit.
Ein Vermisstenfall fällt nicht unter die Schranke eines richterlichen Beschlusses. Eine diesbezügliche Entscheidung obliegt den ermittelnden Beamten.