Mord an Vera Marotz ("Katzenjule")
um 00:52nach § 211 StGB könnten folgende Mord Merkmale erfüllt sein.CaiaLia schrieb:Zumindest wird wegen Mordes ermittelt.
Niedrige Beweggründe, Heimtücke,
Grausamkeit,
Das Merkmal der Mordlust würde ich nicht unbedingt ausschliessen.
Die Frustrations Agressions These besagt ja
Das brutale Ausleben von Gewalt.
Es geht mir schwerpunktmäßig um die Anwendung des Jugendstrafrechts wenn die Täter Jugendliche oder Heranwachsenden zum Zeitpunkt der Tat waren.
Die Polizei geht von drei Täter aus und dann wären wir beim Mordmerkmal beim Teilnehmer: Wenn ein Teilnehmer ein Mordmerkmal verwirklicht (z.B. Habgier, Heimtücke), während der Täter nur einen Totschlag begeht, kann dies zu einer Tatbestandsverschiebung führen.CaiaLia schrieb:Wenn die Kids betrunken waren haben sie natürlich vor Gericht leider einen ziemlichen Bonus. Dazu der wahrscheinliche Gruppenzwang…
Der BGH tendiert dazu, den Teilnehmer wegen Totschlags zu bestrafen, auch wenn er ein Mordmerkmal verwirklicht.
Und Totschlag ist verjährt.