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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

815 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bayern, Restaurant, ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

25.04.2026 um 08:58
https://oberpfalzecho.de/blaulicht/champagner-prozess-angeklagter-aus-den-niederlanden-an-krebs-erkrankt

Die Urteilsverkündung steht unmittelbar bevor.
Wie Landgerichtssprecher Florian Bauer bestätigt, hat der Niederländer Theo G. eine Krebsdiagnose erhalten. Im Februar 2026 war er aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seither reist er aus den Niederlanden zu den weiteren Prozesstagen an. Im Heimatland kam es offenbar kürzlich zu Untersuchungen.

Wie die Verteidigung am letzten Prozesstag informierte, ist bei dem 46-Jährigen ein bösartiger Tumor festgestellt worden, der bereits in andere Organe metastasiert hat. Die Prognosen reichen von wenigen Monaten Lebenserwartung, sollte er sich nicht behandeln lassen, bis zu zweieinhalb Jahren, wenn eine Behandlung anschlägt.

Viel steht nicht mehr aus. Für Freitag, 24. April, 9 Uhr, ist erneut der wackelige Hauptbelastungszeuge Jacek G. geladen. Er soll wieder per Video aus einem Gericht in einem Heimatort in Polen vernommen werden. Wenn er denn antritt: Jacek G. hat bereits im Vorfeld mitgeteilt, kein Interesse an einer weiteren Aussage zu haben. ...

Als weitere Verhandlungstage sind der Montag, 27. April, und Dienstag, 28. April, vorgesehen. Sollten keine Anträge aus den Reihen der Verteidiger oder Nebenklagevertreter kommen, könnte plädiert werden. Danach wird ein Urteil verkündet.
Zum gestrigen Prozesstag gibt es noch nichts in den Medien.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

25.04.2026 um 15:55
https://www.weiden24.de/das-ende-des-champagner-prozesses-urteil-am-montag-erwartet/cnt-id-ps-b7dcb50d-ba3b-4fe6-a93e-5db274a330dc
Anstelle des Hauptbelastungszeugen erscheint auf dem Bildschirm im Landgericht in Weiden eine Sprecherin des Gerichts in Polen – der Zeuge ist nicht erschienen.
Zur Aussage zwingen kann man den Zeugen nicht.
Das war's dann wohl.
Das Urteil soll dann schon am Montag fallen, verlautbaren andere Medien (hinter Paywall).

Für die Angehörigen des Verstorbenen und für die Verletzten dürfte das unerträglich sein.
Wünschen wir ihnen Kraft, um mit dieser neuerlichen Enttäuschung fertigzuwerden.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

26.04.2026 um 06:43
Zitat von emzemz schrieb:Das war's dann wohl.
Das Urteil soll dann schon am Montag fallen, verlautbaren andere Medien (hinter Paywall).
Nun den, wenn die irdische Gerechtigkeit versagt, bleiben nur höhere Instanzen. Man kann dem Weidener Gericht nicht vorwerfen, es habe sich nicht bemüht.

Unangenehm ist, dass zwar das Organisierte Verbrechen ohne Weiteres grenzüberschreitend agieren kann, die Justiz aber bei solchen Sachverhalten ziemlich heftig an ihre Grenzen stößt. Eigentlich sollte das in der EU kein Hinderungsgrund sein, dass sich ein Zeuge in einem anderen Mitgliedstaat aufhält oder dort Beweismittel befinden.

Aber wie heißt es so schön: Die organisierte Kriminalität ist die Fortsetzung der Marktwirtschaft mit nicht legalen Mitteln. Der Binnenmarkt und Schengen machen es möglich.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

27.04.2026 um 13:21
Das Urteil ist gefallen. Nicht überraschend: Freispruch.

https://www.idowa.de/bayern/champagner-prozess-in-weiden-heute-koennte-das-urteil-fallen-art-391984


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

27.04.2026 um 13:30
Und hier noch ausführlicher zur Begründung:

https://oberpfalzecho.de/blaulicht/champagner-prozess-am-landgericht-weiden-freispruch-fuer-niederlaender-theo-g

Letztlich war der Hauptbelastungszeuge für das Gericht zu unzuverlässig:
Der einzige Hinweis auf die Täterschaft sei Jacek G., der per Video eingehend vernommen wurde. Der Zeuge Jacek G. ist allerdings – und das wurde der Kammer erst im Laufe dieses Prozesses bekannt – erheblich vorbestraft, nicht zuletzt wegen Behinderung der Justiz. Er konsumiert Drogen. Vor allem hat er im Rahmen der Ermittlungen drei unterschiedliche Versionen seiner Geschichte geliefert. Zwei noch als Beschuldigter, eine dritte hier im Verfahren. Jacek G. habe bewiesen, „wie geschmeidig er lügen kann“.
Auch die Ermittler bekommen von den Richtern deutlich Kritik:
Die Zoll-Ermittler hätten seine Aussagen nie mehr hinterfragt. „Diese möglicherweise etwas verengte Sichtweise mag mit dem Ermittlungsdruck zusammenhängen, nachdem schon zweimal der falsche Täter in Untersuchungshaft genommen worden war.“ Aus Sicht des Gerichts gebe es nicht den kleinsten Anhaltspunkt, dass Theo G. Logistiker einer solchen Bande gewesen sei
Quelle: s.o.

Das Gericht bedauert es auch, dass der Angeklagte Theo G. so lange zu Unrecht in U-Haft gesessen habe. Theo G. soll schwer an Krebs erkrankt sein und nicht mehr lange zu leben haben.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

15.05.2026 um 18:06
Ist der Prozess um eine mit Ecstasy versetzte Champagner-Flasche am Landgericht Weiden doch noch nicht zu Ende? Eigentlich war der angeklagte Niederländer Ende April freigesprochen worden. Doch jetzt legen Staatsanwaltschaft und ein Nebenklage-Anwalt Revision ein.
Quelle:https://www.mittelbayerische.de/nachrichten/bayern/nach-freispruch-im-champagner-prozess-in-weiden-beteiligte-legen-revision-ein-21122554

Ich hoffe wirklich, dass die Revision nur pro forma eingelegt wurde und nach der Veröffentlichung des schriftlichen Urteils zurückgezogen wird.
Alles andere wäre ein absolutes Armutszeugnis, der Freispruch ist extrem eindeutig und eine Revision einzulegen nur weil man sich in Bayern mal wieder Fehler der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht eingestehen kann, oder weil man den Verteidiger nicht mag, oder um hinauszuzögern, dass das Urteil rechtskräftig wird und somit auch die Entschädigungszahlungen, wäre in diesem Fall einfach nur niederträchtig.
Bei einer Lebenserwartung von idealerweise zwei Jahren wäre es auch extrem fraglich, ob sich ein neuer Prozess überhaupt noch ausgehen würde, aber jedenfalls würde sich die Entschädigung nicht mehr ausgehen, wenn man erst auf eine Entscheidung des BGH warten müsste.


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