Lettir schrieb:Meine Vermutung ist, dass das Gericht diesen Punkt, dass sie offenbar nie versucht hat eine friedliche Lösung zu finden, bei der Urteilsfindung berücksichtigen wird.
Das glaube ich eigentlich nicht.
Sie ist zunächst mal den korrekten Weg gegangen und hat versucht die Angelegenheit familienrechtlich zu lösen.
Soweit bekannt, hat sie auch alle damit verbundenen Termine, z.b Termine mit dem Jugendamt und dem Verfahrensbeistand der Kinder wahrgenommen.
Gernhard schrieb:Gleichwohl denke ich schon abstrakt, dass er womöglich nicht alles versucht hat, selbst zur Deeskalation beizutragen. Einfach ein Gefühl. Ohne Belege.
Ich sehe das schon kritisch, dass er sich konstruktiven Gesprächen mit dem Verfahrensbeistand der Kinder verweigert hat. Ebenso hat er ein familiengerichtliches Gutachten der Kinder abgelehnt.
Das wird unter anderem in dem Beschluss zur Abweisung der Verfassungsklage von CB erwähnt.
Es wurde hier mittlerweile häufig genug verlinkt, ich werde darauf verzichten, dass erneut zu verlinken.
Ich sehe das durchaus so, dass es ab einem bestimmten Zeitpunkt für SH keine Möglichkeit mehr gab, etwas "besser" zumachen oder zu deeskalieren.
Allerdings waren die Gerichtsverfahren sehr früh, ziemlich am Anfang des Verbleibs der Kinder in Dänemark und zu dem Zeitpunkt hätte er durchaus noch kooperativer und deeskalierender handeln können, meiner Meinung nach.
Eine Hochkonflikthaftigkeit, wie sie hier vorliegt, kommt auch nicht von heute auf morgen. Und in der Regel sind beide Seiten daran beteiligt, dass die Konflikte sich immer mehr hochschaukeln. Daran wird auch SH nicht unbeteiligt gewesen sein.