Obwohl hier nach unserem Kenntnisstand nicht beabsichtigt war, durch die Blockade jemanden auszurauben, erinnert mich die Geschichte an so genannte "Autofallen" - ein Phänomen, das in Deutschland immer wieder aufkam, und bei dem z.B. Seile über Straßen gespannt wurden und Autofahrer zum Halten gezwungen und, zumeist auf einsamen Landstraßen, ausgeraubt wurden.
In den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg waren diese Taten recht häufig.
Im Strafgesetzbuch gibt es daher seit 1952 den Paragraphen 316a StGB "Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer".
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316a.htmlDer Paragraph hat einen interessanten historischen Hintergrund, den man hier nachlesen kann:
Wikipedia: Räuberischer Angriff auf KraftfahrerDie hohe Strafandrohung, die heute in der Kritik steht, lässt sich durch tatsächliche Vorfälle in der Vergangenheit erklären, die auch seinerzeit zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung geführt haben.
Leider kommen solche Straftaten zyklisch wieder in Mode; vielleicht gerade dann, wenn man das Strafrecht entsprechend "entrümpelt" hat.
Die Logik mancher Rechtswissenschaftler: Ein Tatbestand wird selten angeklagt, also braucht man die entsprechende Norm nicht mehr.
Die Gefahr: Kaum hat man das betreffende Gesetz abgeschafft, steigen die Fallzahlen wieder- ähnliches kann man bei Lebensmittelkontrollen, Ordnungswidrigkeiten usw. beobachten.
Man denkt, ein Verbot sei entbehrlich, weil es keine passenden Verstöße mehr gibt - dass dies u.a. aufgrund des Verbotes so ist, kann oder will man offenbar nicht begreifen.
Der Täter in unserem Fall hätte, falls er einen Raub beabsichtigt hätte, und jemand zu Tode gekommen wäre, mit lebenslanger Freiheitsstrafe rechnen müssen.