Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)
13.09.2025 um 17:19Hiermit schließe ich meine Teilnahme an der Diskussion ab:
Im nachfolgenden Artikel von 2024 wird die aktuelle Entscheidungspraxis zum Thema Sexualdelikte diskutiert.
Ich finde, wenn man diesen Artikel gelesen hat, bleibt noch die Frage nach den übertragenen Geschlechtskrankheiten. Denn dadurch wird meiner Meinung nach aus einer Tat, die schon sehr schwerwiegend ist, auch eine Tat, die noch weitere lebenslange Folgen für die Frau haben kann. Wer sich mit GK ansteckt, kann evtl. nicht mehr schwanger werden, ist lebenslang auf Medikamente angewiesen und muß mit schwerwiegenden bis hin zu lebensbedrohlichen Folgen rechnen.
Daher finde ich die Kommentare dazu zwar aufschlußreich, sie treffen aber nicht den Kern meiner Aussage.
Der Täter hat bei den Taten in Kauf genommen sich selbst anzustecken, vermutlich aus Unkenntnis, hat aber auch selbst andere anstecken können. Sowohl für die Suche nach dem Täter, als auch für das Strafmaß sollte das immer auch ein zu berücksichtigender Fakt sein.
https://kripoz.de/wp-content/uploads/2024/01/ehlen-hoven-weigend-die-strafrechtliche-sanktionierung-von-sexualdelikten.pdf
Im nachfolgenden Artikel von 2024 wird die aktuelle Entscheidungspraxis zum Thema Sexualdelikte diskutiert.
Ich finde, wenn man diesen Artikel gelesen hat, bleibt noch die Frage nach den übertragenen Geschlechtskrankheiten. Denn dadurch wird meiner Meinung nach aus einer Tat, die schon sehr schwerwiegend ist, auch eine Tat, die noch weitere lebenslange Folgen für die Frau haben kann. Wer sich mit GK ansteckt, kann evtl. nicht mehr schwanger werden, ist lebenslang auf Medikamente angewiesen und muß mit schwerwiegenden bis hin zu lebensbedrohlichen Folgen rechnen.
Daher finde ich die Kommentare dazu zwar aufschlußreich, sie treffen aber nicht den Kern meiner Aussage.
Der Täter hat bei den Taten in Kauf genommen sich selbst anzustecken, vermutlich aus Unkenntnis, hat aber auch selbst andere anstecken können. Sowohl für die Suche nach dem Täter, als auch für das Strafmaß sollte das immer auch ein zu berücksichtigender Fakt sein.
https://kripoz.de/wp-content/uploads/2024/01/ehlen-hoven-weigend-die-strafrechtliche-sanktionierung-von-sexualdelikten.pdf