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(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger

69 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Verbot, Hartz IV, Lotto ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
LooR ehemaliges Mitglied

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(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger

16.07.2014 um 21:42
@GilbMLRS
Und du laberst einfach weiter...
1. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Freibetrag ein weiteres Dienstverhältnis (Steuerklasse VI) eintragen zu lassen, wenn der Grundfreibetrag im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpft wird ( § 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG ). In diesem Fall muss gleichzeitig beim ersten Dienstverhältnisses ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen werden, vgl. Hinzurechnungsbetrag - Freibetrag Lohnsteuer . Daher ist es zwingend erforderlich, mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beide Steuerkarten bzw. Ersatzbescheinigungen, also sowohl die für das erste wie auch die für das weitere Dienstverhältnis vorzulegen.

2.
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Welcher Nebenjob verursacht solche Kosten?
Die Werbungskosten für Erst- und Zweitjob werden natürlich zusammengezählt, hast du eigentlich von überhaupt etwas eine Ahnung?

3.
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb: Und wo ist die Vereinfachung, wenn du diese hinterher nachweisen musst bei der plötzlich verpflichtenden Steuererklärung?
Warum gehts plötzlich um vereinfachung? DU laberst hier die ganze Zeit von Zitat:
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Aber gut, was willste auch großartig machen in einem Land, in dem zusätzlicher Fleiß mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wird
und
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Also meine Miete bezahl ich nicht jährlich, da nützt es mir wenig, nächstes Frühjahr etwas zu bekommen, was ich jetzt bezahlen muss. Denn ein Zweitjob wird ja nicht aufgenommen mit dem Ziel in ferner Zukunft was erstattet zu kriegen sondern mit dem Ziel in der Gegenwart Geld zu verdienen.
Dafür habe ich dir eine relativ einfache Lösung angeboten, Freibetrag eintragen lassen! alles andere was von dir jetzt kommt ist Stuss mit dem Ziel nicht zugeben zu müssen das deine von mir zitierte Aussage eben so nicht richtig ist und du falsch liegst.

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(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger

16.07.2014 um 22:09
@LooR

Warum gehts plötzlich um vereinfachung?

Gings schon die ganze Zeit...unter anderem. Hätteste dir aus meinen Aussagen über das recht unflexible und komplizierte System vielleicht zusammenpuzzeln können, bist doch so ne Leuchte.

hast du eigentlich von überhaupt etwas eine Ahnung?

Welcher Nebenjob verursacht solche Kosten?

Hätte ich die Frage gestellt, wenn ich in dem Gebiet so ein Oberpr0 wäre wie du zu sein glaubst? Ich falte auch keinen zusammen, der mich nach der Verschäumungszahl von Schwerschaum fragt also komm wieder runter, mich brauchste nicht zu beeindrucken.

alles andere was von dir jetzt kommt ist Stuss mit dem Ziel nicht zugeben zu müssen das deine von mir zitierte Aussage eben so nicht richtig ist und du falsch liegst.

Alles was von mir kam waren Fragen über weitere Modalitäten der von dir lapidar dargebrachten Lösung. Befund war, dass selbst diese "einfache" Lösung einen Rattenschwanz an Bürokratie nach sich zieht, ein Umstand, den ich ein paar Beiträge vorher erst kritisiert habe. Der aufmerksame Leser erinnert sich.


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LooR ehemaliges Mitglied

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(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger

16.07.2014 um 23:06
Warum gehts plötzlich um vereinfachung?

Gings schon die ganze Zeit...unter anderem. Hätteste dir aus meinen Aussagen über das recht unflexible und komplizierte System vielleicht zusammenpuzzeln können, bist doch so ne Leuchte.
Glatte Lüge, nicht einmal das Wort Vereinfachung kommt in deinen Beiträgen vor, also eine reine Schutzbehauptung. Dir ging es Hauptsächlich darum das du auf der zweiten LStK dank Klasse 6 so hohe Abzüge hast und nicht um Vereinfachung.
Welcher Nebenjob verursacht solche Kosten?

Hätte ich die Frage gestellt, wenn ich in dem Gebiet so ein Oberpr0 wäre wie du zu sein glaubst?
Dann solltest du auch die richtigen Fragen stellen, z.B. ob die Werbungskosten pro Job oder insgesamt gelten, welcher Nebenjob solche Kosten verursacht ist jedenfalls nicht die richtige Frage und vorallem völlig am Thema vorbei.
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Alles was von mir kam waren Fragen über weitere Modalitäten der von dir lapidar dargebrachten Lösung. Befund war, dass selbst diese "einfache" Lösung einen Rattenschwanz an Bürokratie nach sich zieht, ein Umstand, den ich ein paar Beiträge vorher erst kritisiert habe. Der aufmerksame Leser erinnert sich.
Irgendwie weist du selber nicht mehr was du geschrieben hast und lieferst eine abenteuerliche interpretation deiner eigenen worte die so gar nichts mit dem geschriebenen in Einklang zubringen ist. Nochmal zur Erinnerung
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Welcher Nebenjob verursacht solche Kosten? Und wo ist die Vereinfachung, wenn du diese hinterher nachweisen musst bei der plötzlich verpflichtenden Steuererklärung? Denkbar ungeeignetes Mittel, um klamme Zeiten mit Zweitjob zu überbrücken, findet ihr nicht?
und
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Und auch dem betoniertesten Behördenkleingeist sollte auffallen, dass ein Arbeitnehmer, der zwei Jobs benötigt, kein Unternehmer ist, der 50 Eimer Geld zum langfristigen Jonglieren übrig hat. Die Lösung, wie sie jetzt ist, ist schlicht und einfach BS. Wieso wird Einkommen aus Zweitbeschäftigung nicht mit StK I berechnet? Wenn sowieso die Erklärung eingereicht werden muss, kann sich der Amtsgaul ja die Kohle eh wiederholen, der Verbraucher verkauft aber im Gegensatz zum Unternehmer keine billig dahergeworfenen Massenwaren oder kassiert Zinseinkünfte sondern gibt seine Zeit und Arbeitskraft und schon deswegen ist es eine Frechheit, zusätzliche Arbeitsverhältnisse so abzuschöpfen, dass der Arbeiter dahin gedrängelt wird, die Leistung hintenrum zu erbringen.

Aber wehe es fehlt eine Quittung beim Einreichen der Steuererklärung, dann kommt der Staatsanwalt und wird dir Wirtschaftsverbrecher schon zeigen, dass es sich nicht lohnt, mehr zu verdienen.
Also hilf mir bitte wo gehts dir hier primär um Vereinfachung, ich lese da immer wieder nur das du die Kohle brauchst die dir durch Klasse 6 vorenthalten wird und das dass alles so unfair ist? Wo ist dein Befunde einen Freibetrag eintragen zulassen ein Rattenschwanz an Bürokratie? Wenn du an die zuviel gezahlte Kohle willst musst du so oder so eine Steuererklärung abgeben.


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(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger

17.07.2014 um 17:19
Lotto spielen, soll jeder wie er will.
Ist am 17. des Monats kein Geld da für die Familie, sollte sich die Familie Gedanken machen.
Extrageld oder Zuschüsse gibt es nicht.
Ende


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(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger

17.07.2014 um 22:38
Ich seh doch nicht ein jemanden durch meine Steuern sein Lotto zu bezahlen.
Genauso wenig wie Tabak und Alkohol.


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(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger

17.07.2014 um 23:02
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Lotto spielen, soll jeder wie er will.
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Glüchsspiel " Riestern " ?
"In der Praxis bedeutet dies: Hartz-IV-Empfänger müssen lediglich den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr leisten, um in den Genuss der staatlichen Zulage in Höhe von 154 Euro zu kommen."

"Wer dagegen im Verlaufe seines Arbeitslebens wenig verdient hat und auch noch längere Zeit arbeitslos war, könnte in Sachen Riester im Alter mit leeren Händen dastehen.
Fällt die gesetzliche Rente so gering aus, dass er Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung hat, wird die Riester-Rente herangezogen.
Das Einkommen aus der privaten Altersvorsorge wird voll angerechnet: Das führt dann zu einer Kürzung oder gar zum Wegfall der Grundsicherung. Die Rentensumme bleibt also eventuell trotz Sparen nach Riester gleich niedrig."

Oder aber: Manch einer muss sowieso 85 oder 90 Jahre alt werden, um erst mal seine Riesterbeiträge reinzuholen.
Das kann jeden betreffen,am besten mal nachrechnen und vorher misstrauisch sein.


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(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger

19.07.2014 um 15:36
@eckhart

riesterrente ist der größte betrug, am verbraucher, des jahrhundert.

die versicherungsgesellschaften setzen dafür herrn riester ein denkmal in gold


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(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger

19.07.2014 um 17:48
Zitat von dasewigedasewige schrieb:riesterrente ist der größte betrug
Eben, Beim Wetten hat man wenigstens eine Chance.

Komischerweise wird Riestern "von Hartz" ganz positiv gesehen.


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(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger

19.07.2014 um 17:56
@eckhart

ist doch klar, weil viele bis zur rente alimentiert werden und im rentenalter weiterhin alimentiert werden.
da wird es dann verrechnet und vater staat muß weniger zahlen.


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