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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

74 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Rechtssprechung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
krungt Diskussionsleiter
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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

11.02.2007 um 01:46
Gesetzeslücke - Kinderschänder frei

Läuft ab morgen ein alsgefährlich
eingestufter Sexualstraftäter durch Brandenburgs Straßen? AllerWahrscheinlichkeit nach
ja! Der Hintergrung: Der 42-Jährige Uwe K. sitzt seit elfJahren in Haft - weil er
zwischen 1992 und 1995 insgesamt neun junge Mädchen inFalkensee vergewaltigt und
misshandelt hat. Gutachter bestätigen: K. könnte rückfälligwerden. Bereits am 25. Januar
war K. aus der JVA Brandenburg entlassen wurden - amSamstag setzte ihn die Polizei
wieder fest, doch dies ist nur für maximal vier Tagemöglich - die Frist läuft am
morgigen Dienstag ab.

Das große Problem: Uwe K.kann nicht der nachträglichen
Sicherungsverwahrung zugeführt werden. Bis 1995 gab esin den neuen Bundesländern diese
Regelung nämlich nicht.

Weiteren Unmut löstdie Tatsache aus, dass K. kürzlich
entlassen wurde, ohne dass die Staatsanwaltschaftdie Justizbehörden oder die Polizei
rechtzeitig davon unterrichtet wurden.Justizministerin Beate Blechinger (CDU) räumte
gegenüber dem "Tagesspiegel" einediesbezüglich eine "Übermittlungspanne" ein.


Seit der Widervereinigung, wares nicht möglich die Gesetze so zu ändern, daß eine
solche "Lücke" nicht auftritt?? :(

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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

11.02.2007 um 05:00
So etwas wie "Wiederholungstäter" darf es nicht geben... wenn auch nur der geringstezweifel besteht das der Verbrecher wieder rückfällig werden könnte dann muss er dableiben wo er ist... so einfach ist das...


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krungt Diskussionsleiter
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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

11.02.2007 um 16:19
Link: www.bild.t-online.de (extern) (Archiv-Version vom 13.02.2007)

Wie viel kostet uns dieser
Frauenmörder noch?

Frank O. hat Einspruch gegenein Urteil eingelegt, demzufolge er keinen Anspruch auf Haftentschädigung (bis zu 19 000Euro) hat. Derzeit macht er eine Therapie, sagt, er wolle „neu anfangen“

Derfreigelassene Frauenmörder Frank O. (40) aus Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) kann sichwomöglich bald ein paar Extra-Wünsche erfüllen. Luxus, von dem die 32 Polizisten, die ihnweiter rund um die Uhr im Auge behalten müssen (BamS berichtete), nur träumen können.

Bis zu 19 000 Euro will der Mann nach BamS-Informationen gerichtlich erstreiten.

Der Wahnsinn geht weiter:(


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.02.2007 um 03:58
Glaube nie etwas, was in der Bild-Zeitung steht!


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13.02.2007 um 11:25
Natürlich schützt unser Rechtsystem auch die Täter. Das ist grundsätzlich auch inOrdnung. Problematisch ist allerdings in ganz vielen Fällen der, in der Tat, beschämendmiserable Opferschutz der, meiner Ansicht nach, höher als der Täterschutz eingestuftwerden sollte.

Allerdings mache ich auch unserer "unvoreingenommenen"Medienlandschaft einen Vorwurf, die sehr viel lieber über Täter mit "schwerer Kindheit",als über das Leid der Opfer berichtet.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.02.2007 um 12:08
letzteres ist ja auch klar, da sich ein Täter mit kaputter Kindeheit besser an die z. T.pervertierte Bevölkerung verkaufen läßt, als irgendein Opfer


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.02.2007 um 22:12
@Sumpfding
stimmt. Irgendwie werde ich nie den dumpfen Verdacht los, das es einesimple Kostenrechnung ist. Das Arsch kostet im Knast harte Steuer-Euros. wenn erentlassen ist kostet er nichts.
Die Opfer bekommen sowieso nichts vom Staat, sindalso billig, die Täter teuer.

So läuft doch das System. geändert werden aknn nuretwas, wenn der Staat in die Pflicht genommen wird. D.h. das die Opfer z.B.Schadensersatzforderungen stellen dürften, wenn ein Täter mit mittlerer Rückfallquotewieder freigelassen wird - von denen mit hoher Rüchfallquote mal ganz abgesehen.

Erst wenn die potentiellen Opfer mehr kosten würden, als eine lebenslangeSicherheitsverwahrung, würde das die Regierung hinter dem Ofen vorlocken.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.02.2007 um 22:18
Wir werden demnächst wieder live in diversen Talkshows über die tollen Taten der RAFhören (natürlich gegen Entgeld), wenn Fr. Meinhof und Hr. Klar entlassen, bzw."begnadigt" wurden. :(:(


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.02.2007 um 22:21
@krungt:
"wenn Fr. Meinhof und Hr. Klar entlassen...wurden"

Besonders dasGesicht der Meinhof möchte ich gern sehen, wenn sie entlassen wird.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.02.2007 um 22:22
Wie meinst Du das? War doch schon in B... zu sehen! Hätte gereicht!!


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.02.2007 um 22:26
@krungt
ein interessantes Thema. Aber ein zweischneidiges Schwert.

Warumsoll ein kaltblütig inzinierter Mord aus sexuellen Motiven mit sieben / acht Jahren Knastbelegt werden, selbst wenn ide Rückfallquote hoch ist, entgegen aber eine kaltblütiggeplanter politischer Mord mit lebenslang im Sinne des Wortes, auch wenn dieRückfallquote gegen null geht?

Diese Logik geht mir nicht in den Kopf.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.02.2007 um 22:40
Ich bin kein Jurist.
Fr. Monhaupt hat glaube ich 5-fach lebenslänglich (24Jahre)bekommen, zeigt keinerlei Schuldeinsicht und hat weder zur Aufklärung, der noch nichtaufgeklärten Morde beigetragen, noch zur Ergreifung der noch flüchtigen Täter.
DieMindeststrafzeit ist abgegolten und wenn keine weitere Gefahr für die Öffenlichkeitbesteht, kann sie entlassen werden. Wie jetzt geschehen.
Aber ob dies moralisch inOrdnung geht? Und dann mit öffentl. Auftritten Geld verdienen und die Angehörigen derOpfer können zu schauen. Ich finde das wiederlich!
Dann sollten öffenlichePublikationen und "Zurschaustellung" als Auflage untersagt werden und unterbleiben.

Der Sexualmörder bekommt für einen Mord 15 Jahre und kommt wenn die Gefährdung derAllgemeinheit festgestellt wird, anschließend in Sicherungsverwahrung. (Das sollteLebenslang sein!)

Wie gesagt ich bin kein Jurist! Es bleibt ein "fader"Beigeschmack!


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

05.03.2007 um 10:26
Link: www.bild.t-online.de (extern) (Archiv-Version vom 06.03.2007)

Anstatt sich für die Belange der Ökologie und Umwelt einzusetzen, outen sich die Grünenals Fürsprecher von RAF-Terroristen. Das ist nicht lustig! :(

Grüne fordertGnade
für alle RAF-Terroristen
Berlin – Empörung über die Grünen-Politikerin AntjeVollmer!
Die frühere Bundestagsvizepräsidentin sprach sich für eine Begnadigung allervier noch inhaftierten ehemaligen RAF-Mitglieder aus – also auch von Christian Klar. „Ichfände es richtig, wenn diese ganze Zeit mit einem politischen Schlusswort desBundespräsidenten beendet würde“, sagte Vollmer der „BerlinerZeitung“.

CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach zu BILD am SONNTAG:

„FrauVollmers Forderung ist absurd. Sie sitzt der romantischen Vorstellung auf, dieRAF-Terroristen seien gute Menschen mit hehren Zielen, die sich leider einmal in der Wahlihrer Mittel vergriffen hätten.“


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