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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

154 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Leiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
foxp3 ehemaliges Mitglied

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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

18.01.2014 um 11:15
Überdies könne nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass Anna-Lena „logisch und rational“ gehandelt habe

Shame on you, Anwalt!


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

20.01.2014 um 18:14
Herrnburg
Nach dem Mord an der Joggerin bleibt die Angst
Das Verbrechen an einer Joggerin unweit von Herrnburg (Nordwestmecklenburg) verändert das Leben vieler Menschen im Ort bis heute. Sie sind vorsichtiger geworden.

Herrnburg. Seit dem Mord an einer Joggerin bei Herrnburg (Nordwestmecklenburg) ist das Leben vieler Menschen im Ort nicht mehr so wie vorher. Viele wagen sich nicht mehr allein in den Wald, holen ihre Kinder mit dem Auto von Kindergarten und Schule ab und meiden den früheren Grenzstreifen, auf dem die 29-Jährige am 7. Juli 2013 getötet wurde.

„Man denkt immer wieder dran. Die Betroffenheit ist immer noch da“, sagt Erhard Huzel (55), Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf, zu der Herrnburg gehört. Auch seine Tochter laufe ihre frühere Strecke an der Grenze nicht mehr. Sabine Bretzing (49), Vorsitzende des Vereins „Sport und Freizeit Herrnburg“, sagt: “Ich habe das Gefühl, dass die Leute aufmerksamer geworden sind, hellhöriger.“

Voraussichtlich am Mittwoch fällt das Landgericht Schwerin das Urteil gegen den 46-jährigen Tatverdächtigen Norman L.. Der Lübecker hat gestanden, Anna-Lena U. getötet zu haben, bestreitet aber die Absicht.

http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Grevesmuehlen/Nach-dem-Mord-an-der-Joggerin-bleibt-die-Angst (Archiv-Version vom 31.07.2021)

http://www.ostsee-zeitung.de/Videos?bcpid=47889132001&bckey=AQ~~,AAAACmfaxwE~,OGVJeDFHMcz2i3OF9nKNPCBH_UWNybHv&bclid=47999957001&bctid=3081009132001


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

20.01.2014 um 18:20
Sehr gutes Plädoyer von dem Staatsanwalt. Dass der Angeklagte mit seinem 6-seitigen "Geständnis" das Opfer und seine Angehörigen verhöhnt, trifft den Nagel auf den Kopf. Deren Worten, dass dadurch ihre Tochter für sie ein zweites Mal zum Opfer wurde, ist nichts mehr hinzuzufügen. Einfach nur schrecklich! Den Hinterbliebenen ist nur zu wünschen, dass ihnen nun wenigstens vor Gericht Gerechtigkeit widerfährt, so sie hierzulande per Urteil überhaupt erfolgen kann.


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

21.01.2014 um 19:50
Mordprozess an Joggerin
Urteil wird am Mittwoch erwartet

21.01.2014 19:38 Uhr
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 29 Jahre alte Joggerin aus Lübeck wird am Mittwoch (11.00 Uhr) im Landgericht Schwerin das Urteil erwartet. Die Richter müssen darüber befinden, ob sich der 46-jährige Angeklagte des Mordes schuldig gemacht hat.

Schwerin/ Lübeck . Er soll die junge Frau am Morgen des 7. Juli 2013 in einem Wald bei Lübeck beim Joggen angegriffen und durch einen gezielten Messerstich in den Hals getötet haben. Der ebenfalls aus Lübeck stammende Mann hatte lange geschwiegen und erst zum Ende des Prozesses die Attacke zwar zugegeben, Tötungsabsichten aber abgestritten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die Joggerin heimtückisch umbrachte und forderte lebenslange Haft. Der Verteidiger plädierte auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und elfeinhalb Jahre Freiheitsentzug.

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Mordprozess-an-Joggerin-Urteil-erwartet


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

21.01.2014 um 23:15
Der Verteidiger plädierte auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und elfeinhalb Jahre Freiheitsentzug.

Das Urteil in dieser Strafsache, wird mit ziemlicher Sicherheit, dem geforderten Strafmaß, der zuständigen Staatsanwaltschaft übereinstimmen.

Ohne "Überraschung" für die Nebenkläger.


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

22.01.2014 um 09:36
Schwerin
Heute fällt das Urteil im Prozess gegen Norman L.
In dem langen Indizienprozess gegen den 46-jährigen Norman L. wird heute für 11 Uhr das Urteil des Schweriner Landgerichts erwartet.

Schwerin. Im Sommer 2013 fiel in einem Wald östlich von Lübeck eine junge Frau einer brutalen Messerattacke zum Opfer. Der mutmaßliche Täter wurde schon kurz danach gefasst und vor Gericht gestellt. Den Angriff gab er zu, die Tötungsabsicht nicht. Nun bestimmt das Gericht die Strafe.

Am Mittwoch wird nun das Urteil des Schweriner Landgerichts erwartet. Die Richter müssen darüber befinden, ob sich der 46-jährige Angeklagte des Mordes schuldig gemacht hat.

Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Opferfamilie sehen den Vorwurf des Mordes als erwiesen an. Sie fordern eine lebenslange Freiheitsstrafe für Norman L. und bitten das Gericht zudem, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das würde eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren für L. von vornherein ausschließen.

L.‘s Verteidiger Jörn Gaebell hält dagegen eine Strafe von elf Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge für ausreichend. Der Jurist beruft sich auf die Aussage seines Mandanten. Der hatte spät im Prozessverlauf angegeben, er habe die junge Frau am 7. Juli nur verletzen wollen. Ihr Tod sei ein Unfall gewesen.

Norman L. soll die junge Frau am Morgen des 7. Juli 2013 in einem Wald zwischen Lübeck und Herrnburg (Nordwestmecklenburg) beim Joggen angegriffen und durch einen gezielten Messerstich in den Hals getötet haben. Die junge Mutter, die in Italien lebte und mit ihrem Sohn zu Besuch bei den Eltern in der Hansestadt war, wurde nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zufällig Opfer der Gewalttat.

In dem seit Oktober laufenden Prozess hatte der ebenfalls aus Lübeck stammende Mann lange geschwiegen. Erst ganz zum Schluss gab er die Messerattacke zu, stritt aber in einer vom Verteidiger verlesenen Erklärung jede Tötungsabsicht ab. Die Staatsanwaltschaft schenkte in ihrem Plädoyer diesen Einlassungen keinen Glauben und sah den Vorwurf bestätigt, dass der Mann die Joggerin heimtückisch umbrachte.

Der Angeklagte war vier Tage nach der Tat in seiner Lübecker Wohnung festgenommen worden. DNA-Spuren an der Tatwaffe, einem in Tatortnähe gefundenen Butterflymesser, hatten auf seine Spur geführt. Wegen früherer Vergehen des vorbestraften Mannes war dessen genetischer Fingerabdruck in den Datenbanken der Ermittlungsbehörden registriert. Zweimal hatte er in den 1980er Jahren Frauen überfallen. Eine Psychiaterin attestierte dem Angeklagten im nun zu Ende gehenden Prozess eine Persönlichkeitsstörung, eine verminderte Schuldfähigkeit aber verneint sie. Er sei planvoll vorgegangen und weiterhin für die Gesellschaft gefährlich, stellte die Sachverständige fest.

http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Heute-faellt-das-Urteil-im-Prozess-gegen-Norman-L


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

22.01.2014 um 12:07
Lebenslang für den Täter!

Läuft gerade bei N24 durch...

Gute Nachricht!!!


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

22.01.2014 um 12:18
http://www.shz.de/lokales/luebeck/Meldungen/norman-l-kommt-lebenslang-ins-gefaengnis-id5499361.html

MORD AN LÜBECKER JOGGERIN
- Norman L. kommt lebenslang ins Gefängnis
vom 22. Januar 2014
Der 46-Jährige soll eine Joggerin aus Lübeck kaltblütig getötet haben. Er wird zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt – und kann nicht vorzeitig entlassen werden.

LÜBECK/SCHWERIN | Für den Mord an einer 29 Jahre alten Joggerin aus Lübeck hat das Landgericht Schwerin am Mittwoch einen 46-jährigen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte er die Frau am Morgen des 7. Juli 2013 in einem Wald zwischen Lübeck und Herrnburg (Nordwestmecklenburg) angegriffen und durch einen gezielten Messerstich in den Hals getötet. Die späte Erklärung des Mannes, er habe die Frau attackieren, aber nicht töten wollen, konnte den Mordvorwurf nicht entkräften.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des vorbestraften Mannes nach frühestens 15 Jahren nicht möglich. Der Verteidiger hatte auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und elfeinhalb Jahre Freiheitsentzug verlangt.

Der Mann war vier Tage nach der aufsehenerregenden Tat in seiner Wohnung festgenommen worden. DNA-Spuren an der Tatwaffe, einem in Tatortnähe gefundenen Butterflymesser, hatten auf seine Spur geführt. Bis unmittelbar vor Prozessende hüllte sich der 46-Jährige in Schweigen. Dann hatte er in einer Erklärung den Angriff überraschend doch zugegeben, die Tötungsabsicht aber bestritten.

Die Frau, die ihre Eltern in Lübeck besucht hatte und nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zufällig Opfer des Messerstechers wurde, hinterlässt einen kleinen Sohn und einen Mann. Die junge Familie lebte in Italien.


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

22.01.2014 um 12:20
Gut dem Dinge! Alles andere wäre ein Witz gewesen - aber ein ganz schlechter.

Eine Bemerkung aber noch zum Anwalt: Der Mann hat seinen Job gemacht. Es so zu versuchen war zwar von vorneherein relativ aussichtslos...aber er musste es versuchen. Anwälte sind für ihre Mandanten da. Die müssen alles versuchen - und wenn sie das tun, ist das gut so und richtig so und nicht zu beanstanden.


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

22.01.2014 um 12:23
@pfiffi

Ich als Anwalt hätte meinem Mandanten aber zu einer anderen Variante geraten, statt so eine unglaubwürdige Story aufzutischen, die ihm eh keiner abnehmen würde. Es gäbe sicher auch glaubwürdigere Szenarien, die auf Totschlag rauskämen, mit ein bisschen ernstzunehmener Reue und einer aufrichtig wirkenden Entschuldigung an die Angehörigen hätte er so wahrscheinlich zumindest die besondere Schwere der Schuld verhindert...

Nicht dass ich traurig drum wäre, dass er so einen grottenschlechten Anwalt hatte! :D Bzw. vielleicht war der Anwalt auch gar nicht schlecht, sondern konnte es nur mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, für so einen Mandanten sein Bestes zu geben.


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

22.01.2014 um 12:25
@diegraefin ich weiß nicht, wie die Spurenlage war. Da war im Zweifelsfall wohl wirklich nichts mehr zu holen für ihn. Versehentlich ins Messer gefallen (oder wie das lautete) war ja die pure Verzweiflung...

Nun gut, das Urteil ist da, und es ist gut so.


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

22.01.2014 um 18:38
Lebenslange Haftstrafe für Mord an Joggerin
vom 22. Januar 2014

Im Sommer 2013 fiel in einem Wald östlich von Lübeck eine junge Frau einer brutalen Messerattacke zum Opfer. Der Täter wurde kurz danach gefasst und vor Gericht gestellt. Wegen Mordes erhielt er nun eine lebenslange Haftstrafe.

Für den Mord an einer 29 Jahre alten Joggerin aus Lübeck hat das Landgericht Schwerin am Mittwoch einen 46-jährigen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte er die Frau am Morgen des 7. Juli 2013 in einem Wald zwischen Lübeck und Herrnburg (Nordwestmecklenburg) angegriffen und durch einen gezielten Messerstich in den Hals getötet.

Die späte Erklärung des Mannes, er habe die Frau attackieren, aber nicht töten wollen, konnte den Mordvorwurf nicht entkräften. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters, Robert Piepel, blieben viele Zweifel an den Darstellungen des Täters, so dass seinen Beteuerungen kein Glauben geschenkt werden könne. Die Angaben zum Tathergang seien „lebensfremd und konstruiert“ gewesen. Er habe mit dem späten Geständnis nur den Tathergang vernebeln wollen. Wie Piepel weiter sagte, besteht kein Zweifel am Tötungsvorsatz.

Der Mann habe seinem völlig arglosen Opfer die Klinge bis zum Anschlag in den Hals gerammt. Der Angriff sei überraschend gekommen, die junge Mutter habe sich noch gewehrt, sei aber ohne Chance gewesen. Zweifel äußerte das Gericht aber daran, dass der Angriff sexuell motiviert war. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten neben Mord und Verstoß gegen das Waffengesetz auch versuchte sexuelle Nötigung zur Last gelegt. Das Gericht sah indes Heimtücke und niedere Beweggründe als ausschlaggebend für die Tat.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des vorbestraften Mannes nach frühestens 15 Jahren nicht möglich. Das Gericht begründete dies mit den schweren Folgen der Tat. Einem kleinen Kind sei die Mutter genommen worden. Außerdem habe der Mann - wie schon bei früheren, gerichtlich geahndeten Taten - eine große Aggression gegenüber Frauen offenbart.

Der Verteidiger hatte auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und elfeinhalb Jahre Freiheitsentzug verlangt. Nach Konsultation mit seinem Mandaten wolle er entscheiden, ob das Urteil angefochten wird. Es ist somit noch nicht rechtskräftig.

Der Lübecker war vier Tage nach der aufsehenerregenden Tat in seiner Wohnung in festgenommen worden. DNA-Spuren an der Tatwaffe, einem in Tatortnähe gefundenen Butterflymesser, hatten auf seine Spur geführt. Bis unmittelbar vor Prozessende hüllte sich der 46-Jährige in Schweigen. Dann hatte er in einer Erklärung den Angriff überraschend doch zugegeben, die Tötungsabsicht aber bestritten.

Die Frau, die ihre Eltern in Lübeck besucht hatte und nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zufällig Opfer des Messerstechers wurde, hinterlässt einen kleinen Sohn und einen Mann. Die junge Familie lebte in Italien.

http://www.svz.de/mv-uebersicht/lebenslange-haftstrafe-fuer-mord-an-joggerin-id5500656.html


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

15.02.2014 um 10:44
Lübeck
„Solidarität bedeutet, Schwächeren zu helfen“
Detlef Hardt, Leiter des Weißen Rings in Lübeck, spricht im LN-Interview über öffentliche Gewalt in der Hansestadt, die Folgen für die Opfer — und die oft fehlende Zivilcourage.

Lübeck. LN: Eine ermordete Joggerin, ein Angriff auf eine Frau in der Altstadt, ein Blutbad in der Engelsgrube — diese Ereignisse verängstigen viele Lübecker. Was sagen Sie als ehemaliger Polizist dazu?

Hardt: Lübeck ist nach meiner festen Überzeugung nicht gefährlicher als andere Städte, wenn man sich entsprechend verhält.

LN: Wie soll man sich denn verhalten?

Hardt: Wenn in bestimmten Gebieten wie im Hafenmilieu oft Übergriffe passieren, sollte ich nicht alleine dort entlanggehen. Oder wenn in der Engelsgrube eine Ansammlung von Betrunkenen ist, meide ich den Bereich.

LN: Eine Frau wurde tagsüber aus heiterem Himmel attackiert . . .

Hardt: Das ist ein tragischer Fall. Die Angreiferin war psychisch krank, ihr Motiv liegt im Dunklen.

LN: Anwohner und Passanten haben weggesehen. Was hätte das Opfer selbst tun können?

Hardt: Oft genügen Hilferufe nicht. Umstehende müssen direkt angesprochen werden, um sie aus ihrer Erstarrung oder Gleichgültigkeit zu reißen, etwa mit dem Satz ,Sie mit dem schwarzen Mantel, bitte helfen sie mir‘.

LN: Mit welchen Folgen haben Opfer wie die junge Frau zu kämpfen? Und wie hilft der Weiße Ring?

Hardt: Die Opfer leiden oft lebenslang. Sie haben einen Schock, brauchen therapeutische Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten und Hoffnung zu schöpfen. Dabei helfen wir ihnen. Hinzu kommt das Trauma, alleingelassen worden zu sein.

LN: Sie kritisieren eine verkümmerte Empathie. Was heißt das?

Hardt: Wenn man kein Gefühl für seine Mitmenschen entwickelt, keine Verantwortung übernimmt, keine Herzensbildung hat und nur an sich denkt. Jeder ist verpflichtet, zu helfen. Es gibt so viele in dieser Stadt, die schwach sind. Mitmenschlichkeit ist heute nicht gefragt, sondern eine Ellenbogentechnik. Das ist bedauerlich.

LN: Fördert dies das Verbrechen?

Hardt: Ich glaube nicht, dass man Kriminalität durch Zivilcourage verhindern kann, aber man kann eine Verunsicherung erreichen. Solidarität bedeutet, einzuschreiten und Schwächeren zu helfen.

Das beginnt schon am Arbeitsplatz und in der Schule. Auch Lehrer sollten nicht wegschauen, wenn auf dem Schulhof Unrecht geschieht.

LN: Gehört Zivilcourage auf den Stundenplan?

Hardt: Ich denke, man kann es Lebensphilosophie oder Charakterbildung nennen. Aber da fehlen auch Vorbilder, weil Größen der Gesellschaft Entscheidungen treffen, die dem Machterhalt und der Verbesserung des Einkommens dienen.

LN: Viele Täter entgehen Strafen, weil Zeugen schweigen. Wie wichtig ist Zivilcourage?

Hardt: Wenn man bedenkt, dass ein Großteil der Taten durch die Aufmerksamkeit der Bürger bekannt wird, spürt man, dass Zivilcourage für eine funktionierende Demokratie notwendig ist.

LN: Jeder ist gesetzlich verpflichtet, einzugreifen, kann aber unter Umständen auch belangt werden. Oder sich selbst in Gefahr begeben? Ist das nicht ein Konflikt?

Hardt: Nein. Man muss sich ja nicht mit einem Urschrei in eine Messerstecherei stürzen. Wer aber einfach weggeht, ohne wenigstens die Polizei zu rufen, macht sich strafbar — zu Recht, wie ich finde!

LN: War das Verhalten des Mannes, der die Polizei rief und den Messerstecher in der Engelsgrube verfolgte, ein gutes Beispiel?

Hardt: Ja, das war vorbildlich. Sein Verhalten verdient große Anerkennung.

Kampf gegen Gewalt
Am Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März, organisiert der Weiße Ring einen Schweigemarsch mit Fackeln, in Gedenken an Gewaltopfer; unter anderem an Anna-Lena U., die in der Palinger Heide ermordet wurde.
Zivilcourage erfordert Selbstsicherheit. Der Weiße Ring bietet in Kooperation mit einem Polizei-Trainer Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsseminare an. Anmeldungen sind möglich unter Telefon 04 51/59 73 29.

http://www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Solidaritaet-bedeutet-Schwaecheren-zu-helfen


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