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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

14.106 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

07.02.2026 um 20:07
@Manatee
Zitat von ManateeManatee schrieb:Nach allem was bisher bekannt ist, dürfte das wohl schwierig werden.
Von Anfang an hast Du hier vage Zweifel geäußert, ohne genau sagen zu können, warum.
Keine Information und keine Entwicklung hat Dich in der Einschätzung beeinflusst.
Und doch kamen mittlerweile viele Dinge nach außen: ihre Verhaftung, Täterwissen um den Fundort der Leiche, aktives Provozieren der Auffindung, Lügen, Sichtung des Fahrzeugs, Beziehung zum Opfer etc.
Was die Staatsanwaltschaft darüberhinaus noch hat (Motiv, forensische Spuren, Zeugenaussagen, die sich aus den Aufrufen ergaben etc.) wissen wir nicht.
Eine Teilmenge davon reichte aber bereits aus, um nicht nur den Haftbefehl zu bestätigen, sondern auch die Haftbeschwerde abzuweisen.
Zudem gibt es keinen weiteren Tatverdächtigen.

Man muss wahrlich kein juristischer Experte sein, um festzustellen, dass ihre Situation sehr kritisch ist.
Grundlos wird sicher niemand ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesteckt und keinem Kind die Mutter weggenommen.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

08.02.2026 um 11:12
Hier entsteht viel Polemik und die Sachebene wird verlassen. Gerichte handeln unterschiedlich und es gibt etliche Indizienprozesse wo der / die Täter*in nicht verurteil wurde. Das gilt auch umgekehrt. Niemand weiß bis jetzt wie der Prozess verlaufen wird. Es gibt bis dato auch keinen Prozess. Es geht auch nicht um das Vertrauen in die deutsche Justiz. Aber Menschen machen Fehler. Vielen hier dürfte der aktuelle Fall Angela R. bekannt sein ?

Das 17 jährige Mädchen wurde angeblich auf dem Heimweg überfallen und vergewaltigt. Sie ersticht dann den jungen Täter. Der Verdacht des Mordes und nicht der Notwehr fiel seitens der Polizei schnell auf das Mädchen. Sie wurde gar festgenommen. Im Verhör stellte sie es als Notwehr dar trotz der starken Zweifel der Polizei. Sie wurde freigelassen !! Nun ergaben sich aber weitere konkrete Hinweise auf Mord. Nun gibt es eine Öffentlichkeitsfahndung. Das Mädchen ist bisher nicht gefunden wurden. Es gibt etliche Fälle wo ein(e) TV freigelassen wurde und es sich später als Fehler herausstellte.

Wir können den tragischen Fall nur aus den Fakten bewerten die wir kennen. Warten wir ab was uns der Staatsanwalt demnächst präsentieren wird. Es ist aber legitim wenn man hier Schlüsse ziehen will , auch wenn diese vielleicht nicht seiner Meinung widerspiegeln.

Natürlich ist die Situation für die TV kritisch, möglicherweise auch zurecht. Die Verdachtsmomente werden stark sein. Der Verteidiger hat sich auch nicht mehr geäusser. Das könnte man auch dagingehend deuten, dass es ihm nun um eine Verteidiungsstrategie geht um das Strafmaß zu mindern. Trotzdem : ein Verteidiger darf die Faken nicht verändern oder die Wahrheit ändern. Es hat aber 2 Mal versucht seine Klientin aus der U-Haft zu holen. Daher gehe ich davon, er hat ja Akteneinsicht, aus seiner Sicht gibt es aus irgendeiinem Grund Zweifel oder die Indizienlage bewertet er anders als der Staatsanwalt.

Der Staatsanwalt deutet auch nur einen ungefähren Zeitraum an, wann er sich äussert. Er benötigt am Ende 100% um das zuständige Gericht zu überzeugen um die Anklage einzureichen damit diese auch angenommen wird. Da ist auch Druck auf dem Kessel. Ich sage nicht die TV ist unschuldig, das Ziel soll aber die Verurteilung sein. Es darf keine Fehlinterpretationen geben. Dazu muss der Staatsanwalt die Frist einhalten von 6 Monaten Beginn der U-Haft bis Einreichung Anklage. Ein reiner Indizienprozess (sofern es einer wird) kann positiv aber auch negativ enden.

Der Staatsanwalt möchte wohl jegliche Spurenauswertung nutzen, das ist vernünftig, kann aber auch ein Indiz dafür sein, dass die Sachlage nicht sehr einfach ist.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

08.02.2026 um 11:50
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Der Staatsanwalt möchte wohl jegliche Spurenauswertung nutzen, das ist vernünftig, kann aber auch ein Indiz dafür sein, dass die Sachlage nicht sehr einfach ist.
Es macht ja durchaus Sinn, die zur Verfügung stehende Zeit voll zu nutzen - das kommt dann ja auch dem Prozess zugute.

Ich wünsche mir ja, dass die Ermittlungsarbeiten und der Gerichtsprozess zu einem eindeutigen Ergebnis und Urteil führen.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

08.02.2026 um 12:17
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Ein reiner Indizienprozess (sofern es einer wird) kann positiv aber auch negativ enden.
Man hat es hundertfach in den Medien gehört und es wird vielfach unkritisch übernommen, aber es ist schon irreführend und strafprozessual nicht gerechtfertigt, von einem "reinen Indizienprozess" zu sprechen und irgendwie zu suggerieren, das wäre eine eigene Kategorie von Hauptverfahren oder irgendwie schwieriger/weniger klar als ein "normaler" Prozess. Es müssen wie in jedem Verfahren ausreichend Tatsachen die Täterschaft so nahe legen, dass für den Spruchkörper (ohne bei Beweiserhebung und -Würdigung gegen prozessuale Grundsätze zu verstossen) kein vernünftiger Zweifel an der Täterschaft besteht. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie man hier allen Ernstes im Brustton der Überzeugung irgendetwas davon erzählen kann, wie schwierig es für StA/Gericht werden wird und dass gute Chancen auf einen Freispruch bestehen. Ich könnte schon allein auf Basis der seit Monaten medial bekannten Fakten eine Verurteilung gut nachvollziehen, verschiedene Gerichte haben auch einen dringenden Tatverdacht bejaht. Die Verteidigung hat medial noch nichts von Gehalt dagegen gestellt (muss sie natürlich auch nicht). Seit dem gibt es Monate weiterer Ermittlungen und zu ganz vielen bei Kapitalstraftaten typischerweise oft zu einer Verurteilung führenden Themen wie Handydaten, Google-Suchen, Nachtatverhalten im engsten Sozialumfeld, Faserspuren/DNA-Spuren im Fahrzeug, Bekleidung, Erdspuren am Fahrzeug, Mageninhalt des Opfers etc. haben wir mWn weder in die eine noch die andere Richtung etwas medial gehört. Was man feststellen kann: auch die Monate der weiteren Ermittlungen haben jedenfalls nicht zum Wegfall des dringenden Tatverdachts gegen die in U-Haft sitzende Person geführt und/oder andere Beschuldigte aufgetan.

Kann man sich auf dieser Basis nicht vielleicht darauf einigen, dass derzeit offensichtlich nach Auffassung der EB und der bislang befassten Gerichte viel für eine Täterschaft der TV spricht, diese aber beileibe noch nicht verurteilt worden ist und man für alles weitere die PK der StA, die mögliche Anklageerhebung und die mögliche Hauptverhandlung abwarten muss?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

08.02.2026 um 13:00
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Es hat aber 2 Mal versucht seine Klientin aus der U-Haft zu holen. Daher gehe ich davon, er hat ja Akteneinsicht, aus seiner Sicht gibt es aus irgendeiinem Grund Zweifel oder die Indizienlage bewertet er anders als der Staatsanwalt.
Das ist sein Job. Dazu gehört auch Zweifel zu säen, Beweise, Indizien anzuzweifeln etc.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

08.02.2026 um 14:35
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Das ist sein Job. Dazu gehört auch Zweifel zu säen, Beweise, Indizien anzuzweifeln etc.
In der Tat. Dass der Strafverteidiger einer den Tatvorwurf abstreitenden Verdächtigen der Staatsanwaltschaft nicht uneingeschränkt zustimmt und gegenüber seiner Mandantin achselzuckend "kann man leider nichts machen, so schlecht ist die Verpflegung in Haft aber auch gar nicht" äußert, liegt in der Natur der Sache, sollte daher niemanden überraschen und ist sicher nicht geeignet, um daraus objektive Zweifel an der Beweislage zu konstruieren.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

08.02.2026 um 14:51
Ich als Laie empfinde da eher das Gegenteil. Der Anwalt hat VERSUCHT, sie aus der U-Haft zu holen. Ich gehe dann mal einfach davon aus, dass das aus gutem Grund nicht funktioniert hat. Versuchen KANN und SOLLTE der Anwalt das natürlich, egal wie aussichtslos dieses Vorhaben zu sein scheint. Schaden kann es einem Mandanten ja nicht.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

08.02.2026 um 17:29
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Der Staatsanwalt deutet auch nur einen ungefähren Zeitraum an, wann er sich äussert. Er benötigt am Ende 100% um das zuständige Gericht zu überzeugen um die Anklage einzureichen damit diese auch angenommen wird. Da ist auch Druck auf dem Kessel. Ich sage nicht die TV ist unschuldig, das Ziel soll aber die Verurteilung sein. Es darf keine Fehlinterpretationen geben. Dazu muss der Staatsanwalt die Frist einhalten von 6 Monaten Beginn der U-Haft bis Einreichung Anklage. Ein reiner Indizienprozess (sofern es einer wird) kann positiv aber auch negativ enden.
Zum Einen kann eine U-Haft unter vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedingungen auch verlängert werden, zum Anderen kann immer noch Anklage erhoben werden, nachdem ein(e) TV aus einer 6 monatigen U-Haft entlassen wurde.
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Der Staatsanwalt möchte wohl jegliche Spurenauswertung nutzen, das ist vernünftig, kann aber auch ein Indiz dafür sein, dass die Sachlage nicht sehr einfach ist.
Der Staatsanwalt muss das sogar machen, denn er muss auch nach Entlastendem suchen. Und wenn es eine grosse Anzahl von Zeugen und Spuren gibt, dann ist man damit nun mal nicht nach 5 Minuten fertig.

https://ax-strafrecht.de/staatsanwaltschaft-hat-nach-%C2%A7-160-abs-2-stpo-auch-die-zur-entlastung-des-verdaechtigen-dienenden-umstaende-zu-ermitteln/
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:das Ziel soll aber die Verurteilung sein
Das Ziel sollte ein fairer Prozess nach geltendem Recht sein. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik, in dem Bürger nach Lust und Laune auf Basis von staatlicher Willkür einfach weggesperrt werden können.
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Das 17 jährige Mädchen wurde angeblich auf dem Heimweg überfallen und vergewaltigt. Sie ersticht dann den jungen Täter. Der Verdacht des Mordes und nicht der Notwehr fiel seitens der Polizei schnell auf das Mädchen. Sie wurde gar festgenommen. Im Verhör stellte sie es als Notwehr dar trotz der starken Zweifel der Polizei. Sie wurde freigelassen !! Nun ergaben sich aber weitere konkrete Hinweise auf Mord. Nun gibt es eine Öffentlichkeitsfahndung. Das Mädchen ist bisher nicht gefunden wurden. Es gibt etliche Fälle wo ein(e) TV freigelassen wurde und es sich später als Fehler herausstellte.
Das ist doch ein sehr schönes Beispiel, warum in unserem Rechtsstaat niemand willkürlich ohne Grund in U-Haft gesteckt werden kann und dass es unwahrscheinlich ist, dass nach einer Haftprüfung und einer Haftbeschwerde durch zwei voneinander unabhängige Gerichte im Fall Fabian überhaupt nichts gegen die TV vorliegt.
In beiden Fällen laufen die Ermittlungen noch, in beiden Fällen ist weder ein Hauptverfahren eröffnet oder jemand rechtskräftig verurteilt, in beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Wir können den tragischen Fall nur aus den Fakten bewerten die wir kennen. Warten wir ab was uns der Staatsanwalt demnächst präsentieren wird. Es ist aber legitim wenn man hier Schlüsse ziehen will , auch wenn diese vielleicht nicht seiner Meinung widerspiegeln.
Ohne Grundkenntnisse, wie das Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland funktioniert, sollte man das vielleicht sein lassen. Die Staatsanwaltschaft braucht keinen Babysitter, um eine Anklageschrift beim zuständigen Gericht einzureichen und das zuständige Gericht braucht keinen Babysitter, um zu entscheiden ob es das Hauptverfahren eröffnet. Den Rahmen dazu gibt das geltende Recht (dafür ist die Legislative zuständig) vor.

https://www.mtrlegal.com/wiki/anklageschrift/

Staatsanwaltschaft und Polizei gehören zur Exekutive.
Wikipedia: Exekutive

Gerichte gehören zur Judikative.
Wikipedia: Judikative
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Kann man sich auf dieser Basis nicht vielleicht darauf einigen, dass derzeit offensichtlich nach Auffassung der EB und der bislang befassten Gerichte viel für eine Täterschaft der TV spricht, diese aber beileibe noch nicht verurteilt worden ist und man für alles weitere die PK der StA, die mögliche Anklageerhebung und die mögliche Hauptverhandlung abwarten muss?
Sehr schön formuliert, denn genau an diesem Punkt stehen wir jetzt.

Entweder wird es ein Hauptverfahren geben oder nicht. Darüber entscheiden studierte Volljuristen in einem auf Gewaltenteilung basierenden Rechtsstaat und keine „True-Crimefluencer“ oder die öffentliche Meinung auf Social Media.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

08.02.2026 um 19:58
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Dass der Strafverteidiger einer den Tatvorwurf abstreitenden Verdächtigen der Staatsanwaltschaft nicht uneingeschränkt zustimmt und gegenüber seiner Mandantin achselzuckend "kann man leider nichts machen, so schlecht ist die Verpflegung in Haft aber auch gar nicht" äußert, liegt in der Natur der Sache, sollte daher niemanden überraschen und ist sicher nicht geeignet, um daraus objektive Zweifel an der Beweislage zu konstruieren
Richtig, es würde wahrscheinlich auch sehr schnell dazu führen, dass einem Strafverteidiger das Mandat entzogen wird.
Zitat von BoboKGBBoboKGB schrieb:Der Anwalt hat VERSUCHT, sie aus der U-Haft zu holen. Ich gehe dann mal einfach davon aus, dass das aus gutem Grund nicht funktioniert hat. Versuchen KANN und SOLLTE der Anwalt das natürlich, egal wie aussichtslos dieses Vorhaben zu sein scheint. Schaden kann es einem Mandanten ja nicht.
So siehts aus. Es gab Gründe für die Anordnung der U-Haft und es gab Gründe für die Fortführung dieser. Das geschah ja nicht willkürlich.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

18.02.2026 um 08:10
Die Frankfurter Rundschau hat ihren Artikel gestern aktualisiert, aber es gibt nicht wirklich etwas neues:
Harald Nowack, Staatsanwalt in Rostock, bestätigt nun gegenüber der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media, dass im Fall Fabian weiter mit Hochdruck ermittelt werde. „Wir haben alle uns bekannten Beweismittel zusammengetragen und ordnungsgemäß zu den Akten genommen. Allerdings sind noch nicht alle Spuren ausgewertet, es sind sehr viele“, so Nowack. Die Ermittlungen in dem Fall würden jedoch kurz vor dem Abschluss stehen.
Auf die beiden mutmaßlichen Zeugen nun angesprochen, bestätigt Harald Nowack der Redaktion lediglich: „Wir haben alle Zeugen, die namentlich bekannt sind, befragt. Und haben auch alle Erkenntnisse dazu. Wir haben Erkenntnisse, die ich aber noch nicht preisgeben will.“ Der Anwalt der Tatverdächtigen, Andreas Ohm, wollte sich auf unsere Nachfrage nicht äußern.
Quelle:
https://www.fr.de/panorama/fall-fabian-anonymer-zeuge-schwere-vorwuerfe-guestrow-staatsanwalt-erkenntnisse-94154943.html


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

24.02.2026 um 15:11
Ein Update zu den Ermittlungen, offenbar soll eine Anklage wegen Mord erfolgen. Ist aber nicht offiziell bestätigt bisher:
Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern will die Staatsanwaltschaft offenbar Anklage gegen die Verdächtige erheben. Nach t-online-Informationen soll die Anklage auf Mord lauten.

Der Sprecher der zuständigen Rostocker Staatsanwaltschaft, Harald Nowack, bestätigte diese Informationen nicht. Er sagte lediglich: "Wir rechnen mit einem Abschluss der Ermittlungen in der kommenden Woche."
Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101142882/mordfall-fabian-aus-guestrow-ermittler-wollen-offenbar-anklage-erheben.html


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