Enterprise1701 schrieb:Der Staatsanwalt deutet auch nur einen ungefähren Zeitraum an, wann er sich äussert. Er benötigt am Ende 100% um das zuständige Gericht zu überzeugen um die Anklage einzureichen damit diese auch angenommen wird. Da ist auch Druck auf dem Kessel. Ich sage nicht die TV ist unschuldig, das Ziel soll aber die Verurteilung sein. Es darf keine Fehlinterpretationen geben. Dazu muss der Staatsanwalt die Frist einhalten von 6 Monaten Beginn der U-Haft bis Einreichung Anklage. Ein reiner Indizienprozess (sofern es einer wird) kann positiv aber auch negativ enden.
Zum Einen kann eine U-Haft unter vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedingungen auch verlängert werden, zum Anderen kann immer noch Anklage erhoben werden, nachdem ein(e) TV aus einer 6 monatigen U-Haft entlassen wurde.
Enterprise1701 schrieb:Der Staatsanwalt möchte wohl jegliche Spurenauswertung nutzen, das ist vernünftig, kann aber auch ein Indiz dafür sein, dass die Sachlage nicht sehr einfach ist.
Der Staatsanwalt muss das sogar machen, denn er muss auch nach Entlastendem suchen. Und wenn es eine grosse Anzahl von Zeugen und Spuren gibt, dann ist man damit nun mal nicht nach 5 Minuten fertig.
https://ax-strafrecht.de/staatsanwaltschaft-hat-nach-%C2%A7-160-abs-2-stpo-auch-die-zur-entlastung-des-verdaechtigen-dienenden-umstaende-zu-ermitteln/
Enterprise1701 schrieb:das Ziel soll aber die Verurteilung sein
Das Ziel sollte ein fairer Prozess nach geltendem Recht sein. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik, in dem Bürger nach Lust und Laune auf Basis von staatlicher Willkür einfach weggesperrt werden können.
Enterprise1701 schrieb:Das 17 jährige Mädchen wurde angeblich auf dem Heimweg überfallen und vergewaltigt. Sie ersticht dann den jungen Täter. Der Verdacht des Mordes und nicht der Notwehr fiel seitens der Polizei schnell auf das Mädchen. Sie wurde gar festgenommen. Im Verhör stellte sie es als Notwehr dar trotz der starken Zweifel der Polizei. Sie wurde freigelassen !! Nun ergaben sich aber weitere konkrete Hinweise auf Mord. Nun gibt es eine Öffentlichkeitsfahndung. Das Mädchen ist bisher nicht gefunden wurden. Es gibt etliche Fälle wo ein(e) TV freigelassen wurde und es sich später als Fehler herausstellte.
Das ist doch ein sehr schönes Beispiel, warum in unserem Rechtsstaat niemand willkürlich ohne Grund in U-Haft gesteckt werden kann und dass es unwahrscheinlich ist, dass nach einer Haftprüfung und einer Haftbeschwerde durch zwei voneinander unabhängige Gerichte im Fall Fabian überhaupt nichts gegen die TV vorliegt.
In beiden Fällen laufen die Ermittlungen noch, in beiden Fällen ist weder ein Hauptverfahren eröffnet oder jemand rechtskräftig verurteilt, in beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.
Enterprise1701 schrieb:Wir können den tragischen Fall nur aus den Fakten bewerten die wir kennen. Warten wir ab was uns der Staatsanwalt demnächst präsentieren wird. Es ist aber legitim wenn man hier Schlüsse ziehen will , auch wenn diese vielleicht nicht seiner Meinung widerspiegeln.
Ohne Grundkenntnisse, wie das Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland funktioniert, sollte man das vielleicht sein lassen. Die Staatsanwaltschaft braucht keinen Babysitter, um eine Anklageschrift beim zuständigen Gericht einzureichen und das zuständige Gericht braucht keinen Babysitter, um zu entscheiden ob es das Hauptverfahren eröffnet. Den Rahmen dazu gibt das geltende Recht (dafür ist die Legislative zuständig) vor.
https://www.mtrlegal.com/wiki/anklageschrift/Staatsanwaltschaft und Polizei gehören zur Exekutive.
Wikipedia: ExekutiveGerichte gehören zur Judikative.
Wikipedia: Judikative
RitterTrenk schrieb:Kann man sich auf dieser Basis nicht vielleicht darauf einigen, dass derzeit offensichtlich nach Auffassung der EB und der bislang befassten Gerichte viel für eine Täterschaft der TV spricht, diese aber beileibe noch nicht verurteilt worden ist und man für alles weitere die PK der StA, die mögliche Anklageerhebung und die mögliche Hauptverhandlung abwarten muss?
Sehr schön formuliert, denn genau an diesem Punkt stehen wir jetzt.
Entweder wird es ein Hauptverfahren geben oder nicht. Darüber entscheiden studierte Volljuristen in einem auf Gewaltenteilung basierenden Rechtsstaat und keine „True-Crimefluencer“ oder die öffentliche Meinung auf Social Media.