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Schuldfrage bei Scheidung!

129 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ehe, Schuld, Scheidung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schuldfrage bei Scheidung!

27.09.2007 um 21:42
der kam promt und er ist der vater da ich mir bis heute nichts zu schulden kommen lassen habe. kein neuen freund nichts. ich lebe mit meinen kindern lieber allein bevor ein mann kommt der das nochmal macht

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Schuldfrage bei Scheidung!

27.09.2007 um 21:44
^^Ja dann muß er auch Unterhalt zahlen!


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Schuldfrage bei Scheidung!

27.09.2007 um 21:58
ja und das mit Recht...


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Schuldfrage bei Scheidung!

27.09.2007 um 22:05
Blos der zahlt bestimmt nicht!^^


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Schuldfrage bei Scheidung!

28.09.2007 um 08:22
doch jetzt ja er ist vom gericht dazu verdonnert worden.
nun möchte er das kind sehen was ich aber nicht zu lass da ich angst habe das er mir oder den kindern wieder gewalttätig wird.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Schuldfrage bei Scheidung!

28.09.2007 um 08:40
Das sollte sich aber via Anwalt und gerichtsbeschluss regeln lassen, dass ein Gewalttäter keinen Kontakt zu seiner Ex und seinem Kind haben sollte.
Da würde ich mich mal z.B. bei einer Frauenberatungsstelle schlau machen.


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Schuldfrage bei Scheidung!

28.09.2007 um 09:04
Er könnte das Kind doch sehen - im Beisein Dritter(Sozialarbeiter oder so.) Dann wird sich sein Interesse an dem Kind ja zeigen - oder auch nicht (was ich eher annehme).


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Schuldfrage bei Scheidung!

04.10.2007 um 14:32
Link: www.rechtsanwalt-behl.de (extern)

Zur Schuldfrage die Meinung des Anwaltes:
Es gibt viele Gründe, die zwei Ehepartner veranlassen, die Scheidung zu begehren. Dazu gehören unterschiedliche Ansichten, die gegenseitig nicht mehr tolerierbar sind, das fehlende Verständnis untereinander und natürlich verloren gegangene Liebe. Das Leben ist ein ständiges Suchen nach dem persönlichen Glück. Und der Mensch lebt nur einmal, weshalb er nicht aufgeben sollte, sein eigenes Glück zu finden. Niemand hat Besitzansprüche gegenüber anderen Menschen und niemand sollte sich das Recht nehmen lassen, selber sein Leben gestalten zu wollen. Die Ansprüche ans Lebens sind so verschieden, wie es Menschen auf Erden gibt. Es gibt nie gleiche Ansprüche zwischen Menschen. Es gibt das Respektieren und Tolerieren der Ansprüche des Anderen, es gibt Gemeinsamkeiten, die eine Partnerschaft voraussetzen.

Niemand sollte in die Scheidung gehen mit der Ansicht, dass nur einer die Schuld am Scheitern der Ehe ist. Zwei Menschenpassen nicht mehr mit ihren Ansichten und Lebenseinstellungen zusammen. Die Frage nach der Schuld, warum es so ist, mag subjektiv wichtig sein, ist objektiv aber einfach am Problem vorbei. Im deutschen Scheidungsrecht hat das Gericht deshalb nicht die Schuldfrage zu klären, sondern einzig die Zerrüttung der Ehe

. Ein Gericht wird sich hüten, als Moralapostel einer gescheiterten Ehe aufzutreten. Die oft betriebene Praxis von Scheidungswilligen, ihre intime Beziehung vom Gericht bewerten lassen zu wollen durch gegenseitige Anschuldigungen, ist ohne Sinn, es sei denn, es geht um eine Härtescheidung. Mit der Scheidung wird gleichzeitig auf Antrag gerichtlich geregelt die Scheidungsfolgesachen wie elterliche Sorge / Umgangsrecht / Unterhalt für die Kinder und Ehegattenunterhalt / Ehewohnung / Hausrat / Zugewinnausgleich / Vorsorgungsausgleich zwischen den Parteien. Es gilt die Regel; Je mehr Scheidungsfolgesachen von den Parteien außergerichtlich und ohne Anwalteinvernehmlich geregelt werden, desto kostengünstiger wird das ganze Scheidungsverfahren.



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