Mauser schrieb am 09.08.2025:Bliebt eigentlich nur noch zu hoffen dass das OLG München wenigstens dieses Mal so strikt ist und eine Haftentlassung unter 25 Jahren, oder besser noch länger, verhindert! Weil alles andere wäre angesichts der rechtsterroristischen Dimension von zehn Morden, drei Bombenanschlägen, zahlreichen Mordversuchen als auch unzähligen Verletzten und traumatisierten Opfern die der NSU zu verantworten hat sowie des beschämenden Urteils im NSU-Prozess von 2018 absolut nicht zu verzeihen, nicht zu akzeptieren und nicht nachzuvollziehen!
Ich glaube kaum, dass sich das OLG München von formellen Gegebenheiten wie der Aufnahme in ein "Aussteigerprogramm" blenden lässt. Zumal die Voraussetzungen dafür denkbar niedrig sind.
Ansonsten - fürchte ich - erwarten die Opfer bzw. deren Angehörige von Beate Zschäpe etwas, was sie gar nicht liefern kann, selbst wenn sie wollte. Nämlich weitere Informationen über die konkreten Tatumstände wie: Auswahl der Opfer, genauer Tathergang, konkrete Motive, konkrete Gehilfen oder Mittäter.
Meiner Ansicht nach hat Beate Zschäpe das gesagt, was sie weiß. Es ist auch nicht ersichtlich, warum sie heute noch überzeugte Nationalsozialistin sein sollte - außer, dass sie es einmal war. Ihre Motive, bekannte oder unbekannte Personen nicht zu belasten dürften sich in Grenzen halten. Zumal ich sie für eine Persönlichkeit halte, die sich nicht scheuen würde, andere ans Messer zu liefern, wenn es ihr nützt.
Gemeinsam bleibt allen Taten, dass sie an Kleingewerbetreibenden mit Migrationshintergrund quasi im öffentlichen Raum begangen wurden. Die Taten und ihr jeweiliger Zeitpunkt erscheinen angesichts potentieller Opfer in den jeweiligen Städten seltsam erratisch, spontan und alles andere als risikolos. Die Täter fühlten sich durch ihren
modus operandi schnell immer sicherer, Fahrräder, Schaldämpfer, Plastiktüte. Die Taten dauerten nur wenige Sekunden. Und es blieb noch Zeit für ein Erinnerungsfoto ihrer "Heldentat" - für das berühmte Video.