SUV rast durch Trierer Innenstadt: Tote und Verletzte
01.12.2021 um 21:21
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SUV rast durch Trierer Innenstadt: Tote und Verletzte
11.08.2022 um 14:04
Update: Die Verteidigung des Angeklagten sieht keine besondere Schwere der Schuld und plädiert darüber hinaus aufgrund dessen psychischer Erkrankungen auf vermindere Schuldunfähigkeit. Entgegen der geforderten lebenslangen Haft sollte der Angeklagte daher in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden:
Die Pflichtverteidiger Martha Schwiering und Frank Kay Peter verwiesen in ihrem Plädoyer auf das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, wonach der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie leidet und vermindert schuldfähig ist.
Trotz der vielen Opfer komme eine Verschiebung des Strafrahmens in Betracht, sagte Schwiering. Die Voraussetzungen für die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld seien nicht erfüllt. Einem Wahnkranken, wie es der Angeklagte sei, stünden keine Handlungsalternativen zur Verfügung. Aus diesem Grund sei bei ihm von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit auszugehen, sagte die Verteidigerin.
Quelle:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/amokfahrt-in-trier-verteidigung-fordert-unterbringung-des-angeklagten-in-der-psychiatrie-a-10ac0934-7879-49e0-a7e8-944e154f8c48Das Urteil wird für den 16.8.2022 erwartet.
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SUV rast durch Trierer Innenstadt: Tote und Verletzte
04.12.2023 um 21:13
Der BGH hat das im August 2022 ergangene Urteil aufgehoben.
Es bestünden zwar keine Zweifel an der Täterschaft des Mannes, sowie am Ablauf des Geschehens.
Deshalb muss das Verfahren in Teilen neu aufgerollt werden.
Der BGH beanstandete aber eine juristisch nicht fehlerfreie Begründung, der angenommenen erheblich verminderten Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt.
Des weiteren wurde die psychische Störung des Mannes ( paranoide Schizophrenie ) und sein Alkoholgenuss vor der Tat ( 1,12 Promille ) in der Urteilsbegründung nur einzeln, aber nicht in der Gesamtschau betrachtet.
Es sei außerdem eine eingehendere Prüfung notwendig, ob der Täter einzelne Opfer vorsätzlich tötete.
Auch die Feststellung des Gerichtes, des Mordmerkmales "der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln", erachtet der BGH für nicht ausreichend begründet.
Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/bgh-hebt-urteil-gegen-amokfahrer-von-trier-auf/ar-AA1kXWpd?ocid=msedgntp&cvid=c630d194ea6142a284b2650d537459fb&ei=26
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SUV rast durch Trierer Innenstadt: Tote und Verletzte
04.12.2023 um 22:16
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