Mauser schrieb am 31.01.2026:Bereits vor, während und nach dem Prozess wurde insbesondere von Zschäpes Erstanwälten Heer, Stahl & Sturm immer wieder behauptet, beharrt und darauf herumgeritten das eine Verurteilung Zschäpes wegen Mittäterschaft angeblich keinen Bestand vor dem BGH haben würde und dies erwiesenes wie gängiges Recht sei. Diese zweifelnde Darstellung hat sich immer wieder mal in der Medienlandschaft kolportiert wiedergefunden und selbst Rechtsexperten haben diese Frage aufgeworfen.
Ja. Genau das war das rechtliche Problem: Lässt sich die Beteiligung Zschäpes "nur" als Beihilfe zu den Morden oder "nur" als Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aburteilen - oder als Mittäterschaft, was a) einen gemeinsamen Tatplan des Trios und b) Tatherrschaft jedes Mittäters erfordert hätte.
Das OLG München hat für jeden Mord den Vorsatz Zschäpes und ihre Tatherrschaft bejaht, auch wenn im Einzelnen ungeklärt geblieben ist, warum konkret zum Zeitpunkt x an einem Ort y ein Opfer z "ausgewählt" worden ist. Letztlich blieben die konkreten Tatumstände im Dunklen, was bis heute Raum für viele sinnhafte oder sinnlose Fragen lässt.
Die sich wohl nie je beantworten lassen, weil vermutlich auch Zschäpe nicht wusste, wann und warum ihre beiden Uwes gerade da oder dort Morde verübten - oder nicht. Für das OLG reichte es aus, dass sie von den Morden wusste und sie es in Kauf nahm, dass es weitere geben würde. Und sie das "Backup" der Uwes war und sein wollte, die ihnen die logistischen und emotionalen Grundlagen ihrer Taten gewährleistete. Das war ihre Schuld und das war Mittäterschaft.
Diese rechtliche Einordnung des OLG München geht juristisch voll in Ordnung (auch wenn ich diese Konstruktion nicht zwingend für überzeugend halte, weil sie größtenteils auf rein abstrakten Annahmen beruht und einem politischen Ziel verpflichtet war, s.u.) - und wurde vom BGH ja auch gebilligt.
Mauser schrieb am 31.01.2026:Der NSU-Prozess kann und darf nicht scheitern!
Ja. Das war die Parole und das ist das Problem. Das Urteil ist eben handwerklich "in Ordnung", felsenfest, also revisionsfest. Aber es wurde vom Senat gezimmert, um "zu halten", nicht, um so viel wie möglich aufzuklären, Licht ins Dunkel zu bringen, einzelne Taten und Opfer zu würdigen. Trotz der gewaltigen Beweisaufnahme. Es ist sicher ein rechtsstaatliches Urteil. Aber es ist kein wirklich demokratisches, humanistisches, würdiges Urteil, das über die Kautelen der Jurisprudenz hinaus reicht oder gar weist. Der nicht nur nach Genugtuung, sondern nach Erläuterung lechzenden Öffentlichkeit gab es Steine statt Brot, wie es so oft Juristen tun, diese Klempner der Macht.
Denn es folgt erkennbar dem einen Ziel: Zschäpe als Mittäterin abzuurteilen. Letztlich ergibt sich dabei das Ergebnis des Prozesses schon aus der monströsen "Chronik" des "NSU": Untergrund von 1998 bis 2011, zig Raubüberfälle, mindestens 10 Morde, mindestens zwei Bombenanschläge. Entweder war Zschäpe Teil des "Trios" - oder es war nur ein "Duo". Das war schwer vorstellbar. Also ging es "nur" um die Begründung. Die hat der OLG-Senat geliefert, aber halt nur so weit, als es rechtlich zwingend erforderlich war. Ziel erreicht. Ein Muster an Justizbürokratie. Blutleer.