Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)
27.10.2026 um 11:29Angesichts von zehn Menschen, die kaltblütig und aus menschenverachtendem Hass ermordet worden sind, ist das nachvollziehbar. Es ist auch nachvollziehbar angesichts der durchschnittlichen Verbüßungsdauer mit "besonderer Schwere der Schuld", die wohl irgendwo zwischen 20 und 25 Jahren liegt.SomertonMan schrieb:Zschäpe wird mindestens 24 Jahre sitzen.
Dagegen halte ich Beate Zschäpe nicht mehr für eine Gefahr. Auch nicht für eine Nationalsozialistin/Faschistin. Sie ist klug genug, sich anzupassen, das hat sie nach ihrer Verhaftung ausreichend demonstriert. Das Töten ist ihr nicht in die Wiege gelegt, sondern entsprang der unheilvollen Dreierkonstellation aus den beiden Uwes und ihr.
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27.10.2026 um 12:41| Überraschendes Geständnis: NSU-Terroristin räumt Mitwisserschaft bei Morden ein Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte für die seit 2011 in Haft sitzende Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest, wie das Gericht mitteilte. Zschäpe räumte laut Agentur AFP gegenüber dem Gericht erstmals ein, dass sie im Vorfeld von den NSU-Morden wusste. Zschäpe wurde im Juli 2018 im Münchner NSU-Prozess als Mittäterin der Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) an neun Migranten und einer Polizistin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Münchner Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Die 51-Jährige verbüßt ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz in Sachsen. Das OLG München wertete zugunsten Zschäpes, dass diese anders als im eigentlichen NSU-Prozess inzwischen ihre Mitwisserschaft bei neun von zehn NSU-Morden einräumte. Das Gericht verwies dabei auf Zschäpes Aussage in einem Prozess gegen eine als NSU-Unterstützerin angeklagte Frau sowie auf eine persönliche Anhörung durch den Senat. Damit habe sie sich grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt. Zudem habe Zschäpe "Scham darüber bekundet, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben", erklärte das OLG. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/nsu-mittaeterin-beate-zschaepe-gefaengnis-100.html |
Endlich mal gute Nachrichten! Die von der Verteidigung geforderten lächerlichen 20 Jahre wären angesichts der Schwere der Verbrechen die Zschäpe zu verantworten hat und derer sie auch absolut Schuldig ist ein grotesker Witz und eine Unterminierung des Rechtsstaates gewesen! Gleichwohl ist es meiner Meinung nach noch immer viel zu wenig angesichts dessen das dieses ganze übrige Nazipack um Emingers, Wohlleben & Co. noch viel zu gut wegekommen ist. Zschäpe wird jetzt aller Wahrscheinlich nach, so wie Brigitte Mohnhaupt, ihre 24 Jahre Mindestverbüßungsdauer absitzen um dann entlassen und wieder ein voll juristisch rehabilitiertes Mitglied der Gesellschaft zu werden. Wahre Aufklärung über die noch vielen offenen Fragen rund um den NSU-Komplex totale Fehlanzeige!
Stattdessen nur geheuchelte, unglaubwürdige, Reue um in ein Aussteigerprogramm aufgenommen zu werden und eine schnellere Haftentlassung zu erreichen - was für eine Farce par excellence! Zwar kann man diese 24 Jahre so stehenlassen aber angemessener wäre es gewesen wenn die Haftstrafe bei 30 - 35 Jahren liegen würde, da könnte man dann von einer wirklichen Härte des Rechtsstaates sprechen. Bedauerlicherweise ist das in der Bundesrepublik so wohl nicht (mehr) möglich, da lob ich mir schon den Internationalen Strafgerichtshof der solche langfristigen Haftstrafen bereits ausgesprochen hat!
Eine gute Sache hat die Meldung trotz allem dennoch: Sie straft all die Leute (und Sitting-Bull ganz im Besonderen ;)) gewaltig lügen die nur allzu bereit und zu gerne Zschäpes verlogener Aussage im NSU-Prozess damals geglaubt haben sie habe doch immer erst im Nachhinein von den Morden und Bombenanschlägen erfahren und sei nur das ahnungslose, naive Heimchen am Herd gewesen das sich nicht emotional von ihren Terror- und Mordkomplizen habe lösen können aber ansonsten von nichts gewusst und in nichts eingeweiht gewesen wäre... Tja jetzt mehr als 10 Jahre später kann man sehen was für einem verlogenen, von Anfang an unglaubwürdigen, Bullshit sie da alle gehörig auf den Leim gegangen sind!
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27.10.2026 um 13:37Fünf oder zehn Jahre mehr ändern doch auch nichts mehr. Irgendwann ist gut mit Vergeltung. 25 Jahre sind eine lange Zeit. Längere Haftstrafen machen nur Sinn, wenn damit einer Gefährdung der Bevölkerung vorgebeugt werden soll. Und Kriegsverbrecher sind noch einmal eine ganz andere Kategorie, sie haben Hunderte oder Zigtausende auf dem Gewissen.Mauser schrieb:Zwar kann man diese 24 Jahre so stehenlassen aber angemessener wäre es gewesen wenn die Haftstrafe bei 30 - 35 Jahren liegen würde, da könnte man dann von einer wirklichen Härte des Rechtsstaates sprechen.
Wenn sie nunmehr gestanden hat, was sie immer bestritten hat, dann hat das wohl auch was mit der Strafvollzugsentscheidung zu tun. Die Karten auf den Tisch. Im Prozess vor dem Münchner OLG konnte ihr das nicht nachgewiesen werden. Da musste sie mit dem Umweg über die Tatherrschaft des Heimchen am Herd in Verantwortung für die Morde des NSU genommen werden.
Vielleicht schreibt sie ein Buch, wenn sie draußen ist. Und offenbart dann alles, was jetzt noch unentdeckt geblieben ist.
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31.10.2026 um 21:08
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Klar doch und vielleicht werden Schweine eines Tages sogar fliegen können… (Ironie aus)
Es geht überhaupt nicht darum ob sich noch etwas ändert oder nicht sondern schlicht um ein Zeichen des Rechtsstaates das er solch extremen Terror-, Mordtaten & Co. entsprechend ihrer Schwere ahndet und sie mit der härtesten Strafe belegt die in der Bundesrepublik zulässig ist. Dass ein höheres Strafmaß durchaus möglich gewesen wäre sieht man anhand von anderen Fällen wie dem der Gladbecker Geiselnehmer von denen einer bis heute immer noch einsitzt während der andere erst nach fast 30 Jahren Haft entlassen wurde. Auch hat es in Deutschland schon Fälle gegeben wo ein Gefangener eine Haftdauer von beinahe 50 Jahren hatte.
Insofern wäre hier das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht gewesen. Ein Strafmaß von 30 – 35 Jahren hätte ein entscheidendes Signal gesetzt und gleichzeitig eine ausreichende und angemessene Sühne für die durch Zschäpe begangenen Verbrechen gewesen! Verglichen mit den Strafsystemen anderen Staaten wo eine lebenslange Haftstrafe wirklich Haft bis zum Tod bedeutet oder gar noch schlimmeres drohen kann ist das alles also noch relativ human.
Übrigens Zschäpes Unwissenheitsbeteuerungen in ihren Einlassungen vor Gericht mussten im Prozess überhaupt nicht widerlegt oder entkräftet werden – es war von Anfang ohnehin völlig unglaubwürdig und hat ihr letztendlich überhaupt nichts genützt da sie wegen Mittäterschaft zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden ist! Das jetzige Geständnis zeigt hingegen nur einmal mehr auf wie verlogen ihre Äußerungen insgesamt einfach gewesen sind.
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31.10.2026 um 21:22Jo, deswegen gibt's auch in Skandinavien nur Mord und Totschlag, weil es dort nicht mal LL gibt...Mauser schrieb:Verglichen mit den Strafsystemen anderen Staaten wo eine lebenslange Haftstrafe wirklich Haft bis zum Tod bedeutet oder gar noch schlimmeres drohen kann ist das alles also noch relativ human.
Ihr werdet nie begreifen, dass harte Strafen, härtere Strafen und noch härtere Strafen nie irgendwas bewirken werden.
Wenn es so wäre, müssten nämlich in US-Bundesstaaten mit TS die Death Row leer sein.
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01.11.2026 um 15:40Im aktuell erschienenen Newsletter von NSU-Watch haben sich die Töchter zweier Mordopfer zur Festlegung der Mindestverbüßungsdauer von Beate Zschäpe geäußert:
Hier stimme ich mal mit den Opferhinterbliebenen überein und ich kann auch die Frustration nachvollziehen denn es ist eine Entwicklung die sich seit dem Urteil von 2018 konsequent fortsetzt. Nach der nur teilweise gelungenen, und speziell für sie unbefriedigten, Aufklärung im Prozess folgt nun die nächste Schlappe mit der unzureichenden strafrechtlichen Ahndung nachdem bereits alle anderen Verurteilten mittlerweile wieder auf freiem Fuß sind und Zschäpe die letzte noch in Haft befindliche Person ist. Allerdings einen klitzekleinen Hoffnungsschimmer gibt es noch denn das OLG München betont in seiner Entscheidung unter anderem:
Sprich es könnte also sein das Zschäpe auch nach Verbüßung der Mindesthaftdauer weiterhin im Gefängnis bleiben muss aber ob das so sein wird zeigt sich erst 2035 und bis dahin bleibt abzuwarten.
Wenige Tage vor dem 15. Jahrestag der Selbstenttarnung des NSU wurde nun die Mindestverbüßungsdauer für Beate Zschäpe festgelegt, bis mindestens 2035 muss die NSU-Täterin noch in Haft bleiben. Lina Boulgarides, die Tochter des vom NSU ermordeten Theodoros Boulgarides schreibt dazu auf Instagram: „Während für Beate Zschäpe die verbleibende Haftzeit greifbarer wird, nähern wir uns einem Datum, das unsere Leben für immer verändert hat. 9 weitere Jahre Haft, 9 Jahre auf die sie sich einstellen kann. Ein zeitlicher Horizont, ein Ziel vor Augen. Manche zählen die Jahre bis zur Freiheit, während wir lebenslang bekommen haben.“Und Semiya Şimşek, Tochter des vom NSU ermordeten Enver Şimşek, schreibt, ebenfalls auf Instagram: „Aus meiner Sicht hätte Beate Zschäpe eine deutlich längere Haftstrafe bekommen müssen. Zehn Menschen wurden ermordet. Zehn Familien wurden aus ihrem bisherigen Leben gerissen. Unzählige Menschen tragen bis heute die Folgen dieser Verbrechen. Wenn ich an meinen Vater denke und daran, was unsere Familie durchmachen musste, empfinde ich die verhängte Strafe als nicht ausreichend – gerade weil so viele Fragen unbeantwortet geblieben sind.“https://www.nsu-watch.info/2026/10/newsletter-november-26/ |
Hier stimme ich mal mit den Opferhinterbliebenen überein und ich kann auch die Frustration nachvollziehen denn es ist eine Entwicklung die sich seit dem Urteil von 2018 konsequent fortsetzt. Nach der nur teilweise gelungenen, und speziell für sie unbefriedigten, Aufklärung im Prozess folgt nun die nächste Schlappe mit der unzureichenden strafrechtlichen Ahndung nachdem bereits alle anderen Verurteilten mittlerweile wieder auf freiem Fuß sind und Zschäpe die letzte noch in Haft befindliche Person ist. Allerdings einen klitzekleinen Hoffnungsschimmer gibt es noch denn das OLG München betont in seiner Entscheidung unter anderem:
| 4. Die Mindestverbüßungsdauer hat der Senat auf 24 Jahre festgelegt. Diese zeitliche Festlegung betrifft nur die schuldbedingt mindestens erforderliche Dauer der Strafe und enthält daher keine Aussage zu der Frage, ob und wann eine positive Kriminalprognose besteht, die für eine Reststrafenaussetzung Grundvoraussetzung ist. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2026/69.php |
Sprich es könnte also sein das Zschäpe auch nach Verbüßung der Mindesthaftdauer weiterhin im Gefängnis bleiben muss aber ob das so sein wird zeigt sich erst 2035 und bis dahin bleibt abzuwarten.
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02.11.2026 um 21:06Das mag sein. Aber der Angeklagte darf lügen und aus seiner Lüge darf ihm kein Nachteil entstehen, soweit er nicht zu Lasten eines Anderen lügt. Nemo tenetur se ipsum accusare. Das gilt auch für die Haft, die darf nicht deshalb verlängert werden, weil sie nun der vom OLG München festgestellten Wahrheit folgt.Mauser schrieb:Das jetzige Geständnis zeigt hingegen nur einmal mehr auf wie verlogen ihre Äußerungen insgesamt einfach gewesen sind.
Im Gegenteil, sie verbessert dadurch natürlich ihre Haftbedingungen und verkürzt ihre Haftdauer. Reue und Einsicht werden positiv berücksichtigt.
Das Strafmaß ist lebenslänglich. Die Haftdauer darf nicht so lange sein, das hat das Bundesverfassungsgericht 1977 entschieden. Menschenwürde und so. Einige RAF-Häftlinge saßen trotzdem über 30 Jahre, weil sie von ihrer Ideologie nicht lossagen wollten. Die, die sich gegen den Terrorismus wandten, kamen früher frei. Wäre Zschäpe noch immer erklärte Nationalsozialistin, müsste sie sich auf so eine Haftdauer einstellen.Mauser schrieb:Ein Strafmaß von 30 – 35 Jahren hätte ein entscheidendes Signal gesetzt und gleichzeitig eine ausreichende und angemessene Sühne für die durch Zschäpe begangenen Verbrechen gewesen!
Gerade der politisch motivierte Extremismus wird dadurch nicht gebremst. Solche Leute nehmen auch ihren Tod in Kauf, die haben keine Probleme ins Gefängnis zu gehen. Egal wie lange. Oder sie bringen sich um, so wie Baader, Ensslin, Raspe und Möller in Stammheim oder wie die beiden Uwes in Eisenach.SomertonMan schrieb:Ihr werdet nie begreifen, dass harte Strafen, härtere Strafen und noch härtere Strafen nie irgendwas bewirken werden.
War das realistisch? Hatte man ihnen nicht Flausen über Nazi-Netzwerke in den Kopf gesetzt, für die sich kein Anhaltspunkt in den Akten und während der Beweisaufnahme ergaben? Mussten sie nicht schon während des Prozesses erleben, dass hier nicht aufgeklärt, sondern abgeurteilt wird?Mauser schrieb:Hier stimme ich mal mit den Opferhinterbliebenen überein und ich kann auch die Frustration nachvollziehen denn es ist eine Entwicklung die sich seit dem Urteil von 2018 konsequent fortsetzt.
Zudem ist Sühne kein anerkannter Strafzweck in Deutschland. Die Opfer werden immer damit leben müssen, dass ihnen keine noch so schwere Strafe ihre ermordeten Väter, Söhne, Männer, Brüder und Töchter wiederbringen wird. Und dieser Verlust nie wirklich ausgeglichen werden kann.
rainlove
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03.11.2026 um 00:46Ich möchte nicht öffopic werden aber bei RAF oder rechten wie Tschaepe muss doch erstmal eine "Entradikalisierung" stattfinden. Ich weiß nicht wie ich es beschreiben soll also :Origines schrieb:Einige RAF-Häftlinge saßen trotzdem über 30 Jahre, weil sie von ihrer Ideologie nicht lossagen wollten.
-Therapie mit Psychologen und Opferangehörigen, was sie angerichtet hat
-Einsehen von Schuld und Sühnebreitschaft
-Entradikilierung also weg von Rechtem Denken, früher hatte man "Entnazifizierung" gesagt
Erst wenn sie wirklich keine Gefahr mehr darstellt UND die mindestdauerstrafe verbüßt hat kann man über ENtlassung nachdenken, überleg mal wenn sie z.b. nach der entlassung eine Jüdische Sdogoge oder einen Dönerladen anzündet, weil sie wieder radikal verfällt.
NEIN , SIE muss beweisen, dass sie keine Gefahr darstellt.
Immerhin war sie teil einer Terrorgruppe, das darf niemand vergessen-.
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)
03.11.2026 um 05:42@rainlove
Ich möchte da mal an den Peter-Jürgen Boock erinnern, geläuterter Ex-RAF'ler. So ganz ohne Stuhlkreis hat er seiner Vergangenheit entsagt.
Ich glaube nicht, dass man einen Putin von seiner Linie abbringt, indem man ihn in mit Müttern getöteter ukrainischer Kinder in ein Zimmer setzt und ne taschentuchlastige Unterredung führt.
Entweder sind solche Typen restlos fertig in der Rübe, oder kommen von selbst irgendwann mal drauf, dass sie falsch lagen oder irgendeinem Wahn erlegen waren.
Ich möchte da mal an den Peter-Jürgen Boock erinnern, geläuterter Ex-RAF'ler. So ganz ohne Stuhlkreis hat er seiner Vergangenheit entsagt.
Ich glaube nicht, dass man einen Putin von seiner Linie abbringt, indem man ihn in mit Müttern getöteter ukrainischer Kinder in ein Zimmer setzt und ne taschentuchlastige Unterredung führt.
Entweder sind solche Typen restlos fertig in der Rübe, oder kommen von selbst irgendwann mal drauf, dass sie falsch lagen oder irgendeinem Wahn erlegen waren.
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)
03.11.2026 um 06:34Alles richtig, was Du sagst. Deshalb hat Zschäpe ein Entradikalisierungsprogramm durchlaufen. Da haben sich viele aufgeregt, aber sie muss ja glaubhaft machen, dass sie der Nazi-Ideologie entsagt hat.rainlove schrieb:NEIN , SIE muss beweisen, dass sie keine Gefahr darstellt.
Immerhin war sie teil einer Terrorgruppe, das darf niemand vergessen-.
Und wenn sie entlassen werden will, geht das nur auf Bewährung. Das geht nur, wenn (§§ 57a i.V.m. 57 Abs. 1 StGB)
"dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann".Zu berücksichtigen sind
"bei der Entscheidung (...) insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind."Also hängt die Dauer ihrer Haft auch davon ab, wie sie sich "führt" und welche Prognosen es hinsichtlich eines straffreien Lebens gibt. Es ist dabei unwahrscheinlich, dass sie wieder rechtsextremistisch oder gar terroristisch aktiv wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass sie zwar Mittäterin war, aber keine der Taten unmittelbar ausgeführt hat.
Die Aussetzung zur Bewährung ist nun (angesichts der Schwere ihrer Tat) nicht vor Ablauf von 24 Jahren möglich. Aber dann wäre sie es (wobei sich das erst dann entscheiden kann). Ich finde das fair.
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