Diese Regelung kannte ich noch nicht:
Die Polizeidienstvorschrift 389 regelt, wie Behörden mit Vermisstenfällen umzugehen haben.
Als Hinweis auf ein Verbrechen wird demnach zum Beispiel gewertet, wenn es kein Motiv fürs Weglaufen gibt, wenn eine Mutter ihre Kinder zurücklässt, wenn die Vermisstenanzeige verzögert erstattet wird, oder wenn nicht das unmittelbare familiäre Umfeld zur Polizei geht, sondern ein anderer Verwandter oder Bekannter.
Quelle: https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-herford/buende/wird-vermisstenfall-zur-mordsache-1210533