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Wie viel steht mir zu/Was wird gezahlt

48 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Eltern, WAS, Unterhalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie viel steht mir zu/Was wird gezahlt

23.05.2012 um 14:41
@jacksonD

Also ich finde das liest sich jetzt doch sehr vernünftig. Nach dem Eingangspost habe ich auch erstmal das Schlimmste befürchtet ;)

Mein Rat wäre erstmal ein klein bisschen Geld zu sparen und so lange wie möglich noch zuhause zu bleiben. Wenn du jetzt innerhalb von 5 Monaten von deinem Geld 2-3k Euro ansparen kannst ist das hinterher eine ganze Menge Kohle!

Ansonsten denke ich, dass man mit 850€ schon ganz gut über die Runden kommen kann. Besonders viel ist das zwar nicht aber es reicht um erstmal die Schulzeit hinter dich zu bringen und dann eine Ausbildung zu beginnen. Solltest du dann eine Ausbildung machen bekommst du eh Geld und bei einem Studium würdest du mit Bafög ebenfalls Unterstützung bekommen.
Bis dahin bist du ja schon mit deinem Job auf dem richtigen Weg und es sind nur noch 2 Jahre bis zum Abi!

Hier wurde ja bereits eine Kostenaufstellung geliefert was du mindestens zum Leben benötigst und da stehst du mit den 850€ noch ganz gut da finde ich.

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24.05.2012 um 17:39
Zitat von AniaraAniara schrieb:Nicht mal das Kindergeld, das steht nur deinen Eltern zu, die es aber an dich weiterleiten können.
Wie oft denn noch? Das KIGE ist für die KINDER da. Es wird halt nur an die Eltern gezahlt! KANN ABER AUCH AN DAS KIND GEZAHLT WERDEN! Wenn die Eltern zb das Geld nicht weiterleiten an das Kind, können sie sich sogar strafbar machen. Wieso sollten Eltern für SICH Kindergeld bekommen? Ein riesen IRRGLAUBE!


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24.05.2012 um 17:49
@Tarya13117
Das stimm so nicht ganz. Wenn Eltern keinen Unterhalt leisten, können sie sich strafbar machen. Mit Kindergeld hat das eigentlich nichts zu tun.

Und es ist tatsächlich so, dass die Eltern die Anspruchsberechtigten des Kindergeldes sind, nicht das Kind.
Falls der Kindergeldberechtigte dem Kind (trotz bestehender Verpflichtung) keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt leistet, kann das auf dieses Kind entfallende Kindergeld an die Person oder Behörde ausgezahlt werden, die dem Kind tatsächlich laufend Unterhalt gewährt. Ist das Kind volljährig, kann das Kindergeld auf Antrag auch an dieses selbst gezahlt werden. Ebenso kann das Kindergeld abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht nur mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt oder wenn aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit keinerlei Unterhalt gezahlt werden kann. Bevor das Kindergeld abgezweigt wird, erhält der Kindergeldberechtigte die Gelegenheit zu dem Auszahlungsantrag Stellung zu nehmen.


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24.05.2012 um 22:14
@Tarya13117
Grundsätzlich sind Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern anspruchsberechtigt. Das Kind selbst ist nicht anspruchsberechtigt. Lebt das Kind bei den Großeltern oder bei Pflegeeltern, können diese kindergeldberechtigt sein. Anspruch auf Kindergeld haben deutsche Staatsangehörige sowie freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger, Bürger aus Norwegen, Island und Staatsbürger der Schweiz sofern sie in Deutschland ihren Wohnsitz haben.
Siehe § 62 EStG.


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25.05.2012 um 09:49
@Aniara
Warum kriege ich und meine Freundin unser Kindergeld dann auf unser Konto überwiesen? Und das einfach auf Anfrage?


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25.05.2012 um 09:51
@Tarya13117
Keine Ahnung, ich arbeite nicht für das Kindergeldamt. Wird wohl eine Ausnahme sein, vlt. wurde es von euren Eltern beantragt und wird eben direkt auf eure Konten überwiesen, irgendeinen grund wird es schon haben.


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Wie viel steht mir zu/Was wird gezahlt

25.05.2012 um 10:23
@Tarya13117

Weil das mit dem Einverständnis des Erziehungsberechtigten, der eigentlich das Kindergeld bekommt, geht.
So ist es bei mir z.B. Ich studiere momentan und war dann mit meinem Vater, der mir Unterhalt zahlt und kindergeldberechtigt ist bei der Familienkasse und dann wurde das so ausgemacht. Mein Vater ist aber trotzdem noch kindergeldberechtigt. Wenn es mit der Familienkasse iwas zu besprechen gibt, kann ich das wo ich wohne nicht machen, denn es ist nur die Familienkasse, bei der mein Vater wohnt, dafür zuständig.
Es gibt allerdings ein Formular für Menschen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und mit ihnen schlechten Kontakt haben und nicht das Geld von ihnen bekommen, was sie bekommen sollten. Mit iesem Formular kann man dann als Kind Kindergeld selbst beantragen. Da wird aber genauestens geprüft, wieviel Geld man von wem bekommt und ob die Problematik auch wirklich besteht.


@jacksonD

Allerdings frage ich mich noch immer, wie du jetzt auf 552€ Kindergeld kommst? Oder hab ch das falsch verstanden?
Das maximalste was man an Kindergeld bekommen kann sind 215€.Du hättest also seine 300€ Nebenverdienst und 184-215€ Kindergeld. Das ist schonmal fest. Was sonst noch geht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Da würde ich auf jeden Fall die ganzen Ämter abklappern. Es gibt z.B. auch sowas wie Schüler-Bafög. Unterhalt wirste von deinen Eltern kaum bekommen, wenn ich das richtig gelesen habe. Arbeitslosengeld wirds wohl nicht geben, da du nicht arbeitslos bist. Aber es gibt ja vielleicht noch irgendeine Sonderleistung, die die zusteht. Auf der Ebene aber auch nur, wenn die 25 Jahre Klausel nicht auf dich fällt.
Das Schüler-bafög ist soweit ich weiß, davon zumindest befreit.


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Wie viel steht mir zu/Was wird gezahlt

25.05.2012 um 14:57
@jacksonD
Zitat von jacksonDjacksonD schrieb am 22.05.2012:Ich wollte fragen welche Kosten neben Miete und Verpflegung auf mich zu kommen werden, was alles gezahlt (und von wem) werden wird (Miete, Unterhalt, Kindergeld etc.).
wurde ja schon vieles geschrieben bezüglich der frage was dir von staats wegen zusteht.
ich möchte da aber nochmal auf "miete und verpflegung" eingehen:
irgendwo hier im thread wurde was von 198 euro für 'ne ein-zimmer-wohnung geschrieben, das ist meiner ansicht nach extrem niedrig angesetzt, hier im grossraum stuttgart müsstest du dafür locker das doppelte hinlegen. und ich denke im grossraum frankfurt wird das auch nicht weniger sein.
und dann ist es damit ja nicht getan, da kommen ja auch noch so sächelchen wie strom, telefon etc. dazu, die eben nicht in den betriebskosten enthalten sind.

aber so wie du schreibst ist das ja schon geklärt? oder wie ist das zu verstehen "neben miete und verpflegung"? hast du denn schon 'ne wohnung? oder ein WG-zimmer?

wenn du die 850 euro zusätzlich hast und "miete und verpflegung" schon geklärt sind, stehst du verdammt gut da - soviel hat kein alg2-empfänger zur verfügung.


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