Vermisste Frauen im Landkreis Forchheim
02.07.2026 um 20:35@Turmfalke23
@LackyLuke77
Danke für Eure Infos.
Hier einmal noch der Beschluss direkt von der Presseseite des BGH:
Mal wieder ein Urteil aus Bayern, welches der BGH gekippt hat.
Dass ein gutbegründetes Urteil bei einem Mord ohne Leiche auch gut durchgehen kann, hat der nicht örtlich nicht weit entfernte Fall der Alexandra R. gezeigt.
@LackyLuke77
Danke für Eure Infos.
Hier einmal noch der Beschluss direkt von der Presseseite des BGH:
Beschluss vom 27. Mai 2026 - 1 StR 115/26Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026124.html?nn=373332
Das Landgericht Bamberg hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts führte der Angeklagte mit der - wesentlich jüngeren - vermissten Sexarbeiterin Katina K. eine - nicht nur sexuelle - Beziehung, die von wiederholten großzügigen finanziellen Zuwendungen des Angeklagten geprägt war. Im Sommer 2024 hatten die beiden entschieden, den Lebensabend des Angeklagten gemeinsam in Bulgarien, der Heimat von Katina K., zu verbringen. Kurz vor der geplanten Abreise entbrannte am Morgen des 1. August 2024 zwischen dem Paar ein heftiger Streit, weil der Angeklagte nicht bereit war, Katina K. die von ihr geforderten 50.000 Euro zu überlassen. Aus Ärger hierüber und wegen des Umstandes, dass der Angeklagte nicht sie, sondern seinen Neffen als Alleinerben eingesetzt hatte, beschloss Katina K., vorzeitig alleine nach Bulgarien zurückzukehren. Sie teilte dies dem Angeklagten mit, der nun realisierte, dass die gemeinsamen Zukunftspläne zumindest stark gefährdet waren und für Katina K. nicht er, sondern seine Geldzuwendungen im Vordergrund standen. Noch während der Auseinandersetzung oder im Nachgang hierzu fasste er deshalb den Entschluss, Katina K. zu töten. Diesen setzte er am selben Tag nach 15.26 Uhr auf nicht bekannte Weise um. Die Leiche von Katina K. konnte trotz intensiver Suche nicht aufgefunden werden.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben.
Die Sache muss erneut verhandelt werden. Der Senat hat hierzu die Sache an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Vorinstanz:
Landgericht Bamberg - Urteil vom 17. Oktober 2025 - 27 Ks 1107 Js 11618/24
Karlsruhe, den 2. Juli 2026
Mal wieder ein Urteil aus Bayern, welches der BGH gekippt hat.
Dass ein gutbegründetes Urteil bei einem Mord ohne Leiche auch gut durchgehen kann, hat der nicht örtlich nicht weit entfernte Fall der Alexandra R. gezeigt.

